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Genesenenstatus: Verkürzung auf drei Monate laut Gericht verfassungswidrig

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Von: Lisa Klein

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Der Genesenennachweis in Deutschland ist nur noch drei statt sechs Monate lang gültig. Laut einem Gericht in Osnabrück ist diese Verkürzung verfassungswidrig. 

Vor Kurzem wurde die Gültigkeit des Genesenennachweis in Deutschland auf drei Monate verkürzt. Zuvor war der Genesenenstatus sechs Monate lang gültig und verschaffte Corona-Genesenen ein halbes Jahr lang Erleichterung im Alltag. Nun hat das Verwaltungsgericht in Osnabrück allerdings mit einem Beschluss am Freitag (4. Februar 2022) die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig erklärt, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.

Genesenennachweis: Verkürzung von sechs auf drei Monate verfassungswidrig?

In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück verpflichtet, dem Kläger einen Genesenennachweis auszustellen, welcher für sechs Monate gültig ist. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit, wie das RND berichtet. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und soll auch nur für den Antragssteller gelten.

Dennoch könnte das Urteil auch Auswirkungen auf die Allgemeinheit haben und dafür sorgen, dass die Verkürzung auf seine Rechtswirksamkeit untersucht wird. Sollte hier eine Verfassungswidrigkeit festgestellt werden, könnte die Gültigkeitsdauer bundesweit nochmal neu angepasst werden müssen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Zahl der Genesenen in Deutschland auf rund 7,5 Millionen (Stand Ende Januar 2022), geht aber von einer „Untererfassung“ aus.

Genesenenstatus nur noch drei Monate lang gültig: Verkürzung laut Gericht verfassungswidrig

Die Gültigkeit des Genesenennachweis wurde Mitte Januar 2022 laut RKI gekürzt, „da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Delta-Variante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikron-Variante haben“.

Laut dem Urteil des Osnabrücker Gerichts hat der Genesenenstatus und seine Dauer eine hohe Bedeutung für die Freiheit Bürger. Aus Sicht der Osnabrücker Richter verstößt vor allem die Art und Weise der Vermittlung der Verkürzung gegen das Verfassungsrecht. Problematisch ist, dass der Status durch einen Hinweis auf der Internetseite des RKI auf 90 Tage beschränkt wurde. „Es fehle an einer Rechtsgrundlage, diese Entscheidung an das RKI zu delegieren“, schreibt das RND.

Symbolischer Stempel Genesenenstatus
Der Genesenennachweis ist in Deutschland inzwischen nur noch drei Monate und nicht mehr sechs Monate lang gültig. Laut dem Osnabrücker Gericht ist diese Verkürzung verfassungswidrig. (Symbolbild) © Torsten Sukrow/SULUPRESS.DE

Die Bundesregierung beruft sich auf die Festlegung des RKI, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Regierungssprecher Steffen Hebestreit sagte: „Das war jetzt keine politische Entscheidung, sondern es ist der wissenschaftliche Stand, den das RKI, das dafür zuständig ist, mitgeteilt und umgesetzt hat“.

In der EU ist der Genesenenstatus auch weiterhin generell 180 Tage, also sechs Monate lang gültig. Deutschland und anderen Ländern steht es jedoch frei, für Aktivitäten innerhalb des Landes – etwa Restaurantbesuche – den Genesenenstatus kürzer gelten zu lassen. Wie etwa durch die Regelungen in der neuen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg.

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