Pilzsammler machen sich mit dieser Aktion strafbar – hohe Bußgelder drohen

Beim Sammeln von Pilzen droht nicht nur Lebensgefahr durch giftige Doppelgänger, man kann sich auch strafbar machen. Bis zu 10.000 Euro Bußgeld drohen in einigen Bundesländern.
Mit dem Herbst startet auch für viele wieder Pilzsammler die Hauptsaison. Doch neben den tödlichen Doppelgänger-Pilzen, sollte man auch genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Viele Sammler machen sich bei ihrer Suche oft unwissend strafbar. In vielen Bundesländern droht ein extrem saftiges Bußgeld.
Ein Fall aus dem Jahr 2019 aus Baden-Württemberg zeigt, wie teuer es werden kann, wenn man bestimmte Gesetze nicht kennt oder missachtet. Laut bussgeldkatalog.org mussten damals zwei Männer aus der Schweiz für ihre Sammelaktion von Pilzen satte 900 Euro Strafe bezahlen. Doch welchen Fehler sollte man nie machen?
Wer Pilze sammelt, sollte das Landeswaldgesetz kennen - sonst macht man sich strafbar
Entscheidend ist das jeweilige Landeswaldgesetz (LWaldG). Darin festgeschrieben sind die für jedes einzelne Bundesland geltenden Richtlinien. Es geht dabei zum einen um bestimmte Mengen, die gesammelt werden dürfen, es gilt aber auch die Regelung, dass man bestimmte Waldstücke gar nicht betreten darf.
Als Beispiel das Waldgesetz für Baden-Württemberg
Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen (§40): Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar. Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern.
Zu diesen Verbotszonen gehören in Deutschland laut bussgeldkatalog.org:
- Alle Flächen, die forstwirtschaftlich betrieben werden oder auf denen gejagt wird
- Natur– und Vogelschutzgebiete
- Gebiete, für die das Betreten durch Schilder oder Zäune untersagt ist, (bspw. bei einer Naturverjüngung)
Außerdem weisen die Experten darauf hin, dass Pilze eben auch der Säuberung des Waldes dienen. Sie zersetzen tote Tiere und Pflanzen und hinterlassen nährstoffreiche Erde. Sie werden als wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wald eingestuft.
Pilze sammeln im Herbst kann teuer werden: Liste möglicher Bußgelder
Im Fall der beiden Männer aus der Schweiz im Jahr 2019, ging es um die Menge von neun Kilogramm Steinpilzen. Sie wurden im Auto vom Zoll erwischt. Zwei Kilo konnten sie mitnehmen. Den Rest mussten sie abgeben und mit 900 Euro Strafe bezahlen. Doch es geht noch deutlich teurer. Eine Liste des Bußgeld-Portals zeigt, welche Bußgelder bezahlt werden müssen, wenn Pilze in zu großen Mengen gesammelt werden:
- Baden-Württemberg: bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
- Berlin: bis zu 10.000 Euro
- Rheinland-Pfalz: bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
- Brandenburg: bis zu 20.000 Euro
- Mecklenburg-Vorpommern: bis zu 7.500 Euro
- Thüringen: bis zu 2500 Euro
- Sachsen: bis zu 2.500 Euro, bis zu 10.000 Euro in besonders schweren Fällen
So vermeiden Pilzsammler eine teure Straftat
Wer sich im Wald auf die Suche nach Pilzen machen möchte, der sollte vorher auf den Webseiten der Kommunen vorbeischauen. Dem Bericht zufolge werden hier immer wieder die genauen Sammelmengen und geschützten Pilzarten angegeben. Grundsätzlich gilt aber laut Bundesartenschutzverordnung (BArtschV) § 2 Abs. 1:
Von Steinpilze, allen heimischen Arten von Pfifferlingen, Schweinsohr, Brätling, alle heimischen Arten von Birkenpilzen und Rotkappen sowie Morcheln sind nur kleine Mengen erlaubt.