Corona-Quarantäne: Doch keine freiwillige Isolation bei Infektion ab Mai
Keine Absonderungspflicht mehr ab dem 1. Mai 2022 – mit diesem Knaller in Sachen Quarantäne-Regelungen sorgte Bundesgesundheitsminister Lauterbach für viel Aufregung.
Update, 6. Mai: Die zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten soll es nun doch nicht geben. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an – und zeigte sich auf Twitter reumütig: „Die Beendigung der Anordnung der Isolation nach Corona-Infektion durch die Gesundheitsämter zugunsten von Freiwilligkeit wäre falsch und wird nicht kommen. Hier habe ich einen Fehler gemacht“, schrieb der Gesundheitsexperte und nannte dafür auch einen einfachen Grund.
„Corona ist keine Erkältung. Daher muss es weiter eine Isolation nach Infektion geben. Angeordnet und kontrolliert durch die Gesundheitsämter“, begründete der Bundesgesundheitsminister weiter – so entlaste die geplante Änderung zwar die Gesundheitsämter, doch das Signal, das dadurch entstünde, sei „falsch und schädlich“. Deshalb soll es im Lauf des Mittwochs auch ein offizielles Statement hierzu geben.
Nach Quarantäne-Hammer: Lauterbach rudert zurück – was gilt ab 1. Mai?
Wie die Deutsche Presse-Agentur dpa berichtet, hatte Lauterbach seinen Fehler bereits am Dienstagabend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ eingestanden und dort angekündigt, dass es dir zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten nicht geben werde – bleiben solle stattdessen eine verkürzte Isolation von fünf Tagen. Für diese Korrektur erhielt Lauterbach auch bereits Zustimmung. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte laut dpa, es sei gut, dass der Bundesgesundheitsminister seinen Fehler eingesehen habe.
Er erklärt, es sei wichtig, die Pflicht zur Isolation von Infizierten aufrecht zu erhalten. Denn: Die Isolationspflicht eines Infizierten sei etwas anderes, als die Quarantäne einer Kontaktperson – die tatsächlich ab dem 1. Mai freiwillig werden soll. Hierzu erklärte Brysch: „Infizierte stecken andere Menschen mit dem Virus an und gefährden gerade Immungeschwächte, die mitten unter uns leben. Corona ist kein Schnupfen.“
Quarantäne-Hammer: Lauterbach kündigt Lockerungen ab Mai an
Erstmeldung, 5. Mai: Eine Quarantänepflicht für Corona-Infizierte, wie wir sie bisher kannten, soll es ab dem 1. Mai 2022 nicht mehr geben. Stattdessen sollen die neuen Quarantäne-Regeln in Deutschland auf „Freiwilligkeit“ beruhen und sich Infizierte künftig freiwillig isolieren. Darauf haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern verständigt, wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag (4. April) mitteilte. Ausnahmen gelten – wie auch bei der Impfpflicht – für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege.
Corona-Infizierten wird demnach künftig nur noch „dringend empfohlen“, sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Eine Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts fällt weg. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Bundesministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück, der nun als Empfehlung an die Länder gehen soll.
Quarantäne-Lockerung ab Mai für Corona-Infizierte: Das sind die neuen Regeln
Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage. Corona-Infizierte können sich mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab „freitesten“. Künftig sollen sich Infizierte der „dringenden Empfehlung“ zufolge für fünf Tage selbstständig isolieren und dann – beginnend nach fünf Tagen – solange täglich Schnelltests machen, bis sie negativ sind.
Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt die „dringende Empfehlung“, selbstständig Kontakte zu reduzieren – vor allem mit Menschen, die Risikogruppen für schwere Corona-Verläufe angehören. Sie sollten zudem täglich Selbsttests machen.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sollen im Fall einer Infektion die Gesundheitsämter weiter Tätigkeitsverbote anordnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.
Corona-Regel ab Mai: Isolation bei Infektion nur noch freiwillig
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte laut dpa, es gehe um den nächsten Schritt Richtung Eigenverantwortung. „Ich appelliere an die Menschen, sich diese Verantwortung bewusst zu machen“, fügte er hinzu. Klar sei zudem, dass noch wichtige Fragen geklärt werden müssten – etwa was Verdienstausfälle oder Krankschreibungen angehe. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich bislang noch nicht zur Thematik geäußert.
Auch was die allgemeinen Schutzmaßnahmen angeht, wird in Deutschland nun auf Eigenverantwortung gesetzt. Ein Großteil der Corona-Maßnahmen ist in Baden-Württemberg am 3. April weggefallen, darunter auch die Maskenpflicht in vielen Bereichen. Baden-Württemberg hatte zunächst versucht, eine Verlängerung der Maßnahmen zu erwirken.