Energiepreispauschale 2022: Wer im September die 300 Euro bekommt – und wer nicht
Die Energiepauschale steht vor der Auszahlung. Im September 2022 kommt die EPP. Wer genau profitiert vom 300-Euro-Energiebonus? Rentner brauchen etwas Geduld.
Update vom 4. September 2022, um 13:31 Uhr: Jetzt also doch: Rentnerinnen und Rentner sollen die Energiepauschale bekommen. Darauf hat sich die Ampel-Koalition nach stundenlangen Verhandlungen zum 3. Entlastungspaket geeinigt. Zum 1. Dezember 2022 soll demnach eine einmalige Auszahlung von 300 Euro erfolgen. Studierende und Auszubildende sollen die Energiepreispauschale ebenfalls erhalten. Sie bekommen einmalig 200 Euro auf das Konto überwiesen. Für Berufstätige war bereits eine Energiepreispauschale von 300 Euro auf den Weg gebracht worden, die im September mit dem Gehalt ausgezahlt werden sollte. Alle wichtigen Ergebnisse rund um die Entscheidung im Koalitionsausschuss zum dritten Entlastungspaket erfahren Sie in unserem Überblick.
Energiepreispauschale 2022: Wer die 300 Euro im September bekommt – und wer nicht
Update vom 4. September um 9:49 Uhr: Weitere Hilfen für Bürger sind im Anmarsch: Das 3. Entlastungspaket kommt. Olaf Scholz wird die Details der Entscheidung bekannt geben. Wer schlussendlich profitieren wird, ist noch nicht durchgedrungen. Experten erwarten, dass allerdings zahlreiche Bürger weitere Hilfen erhalten könnten.
Update vom 03. September um 10:37 Uhr: Die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro soll in diesem Monat auf den Konten der Arbeitnehmer landen. Derweil trifft sich die Ampel-Regierung, um über das 3. Entlastungspaket zu sprechen. Wer profitiert, ist noch unklar. Für die kommenden Monate sollen weitere Hilfen die Mehrkosten der Verbraucher abfangen.
Erstmeldung vom 19. August um 16:30 Uhr: Bremen – Im September 2022 kommt die Energiepreispauschale. Doch bei der Auszahlung für die Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket muss einiges beachten werden. Vor allem wann das Geld in Höhe von 300 Euro des Energiebonus auf dem Konto landet. Denn der Zeitpunkt, wann der Zuschuss des EPP ausgezahlt wird, kann durchaus variieren.
Energiepreispauschale im September 2022: Wann die Auszahlung von 300 Euro auf dem Konto landet
Die Energiepauschale ist eine der Kernmaßnahmen aus dem Entlastungspaket 2022. Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die durch die Ampel-Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf den Weg gebracht wurde, dient dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei den hohen Energiekosten zu entlasten. Nach dem 9-Euro-Ticket, dem Tankrabatt, dem Kinderbonus und dem Hartz-IV-Zuschuss ist die EPP gleichzeitig auch die letzte Maßnahme auf dem zweiten Entlastungspaket. Die Energiepreispauschale wird im September ausgezahlt.
Ab September 2022 soll der 300-Euro-Bonus auf die Konten der steuerpflichtigen Arbeitnehmer landen. Doch wann kommt die Energiepreispauschale im September 2022 als Einmalzahlung auf die Konten? Wer erhält sie überhaupt? Wer nicht? Und wie kommt man an die Energiepauschale ran? Wie funktioniert die Auszahlung der Energiepreispauschale? Ist die Energiepreispauschale steuerfrei? Und haben auch Rentner und Selbstständige Anspruch auf den Energiebonus? Oder was passiert mit der Energiepreispauschale im Krankheitsfall?
Energiepreispauschale 2022: Wer bekommt die Energiepauschale von 300 Euro im September
Es gibt viele Fragen um die Energiepreispauschale. Abseits von wann die Energiepreispauschale ausgezahlt wird, vor allem wer die Energiepauschale von 300 Euro erhält?
Wer bekommt die 300 € Energiepauschale?
Die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten etwa 44 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Von dieser sollen laut SPD, FDP und Grünen einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind, Selbstständige sowie pauschalbesteuerte Minijobberinnen und Minijobber profitieren.
Die Energiepreispauschale von 300 Euro soll 44 Millionen Erwerbstätige in Deutschland entlasten. Dem Gesetzesentwurf zufolge erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer die Einmalzahlung, die in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet sind. Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen die Pauschale mit der Lohnzahlung im September.
- Energiepreispauschale: Wer die Auszahlung von 300 Euro der Energiepauschale bekommt
- Lohnarbeit
- Selbstständige Arbeit
- Gewerbebetrieb
- Land- und Forstwirtschaft
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind alle für die Einmalzahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro berechtigt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich für gewöhnlich dort aufhalten und damit unbegrenzt steuerpflichtig sind sowie im Laufe des Jahres 2022 aus einer der folgenden Quellen Einkommen beziehen:
Auszahlung der Energiepreispauschale: Welche Erwerbstätigen profitieren
- Energiepreispauschale: Welche Arbeitnehmer erhalten die 300 Euro?
- Minijobber und alle Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
- Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit
- Wer ein Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anspart
- Wer Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst leistet
- Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält (etwa für den Mutterschutz)
- Wer ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht (etwa ehrenamtliche Übungsleiter)
- Werkstudenten oder Studenten im entgeltlichen Praktikum
- Wer in einer Behindertenwerkstatt tätig ist
- Wer in einem aktiven Dienstverhältnis Lohnersatzleistungen bezieht, darunter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Transferkurzarbeitergeld
Energiepreispauschale beantragen: Einmalzahlung der Energiepauschale erfolgt automatisch
Die Energiepreispauschale aus dem Entlastungspaket ist eine Einmalzahlung, die automatisch erfolgt. Daher muss man die Energiepauschale nicht beantragen. Die Auszahlung des 300-Euro-Energiebonus erfolgt automatisch über den Arbeitgeber zusammen mit der Lohnzahlung an jeden, der zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ steht und in einer der Steuerklassen 1 bis 5 aufgeführt ist.

Energiepreispauschale 2022: Wann kommt die Auszahlung der 300 Euro vom Arbeitgeber?
Arbeitgeber sollen im Regelfall die Energiepauschale von 300 Euro zusammen mit dem Gehalt im September auszahlen. Jedoch kann die Überweisung der monatlichen Bezüge an unterschiedlichen Terminen sein, weswegen auch die Auszahlung des 300-Euro-Zuschusses der Energiepauschale variieren kann. Eine Verschiebung der Auszahlung der Energiepreispauschale vom September etwa auf den Oktober 2022 kann laut einem Ratgeber des Bundesfinanzministeriums in einigen Fällen möglich sein. Die Arbeitgeber seien allerdings angewiesen, die EPP bis allerspätestens bis Ende 2022 auf die Konten der Arbeitnehmer zu überweisen.
Energiepreispauschale steuerpflichtig: Muss der 300-Euro-Energiebonus im September versteuert werden?
300 Euro von der Energiepreispauschale extra im September 2022 aufs Konto, um die hohen Energiekosten etwas abzufedern? Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn die Energiepreispauschale 2022 ist nur für wenige steuerfrei. Für den Großteil der Arbeitnehmer ist die Energiepauschale ist steuerpflichtig.
Bedeutet im Klartext: Die meisten Empfänger erhalten nicht die volle Summe von der 300-Euro-Energiepreispauschale. Für einkommensschwache Arbeitnehmer kommt aber ein Freibetrag zum Tragen. Nur wer unter der Einkommensgrenze von 10.347 Euro verdient, bekommt die vollen 300 Euro der Energiepreispauschale ausgezahlt. Der Rest muss das Geld versteuern. Die Abzüge nach der Steuer berechnen sich individuell und reichen von 0 bis maximal 142 Euro. Das geht aus einer Berechnung vom Bund der Steuerzahler hervor. Somit kann der Großteil der Steuerzahler am Ende von der mit rund 193 Euro netto von der 300-Euro-Energiepreispauschale planen.
Erhalten Auszubildende, Arbeiter oder Grenzgänger die Energiepreispauschale (EEP)?
Die Energiepreispauschale (EEP) richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Idee: Personen, die durch die Energiepreise höhere Fahrtkosten zur Arbeit haben, sollen entlastet werden. Dies sind laut einer Liste des Bundesfinanzministeriums folgende Gruppen: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Minijobber, Aushilfskräfte in der Landwirtschaft, bezahlte Praktikanten und Personen, die gerade einen Freiwilligendienst leisten.

Auch Grenzgänger, also deutsche Erwerbstätige, die zur Arbeit etwa nach Österreich fahren, bekommen die 300-Euro-Energiepauschale. In Ehen und Familien bekommen alle erwerbstätigen Personen im Haushalt das Geld.
Energiepreispauschale: Bekommen Freiberufler und Selbstständige die 300 Euro?
Auch Selbstständige und Freiberufler erhalten die 300 Euro der Energiepreispauschale (EPP). Allerdings wird in der Energiebonus nicht automatisch ausgezahlt. Stattdessen müssen sie die Energiepauschale über die Steuererklärung abrechnen, um die Auszahlung des Energiebonus zu bekommen.
Energiepreispauschale für Rentner und Rentnerinnen? Das muss beim EPP beachtet werden
Rentner und Pensionäre gehen im Entlastungspaket 2022 weitgehend leer aus. Zwar profitieren sie auch vom Tankrabatt oder dem 9-Euro-Ticket. Von der Energiepauschale sind Rentnerinnen und Rentner aber explizit ausgeschlossen – trotz heftiger Kritik. Allerdings gibt es kleinere Ausnahmen im Einzelfall: So können mitunter Einnahmen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage als Gewerbeeinkünfte geltend gemacht werden, um die Energiepreispauschale zu erhalten.
Auch ein Minijob, mit dem die Rente aufgebessert werden soll, kann die Auszahlung der 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner rechtfertigen. Das Austricksen der Steuerbehörden sollten sich die Ruheständler aber schenken. Die Bedingungen seien kompliziert und sollten genau geprüft werden, warnen Experten. Denn mit falschen Angaben kann man sich schnell strafbar machen.
Energiepauschale für Minijob: Erhalten Minijobber die 300 Euro Energiepreispauschale?
Ja. Beschäftigte in einem Minijob sollen in Deutschland ebenfalls die 300 Euro Energiepreispauschale bekommen. Doch für die Minijobber gilt eine Besonderheit: Sie erhalten eine Auszahlung der Energiepauschale vom Arbeitgeber nur, wenn die Beschäftigten dem Unternehmen zuvor schriftlich bestätigt haben, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Dadurch soll verhindert werden, dass sich Menschen mit einem Hauptberuf und einem Minijob oder mit mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen die Energiepreispauschale mehrfach auszahlen lassen. Dies wäre allerdings ohnehin strafbar.
Wer bekommt die 300 Euro Energiepreispauschale doppelt?
Wer Anspruch auf die 300 Euro der Energiepreispauschale hat, erhält diese somit auch nur einmal. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass einigen Personengruppen die Energiepauschale doppelt ausbezahlt wird. Eine Möglichkeit könnte beispielsweise sein, dass ein Arbeitnehmer angestellt ist, aber zusätzlich noch eine freiberufliche Tätigkeit ausübt oder ein Gewerbe sein Eigen nennt.
Demnach haben diese Personengruppen steuerlich gesehen abseits ihrer Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit auch Einkünfte nach § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb) oder § 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) erhalten. Diese Regelung gilt ebenfalls für Einkünfte aus § 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft).

Daher kann es durchaus möglich sein, dass Ihnen auf der einen Seite die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung ausgezahlt wird und auf der anderen Seite automatisch die Steuervorauszahlungen herabgesetzt werden. Doch wer jetzt denkt, dass sie oder er in die Energiepreispauschale doppelt ausgezahlt bekommt, freut sich zu früh. Denn durch die Steuererklärung holt sich das Finanzamt das zu viel ausgezahlte Geld wieder zurück. Eine doppelt ausgezahlte Energiepreispauschale ist daher keinesfalls einzubehalten.
Nach Energiepreispauschale 2022: Finanzminister Lindner schraubt an steuerlichem Entlastungspaket
Während die Energiepreispauschale 2022 noch vor der Auszahlung steht, befasst sich Finanzminister Christian Lindner bereits mit einem steuerlichen Entlastungspaket 2023. Von den Steuersenkungen aus dem Entlastungspaket sollen laut seiner Aussage „48 Millionen Menschen profitieren“. Kritik hagelt es jedenfalls von allen Seiten für seine Pläne. Besonders der Vorwurf, dass Geringverdiener bei den Steuerentlastungen erneut zu kurz kommen, wiegt schwer. Hinzu kommt die Absage, dass in Lindners steuerlichem Entlastungspaket kein Wort über eine Übergewinnsteuer zu finden ist.
Drittes Entlastungspaket: Bundeskanzler Scholz verspricht Entlastung noch im Oktober 2022
Bevor Lindners Steuerentlastung überhaupt greifen können, falls sie denn überhaupt und in welcher Form kommen, stellte Bundeskanzler Olaf Scholz bereits ein drittes Entlastungspaket für Oktober 2022 in Aussicht. Grund hierfür sind die explodierenden Gaspreise und in diesem Zuge beschlossene Erhöhung der Gasumlage um 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Denn nur die Mehrwertsteuersenkung bei Gas von 19 auf 7 Prozent alleine wird die Bürgerinnen und Bürger nicht entlasten.
Was genau kommt und wie das dritte Entlastungspaket dann aussehen wird, ist bisher ungewiss und ob es sich mit den Geboten beim Energiesparen von Wirtschaftsminister Robert Habeck deckt, wird die Zukunft zeigen. Sicher ist nur, dass die Energiepreispauschale im September 2022 mit der Auszahlung startet. Mit der Einführung der Gasumlage im Oktober 2022 wird wohl von der Energiepauschale wenig bis gar nichts übrig bleiben. Dieser Umstand allein sollte die Bundesregierung zum weiteren Handeln zwingen. Eine Möglichkeit wäre eine zweite Energiepreispauschale, wie sie unlängst etwa die Grünen ins Spiel gebracht haben, von der dann auch Rentner profitieren könnten.