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Nach Urlaub auf Bali: Klimaaktivisten der Letzten Generation geben Fehler zu

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Von: Julia Cuprakowa

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Zwei Protestierende der Letzten Generation stehen wegen eines Fluges nach Bali in der Kritik. Nun äußern sich die Klimaschützer zum Vorfall und räumen Fehler ein.

Immer noch geht es in der Debatte um zwei Filmaktivisten der Letzten Generation, die sich erst auf die Straße kleben und schließlich per Flugzeug in den Urlaub nach Bali fliegen, hoch her. Die beiden Klimaschützer, die wegen des Flugs nach Asien in heftig der Kritik stehen, haben nun Fehler zugegeben. „Nachdem uns dieser Flug noch immer beschäftigt und wir auch wieder zurück nach Deutschland kommen müssen, machen wir uns ständig Gedanken, wie es besser geht“, schrieben sie in einem Beitrag für die „taz“. Dabei sei ihnen ein eklatanter Fehler aufgefallen: Statt von Deutschland aus nach Südostasien zu fliegen, hätten sie Zug, Bus und Flugzeug kombinieren müssen.

„Mit Zug und Bus wäre nicht in München Schluss gewesen, wir hätten in den Iran gekonnt und erst dort in ein Flugzeug steigen können.“ Leider sei das durch die momentanen Proteste im Iran und deren brutale Niederschlagung und Unterdrückung für die Rückreise nun absolut nicht möglich. „Aber es ist problemlos möglich, aus der Türkei ohne Flugzeug nach Deutschland zu kommen.“ Der Flug in die Türkei werde „der letzte unseres Lebens“, wie die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) berichtet.

Bali-Urlaub mit Gericht abgesprochen – Angeklagte erhält Strafbefehl

Ausgelöst hatte die Debatte ein Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach zwei Klima-Aktivisten in Stuttgart vor Gericht hätten erscheinen sollen, wie auch echo24.de bereits berichtete. Ihnen werde vorgeworfen, sich im Herbst mit anderen Aktivisten auf einer Bundesstraße festgeklebt zu haben. Dem Bericht nach wurde der Mann deshalb angeklagt. Die Frau hätte als Zeugin aussagen sollen. Statt zu erscheinen, seien sie nach Bali geflogen und hätten dadurch rund 7,9 Tonnen CO₂ verursacht.

Die beiden seien nicht nach Bali, sondern nach Thailand geflogen, um dort „viele Monate zu bleiben“, hieß es bei der Letzten Generation. Ihr Fernbleiben sei mit dem Gericht abgesprochen worden. Das zuständige Amtsgericht bestätigte zwar, dass die Betreffenden vor dem Verhandlungstermin mitgeteilt hätten, nicht erscheinen zu können. Der Richter habe sie aber dennoch nicht von ihrer Verpflichtung entbunden. Während auf die Aussage der Zeugin verzichtet werden könne, erhalte der Angeklagte nun einen Strafbefehl.

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