Drastische Änderung für Genesene: Nachweis laut RKI nur noch 62 Tage gültig

Für Genesene gibt es eine drastische Änderung: Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Gültigkeit von Genesenennachweisen drastisch verkürzt – auf 62 Tage.
Wer nachweislich eine Corona-Infektion durchgestanden hat, erhält einen Genesenennachweis. Dieser Nachweis bedeutet für Genesene laut der aktuellen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg auch gewisse Freiheiten. Zum Beispiel erhalten Genesene ebenso wie Geimpfte überall dort, wo die 2G-Regel gilt, Zutritt. Doch nun gibt es eine drastische Änderung: Die Gültigkeit des Nachweises für Genese wurde drastisch verkürzt.
Auf der Seite des Robert-Koch-Instituts (RKI) heißt es mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022: Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen. „Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein.“
Drastische Änderung: Genesenennachweis laut RKI nur noch 62 Tage gültig
So weit, so gut. Weiter heißt es, „das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen“. Doch jetzt kommt die drastische Änderung, die Auswirkungen auf die Gültigkeit des Nachweises hat und diese deutlich verkürzt. Das RKI schreibt, „das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.“
Genesene: Gültigkeitsdauer des Nachweises wurde drastisch verkürzt
Das bedeutet im Klartext: Der Genesenennachweis ist erst 28 Tage nach Abnahme des positiven PCR-Tests gültig und kann ab diesem Zeitpunkt genutzt werden. Doch bereits 90 Tage nach Abnahme des positiven PCR-Tests verliert der Genesenennachweis seine Gültigkeit. Somit ergibt sich ein Zeitraum von 62 Tagen, an denen der Nachweis für Genesene gültig ist und genutzt werden kann.
Zuvor war der Genesenennachweis deutlich länger gültig – nämlich 180 Tage. Wer auch nach Ablauf der 62 Tage „Vorteile“ genießen will und etwa Zutritt überall dort, wo 2G oder 2G-Plus gilt, haben möchte, sollte sich impfen, beziehungsweise boostern, lassen. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt generell eine Impfung drei Monate nach einer Corona-Erkrankung – also nach 90 Tagen, um eine Immunität aufrechtzuerhalten.