Protestaktion der „Klimakleber“: Dürfen Autofahrer selbst Hand anlegen?
Mit ihren Protestaktionen sorgen die „Klimakleber“ der Aktivisten-Gruppe „Letzte Generation“ immer wieder für Aufsehen. Besonders Autofahrer ärgern sich über die Straßenblockade – und sorgen mitunter eigenständig für die Räumung. Doch was ist eigentlich erlaubt? Und was gilt als Straftat?
Immer wieder blockieren die „Klimakleber“ der Aktivisten-Gruppe „Letzte Generation“ wichtige Straßen. Auch in Heilbronn „klebten“ Daniel E. und seine Aktivisten-Kollegen schon dreimal fest. Für zwei der Aktionen wurden sie deshalb wegen Nötigung bereits am Amtsgericht Heilbronn verurteilt.
Vor dem Rechtsstaat gelten sie somit als Straftäter – immerhin sind sie nicht einmal für die Polizei so einfach von der Straße zu kriegen. Doch was passiert eigentlich, wenn betroffene Autofahrer selbst Hand anlegen? Dürfen diese die „Klimakleber“ einfach eigenständig von der Straße entfernen? Handelt es sich dabei womöglich um Notwehr? Oder gilt das eigenständige Einschreiten doch als Straftat?
Bei Protestaktion in Mannheim: „Klimakleber“ von der Straße gezerrt
Ärgerlich ist so eine Straßenblockade, wie die vom 6. März auf der Neckarsulmer Straße in Heilbronn, für Autofahrer allemal – vor allem für jeden, der gerade auf dem Weg zur Arbeit oder zu einem wichtigen Termin ist. Dass die „Klimakleber“ dann auch die Wut der Bürger zu spüren bekommen, erklärt Daniel E. bereits im Gespräch mit echo24.de.
In Mannheim ging es zuletzt sogar so weit, dass einige Anwesende beherzt zupackten und zwei Aktivisten von der Straße zerrten, bevor sie sich festkleben konnten. Für den Jura-Professor Dr. Ralf Höcker ist die Sache jedenfalls klar. In einem „WELT“-Interview erklärt er: „Das ist Nötigung, da darf man Notwehr üben.“
Bei Aktionen der „Klimakleber“: Polizei rät von eigenständigen Eingriffen ab
Besonders wenn die betroffenen Autofahrer eben auch „dringliche Gründe“ hätten – und dabei niemand verletzt werde, sehe er eine Chance, dass auch ein Richter die Situation zugunsten der Eingreifenden entschieden würde. Anders sieht das jedoch für einen Autofahrer aus Hamburg aus. Dieser hatte einen „Klimakleber“ in den Bauch getreten – die Tat wurde sogar gefilmt:
Annika Grundbrecher, Sprecherin vom Polizeipräsidium Heilbronn, sieht das jedoch anders. Wie die „Heilbronner Stimme“ berichtet, rät sie davon ab, „Versammlungen, durch die eine Straße blockiert wird, zu stören oder gar eigenmächtig gegen Demonstranten vorzugehen.“
Eingriff in Protestaktion der „Klimakleber“ kann Polizeieinsatz gefährden
Ein solches Vorgehen, könne nicht nur den Polizeieinsatz gefährden, sondern aus ihrer Sicht sei es für einen Laien nur sehr schwer erkennbar, ob eine Versammlung noch rechtmäßig oder schon rechtswidrig sei– das hänge immerhin von zahlreichen Faktoren ab. Zudem bestehe die Gefahr, sich strafbar zu machen, weil eine Versammlung gestört oder ein Aktivist sogar verletzt wird.
Im Zweifelsfall sollten Autofahrer also dennoch Ruhe bewahren und auf das Eintreffen der Polizei warten. Jura-Experte Ralf Höcker erklärt dazu: „Wenn die Polizei kommt, dann gibt es ein anderes Mittel. Dann muss man nicht selber Notwehr übern. Dann darf man davon ausgehen, dass die Polizei eingreifen wird.“