Welche Filme an Karfreitag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen – und warum
Karfreitag ist ein stiller kirchlicher Feiertag, an dem man einige Verbote beachten sollte. Neben einem Tanzverbot gilt an diesem Tag auch ein Vorführungsverbot von bestimmten Filmen.
Ostern steht vor der Tür und somit auch der Karfreitag. Dieser Tag gilt als ein rechtlich besonders geschützter „stiller Feiertag“, an dem weder getanzt noch laut Musik gehört werden darf – in Clubs und Diskotheken herrscht also Tanzverbot. Dieser Umstand könnte besonders bei Jugendlichen für Unmut sorgen. Ein Stuttgarter Club will sich übrigens nicht an das Tanzverbot halten, wie echo24.de berichtet.
Doch damit nicht genug: Denn neben Tanzverbot dürfen außerdem über 700 Filme nicht öffentlich gezeigt werden. Warum das so ist und um welche Filme es sich handelt.
Karfreitag 2023: Neben Tanzverbot gilt Vorführverbot von über 700 Filmen
Karfreitag ist der Freitag vor Ostern und fällt dieses Jahr auf den 7. April 2023. Christen gedenken an diesem Tag dem Leiden und Sterben Jesus am Kreuz. Der Tag wird auch stiller Freitag oder hoher Freitag genannt. Deswegen soll dieser Feiertag auch nach christlichem Glauben angemessen zurückhaltend begangen werden.
Demnach ist es nicht verwunderlich, dass am Karfreitag in Deutschland ein Vorführverbot von über 700 Filmen gilt. Das hört sich zwar streng an, hat aber keine großen Auswirkungen auf den Alltag. Wer bestimmt aber, welche Filme am Karfreitag nicht gezeigt werden dürfen? Etwas die Kirche?
Karfreitag: Vorführverbot an stillen Feiertagen – FSK legt Filme fest
Die Antwort: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Seit 1952 regelt die FSK die Freigabe von Filmen zur öffentlichen Aufführung an den stillen Feiertagen. Grundlage des Aufführungsverbots in Kinos und anderen öffentlichen Plätzen ist Artikel 140 des Grundgesetzes, wonach Sonntage und Feiertage gesetzlich geschützt sind.
Im Klartext heißt das: An stillen Feiertagen wie Karfreitag, Totensonntag oder Allerheiligen dürfen laut FSK nur solche Filme aufgeführt werden, bei denen der „ernste Charakter“ gewahrt bleibt. Konkret: Die öffentliche Aufführung von Filmen mit zu viel Gewalt, Blödsinn oder anstößigem Plot sind an stillen Feiertagen wie Karfreitag verboten. Das sind unter anderen Filme wie…
- Mad Max
- Der Kleine mit der großen Schnauze
- Wanted
- Batman hält die Welt in Atem
- Nachts, wenn die Zombies schreien
- Die Nacht der lebenden Toten
- Tanz der Vampire
- Hostel
- Silent Hill
- Jackass: Nummer Zwei
- Hannibal Rising
- A Nightmare On Elm Street
- Die Rückkehr des King Kong
- usw.
Eine ausführliche Liste mit „verbotenen Filmen“ findet sich auf spio-fsk.de. Wer also eine feuchtfröhliche öffentliche Party mit einer Filmvorführung geplant hat, sollte sich zuerst rückversichern, ob der Wunschfilm nicht vom Verbot betroffen ist. Wer allerdings einen gemütlichen Abend zu Hause geplant hat, der muss sich keine Sorge machen. Denn: Im Free-TV und auf Streaming-Portalen wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome kann man alle Filme problemlos sehen.