Gesetz-Änderung für Autofahrer: Fahrerflucht soll künftig keine Straftat mehr sein
Das Justizministerium plant eine Entkriminalisierung bei Fahrerfluchten ohne Personenschaden. Aus der bisher gesetzlich bestimmten Straftat soll nun eine Ordnungswidrigkeit werden.
Laut Medienberichten ist das Justizministerium gewillt, geringere Strafen für eine Fahrerflucht bei Verkehrsunfällen auszusprechen, wenn dabei keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Demnach soll die Fahrerflucht bei Blechschäden künftig komplett entkriminalisiert werden, wenn keine Person/en verletzt wurde/n. Auch beim Polizeipräsidium in Heilbronn nehmen Verkehrsunfallfluchten mittlerweile einen umfangreicheren Teil der Polizeiarbeit ein.
Immer mehr Verkehrsunfallfluchten im Landkreis Heilbronn
Laut dem Polizeipräsidium gab es 2022 insgesamt mehr als 24.000 Verkehrsunfälle in Heilbronn und der Region. Davon waren in etwa ein Fünftel Verkehrsunfallfluchten, also knapp 5.000 Fälle. Bei einer nicht repräsentativen Umfrage des SWR über das Thema Unfallflucht zeigen sich die meisten Befragten in Heilbronn sehr kritisch gegenüber der im Raum stehenden Gesetzesänderung. Viele sind hier der Meinung es wäre fatal, da es so nur zu mehr Fahrerfluchten käme und noch mehr Menschen den Unfallort ohne Hemmung verlassen würden.

Bei Fahrerflucht drohen derzeit noch bis zu drei Jahren Haft
Durch die gesetzliche Herabstufung zu einer möglichen Ordnungswidrigkeit „würde einer undifferenzierten Kriminalisierung des Unfallverursachers entgegengewirkt“, so steht es laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland im Ministeriumspapier. Bis jetzt wurde die Fahrerflucht in der Regel immer mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, die bis zu drei Jahren andauern kann, geahndet.
Fahrerflucht beobachtet? Direkt die Polizei alarmieren
Eine Sprecherin des Polizeipräsidiums in Heilbronn betont nochmals gegenüber dem SWR, wie wichtig es sei, dass Personen, welche einen Verkehrsunfall beobachten und es sich hierbei um eine Flucht vom Unfallort handeln könnte, auf alle Fälle die Polizei alarmieren sollten. Ansonsten bleibt der Geschädigte hier auf seinen Kosten sitzen, beziehungsweise die eigene Kfz-Versicherung muss die Kosten für die Regulierung der entstandenen Schäden am Fahrzeug übernehmen.
Es sei denn, er gibt eine Anzeige gegen unbekannt auf und der Unfallflüchtige kann anschließend ermittelt werden. Falls es Zeugen gibt, werden diese noch befragt. Natürlich kann aber auch der Fall eintreten, dass der Unfallverursacher sich meldet beziehungsweise am Unfallort bleibt. Dies kann sich dann positiv auf das Strafmaß auswirken.
Grundsätzlich gilt: Falls der Halter des beschädigten Autos sich nicht vor Ort befindet, darf der Verursacher den Unfallort trotzdem nicht verlassen. Wenn man eine angemessene Zeit gewartet hat (mindestens 30 Minuten), kann der Unfallort verlassen werden. Jedoch ist man verpflichtet, seinen Namen mit Adresse am Auto zu hinterlassen.