Wie kommt man in Deutschland an Waffen? Zahl der Besitzer steigt
In der Region Stuttgart kommt es immer häufiger zu Vorfällen mit Schusswaffengebrauch. Die Zahl der Waffenbesitzer in Deutschland steigt seit einiger Zeit an. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Das Thema Waffen war in Deutschland lange Zeit weitestgehend nur für Jäger, Sportschützen und Sammler von Bedeutung. Doch in den letzten Jahren gibt es auch in Deutschland immer mehr Menschen, die Waffen besitzen oder sich über Voraussetzungen eines Erwerbs informieren.
Dabei beschäftigen sich die Leute vor allem mit Fragen wie „Ist der Waffenbesitz ohne einen Waffenschein überhaupt möglich?“, „Welche Waffen dürfen besessen werden?“, und „Welche Bedingungen müssen für einen Waffenbesitz erfüllt sein?“.
Immer mehr Menschen in Deutschland besitzen Waffen – Vorfälle mit Schusswaffen häufen sich
Bedenklich ist vor allem die Entwicklung, wie viele Menschen in Deutschland scheinbar spielend einfach an Waffen kommen. So gab es in letzter Zeit immer wieder Vorfälle in der Region Stuttgart, darunter auch in Asperg, wo ein 18-jähriger Mann erschossen wurde. Auch die Zahl der Waffenbesitzkarten ist im letzten Jahr auf 262.751 gestiegen. Im vergangenen Jahr kamen in Deutschland 20.247 Menschen durch Schusswaffen um, 38.590 Personen wurden verletzt. Generell häufen sich in der letzten Zeit solche Fälle.
So gab es in den letzten Jahren etwa 8.000 Straftaten in Deutschland, bei denen Schusswaffen beteiligt waren. Verstöße gegen das Waffengesetz gab es rund 32.000. Die Anzahl der gesamten, erfassten Straftaten in Baden-Württemberg lag Ende 2022 bei etwa 550.000 Fällen. Mehr als 3.300 Menschen wurden dabei Opfer von Messerangriffen.
So ist der Waffenbesitz in Deutschland gesetzlich geregelt
Legt man die Zahlen des Nationalen Waffenregisters zugrunde, so sind in Deutschland 1,4 Millionen Bürger im Besitz von ca. 5,5 Millionen legalen Schusswaffen. Hieb- und Stichwaffen sind in dieser Zahl nicht enthalten, da der legale Besitz nicht registriert werden muss. Bei diesen Waffenbesitzern handelt es sich in der Regel um Jäger, Waffensammler, Sportschützen oder Unternehmer des Sicherheitsgewerbes.

Doch es gibt auch mehr Mitbürger, welche nicht aus diesen Bereichen kommen und trotzdem immer öfter eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz von Waffen beantragen. Der Anstieg von Waffenbesitzen in Deutschland ist statistisch auch gut nachweisbar. Nach der letzten Erhebung des Bundesinnenministeriums waren 2015 in Deutschland rund 264.000 kleine Waffenscheine registriert, laut den aktuellen Angaben des Nationalen Waffenregisters sind es nun bereits um die 485.000.
Welche Waffen dürfen Bürger in Deutschland besitzen?
Beim Thema Waffenschein wird zwischen dem großen und dem kleinen Waffenschein unterschieden sowie einer Waffenbesitzkarte. Jede dieser waffenrechtlichen Genehmigungen beinhaltet zudem unterschiedliche Erlaubnisse in Bezug auf den Erwerb und Besitz von verschiedenen Waffen.
Diese Regelungen betreffen ausschließlich richtige Schusswaffen. Der Besitz von anderen Gattungen ist entweder komplett verboten, weil es sich um Kriegswaffen beziehungsweise um verbotene Waffen handelt oder erlaubt und bedarf keiner weiteren Besitzgenehmigung.
Erwerb eines Waffenscheins und Führung einer Waffe
Der Erwerb eines Waffenscheins ist also im eigentlichen Sinne gar nicht möglich. Jäger oder Sportschützen müssen beispielsweise gar keinen Waffenschein machen, sondern ihn nur beantragen. Beantragt werden kann ein Waffenschein bei der Waffenbehörde, welche zu Verwaltungsbehörden, wie Landratsämter, Ordnungsämter oder Landeskriminalämter gehört. Diese prüfen dann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei jedem Antrag auf einen Waffenschein muss zudem eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung abgelegt werden. Wenn danach allerdings Zweifel am Umgang mit Waffen bestehen, wird eine Führungserlaubnis von Waffen nicht erlaubt.
Viele verwechseln außerdem den Waffenschein mit der sogenannten Waffenbesitzkarte. Ein großer Waffenschein, der zum Führen von erlaubnispflichtigen Waffen in der Öffentlichkeit berechtigt, stellt noch keine Erlaubnis zum Besitz einer Schusswaffe dar. Der kleine Waffenschein muss für das Führen von erlaubnisfreien Waffen zuerst noch beantragt werden. In diesem Fall ist jedoch keine Erlaubnis zum Besitz erforderlich. Für Schreckschusswaffen sieht das Gesetz hingegen keine Beschränkungen beim Erwerb vor.