Coronavirus Baden-Württemberg: Hochzeiten und Feiern im Risikogebiet? Das muss beachtet werden
Die Infektionszahlen in Baden-Württemberg steigen an. Bund und Länder haben deswegen die Regeln für private Veranstaltungen wie Hochzeiten in Risikogebieten verschärft.
- In Baden-Württemberg sind wegen des Coronavirus Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten.
- Es gibt Lockerungen für private Feiern wie Hochzeit und Geburtstage seit dem 1. Juli.
- Die Bundeskanzlerin hat mit den Länderchefs neue Corona-Regeln für Veranstaltungen in Risikogebieten in Baden-Württemberg beschlossen.
Hochzeit, Partys und Co: Neue Corona-Regeln für Risikogebiete in Baden-Württemberg
Update, 15. Oktober: Am Mittwoch, 14. Oktober trafen sich Bund und Länder zu einer Corona-Konferenz in Berlin. Grund dafür ist die täglich rasant steigende Zahl an Neuinfektionen und die dadurch immer mehr werdenden innerdeutschen Risikogebiete. In Baden-Württemberg gibt es mehrere Regionen, die die Vorwarnstufe oder sogar schon die Warnstufe ausgerufen haben.
Nach dem achtstündigen Treffen hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Länderchefs schärfere Maßnahmen für Veranstaltungen beschlossen. Ist ein Stadt- oder Landkreis im Bereich der 35er-Marke (35 Neuinfektionen in der vergangenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner), so dürfen nur noch maximal 25 Personen an einer Feier im öffentlichen Raum, maximal 15 Personen an einer Feier im privaten Raum teilnehmen.
Bei einer Überschreitung der 50er-Marke (50 Neuinfektionen in der vergangenen sieben Tagen auf 100.000 Einwohner) dürfen an Veranstaltungen im öffentlichen Raum maximal 10 Personen, im privaten Raum maximal 10 Personen aus zwei verschiedenen Haushalten teilnehmen.
Coronavirus Baden-Württemberg: Neue Regeln für Hochzeiten und Geburtstage
Update 29. September: Nun also doch! Beim letzten Treffen konnten sich Bund und Ländern nicht auf einheitliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern einigen. Am Dienstag verkündete Angela Merkel nach einer weiteren Videokonferenz dann, das die Teilnehmerzahlen künftig an das Infektionsgeschehen angepasst werden sollen.
Heißt: Es kommen Teilnehmerbeschränkungen für private Feiern in Baden-Württemberg - wie Geburtstage oder Hochzeiten - diese orientieren sich aber am 7-Tage-Inzidenz. Übersteigt dieser den Grenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, sind für Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumlichkeiten nur noch 50 Teilnehmer zugelassen. In privaten Räumlichkeiten wird dringend empfohlen, die Feier auf maximal 25 Personen zu beschränken.
Wird der Grenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten, dürfen in öffentlichen oder angemieteten Räumlichkeiten nur noch Veranstaltungen mit bis zu 25 Personen abgehalten werden. In privaten Räumlichkeiten wird ab diesem Wert dringend empfohlen, nur noch mit maximal zehn Personen zu feiern. Zudem kann ein zeitlich begrenztes Ausschankverbot für Alkohol verhängt werden.
Diskussion um Corona-Regeln bei privaten Feiern – das gilt in Baden-Württemberg
Update vom 27. August, 19 Uhr: Das Bundeskanzleramt wollte strengere Regeln und eine bundesweit geltende Teilnehmer-Begrenzung bei privaten Feiern. Geplant waren maximal 25 Personen bei Feiern im Familien- und Freundeskreis. Doch da machten die Ministerpräsidenten der Länder nicht mit.
Bund und Länder konnten sich bei den Beratungen nicht einigen. Die Folge: Alles bleibt, wie es ist. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigte an, man werde das Infektionsgeschehen bei Privatfeiern genau im Auge behalten und gegebenenfalls reagieren.
Bund und Länder appellierten an die Einsicht der Bürger: Diese werden gebeten in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feiern nötig und vertretbar sind. Wenn möglich sollten die Privatveranstaltungen im Freien stattfinden, in geschlossenen Räumen sei ausreichende Belüftung wichtig.
Coronavirus Baden-Württemberg: Das gilt jetzt für Hochzeiten und Feiern
Damit gilt nach der Corona-Verordnung des Landes weiterhin: Bei privaten Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen ist ab dem 1. Juli kein Hygienekonzept nötig, es gelten aber weiterhin Auflagen. Dies gilt etwa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.
Ab dem 1. August 2020 sind zudem Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen wieder erlaubt. Nehmen allerdings mehr als 100 Personen teil, braucht es dann auch bei privaten Veranstaltungen wieder ein Hygienekonzept.
Weitere Verschärfungen der Corona-Regeln in Baden-Württemberg hat Winfried Kretschmann am Abend vorgestellt.
Coronavirus Baden-Württemberg: Änderungen drohen für Geburtstage und Hochzeiten
Update vom 27. August: Die Corona-Infektionen steigen wieder - und das ist Grund genug für ein Treffen zwischen Bund und Ländern. Die Forderung: Es sollen bundesweit einheitliche Regeln her. Am Donnerstag um 11 Uhr soll der Corona-Gipfel mit Kanzlerin Angela Merkel starten. Vorab sind schon einige Punkte aus Merkels Beschlussvorlage durchgesickert.
So sollen auch neue einheitliche Regeln für private Zusammenkünfte und Veranstaltungen beschlossen werden. Der Plan sieht vor Feiern im Privatbereich auf 25 Teilnehmer festzulegen. Bevorzugt sollen diese im Freien stattfinden.
Bei privaten Veranstaltungen außerhalb des privaten Bereichs, wie zum Beispiel Hochzeiten, sollen laut Beschlussvorlage bundesweit nur noch 50 Teilnehmer ,statt wie bisher 99 in Baden-Württemberg, erlaubt sein. Zuvor hatte jedes Bundesland über Corona-Regeln und Maßnahmen selbst entschieden.
In Heilbronn in Baden-Württemberg sind die steigenden Corona-Zahlen besorgniserregend. Die Stadt hat die Vorwarnstufe ausgerufen.
Coronavirus Baden-Württemberg: Das gilt nun für Hochzeiten und Geburtstage
Update vom 11. August: Für Veranstaltungen im privaten Raum, wie zum Beispiel Geburtstage und Hochzeiten, gelten besondere Regeln in der Corona-Krise. Die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg gibt vor, dass nicht mehr als 100 Menschen an einer privaten Veranstaltung teilnehmen dürfen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. September.
Wer eine private Veranstaltung in Zeiten der Corona-Krise plant, muss aber noch weitere Regeln beachten. Es müssen Hygieneanforderungen nach Paragraf 4 der aktuellen Corona-Verordnung eingehalten werden.
Auszug aus der Corona-Verordnung Paragraf 4 Hygieneanforderungen:
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindestens folgende Pflichten zu erfüllen:
1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Personenströmen und Warteschlangen, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird,
2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen,
3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden,
4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, die bestimmungsgemäß in den Mund genommen werden, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitärbereiche,
6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichender Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere gleichwertige hygienische Handtrockenvorrichtungen,
7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem diese von einer Person benutzt wurden,
8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen.
(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und soweit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderungen nicht erforderlich oder unzumutbar ist.
Zudem müssen Maßnahmen bezüglich Paragraf 6 der Datenverarbeitung umgesetzt werden.
Von jedem Anwesenden müssen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit, sowie die Telefonnummer erhoben und über einen Zeitraum von 4 Wochen gespeichert werden. Danach werden die Daten gelöscht. Dabei ist der Datenschutz zu beachten. Das bedeutet, dass die vertraulichen Daten der Teilnehmer nicht in die Hände von Unbefugten gelangen dürfen.
Auf Verlangen der Behörden müssen die Daten übermittelt werden, damit Infektionsketten nachverfolgbar sind. Teilnehmer, die die Erhebung der Daten verweigern, müssen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Bis zu 250 Teilnehmer sind möglich, sofern zusätzlich denTeilnehmern für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festeglegten Programm folgt. Bei der oben genannten Anzahl sind Beschäftigte und sonstige Mitwirkende ausgenommen.
Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmern sind bis einschließlich 31.Oktober 2020 untersagt.
Coronavirus Baden-Württemberg: Neue Lockerungen für Feiern und Hochzeiten!
Update vom 24. Juni: Es geht weiter bergauf in der Corona-Krise. Für Baden-Württemberg wurden neue Lockerungen der Corona-Verordnung angekündigt. Ab dem 1. Juli wird bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern kein Hygienekonzept nach Paragraf 5 gefordert. Das gilt für Familienfeiern, Geburtstags- und Hochzeitsfeiern und Taufen.
Hochzeit und Geburtstag: Was ist ab heute in Baden-Württemberg wieder erlaubt?
Update vom 9. Juni: Wegen des Coronavirus waren Geburtstage und Hochzeiten bislang nur im engen Familienkreis möglich. Ab heute gibt es Lockerungen bei privaten Veranstaltungen: Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden sind wieder möglich! Die neue Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt welche Bedingungen gelten.
Die neue Corona-Verordnung für private Veranstaltungen, wie zum Beispiel Hochzeiten oder Geburtstage, gilt für alle Feiern in Räumen, die zu diesem Zweck vermietet oder sonst wie zur Verfügung gestellt werden. Also beispielsweise in Restaurants, Eventlocations, Vereinsheimen oder Gemeindehäusern. Hier können ab heute, 9. Juni, wieder private Feste stattfinden.

Bei der Zahl der anwesenden Personen zählen die Beschäftigten des Veranstaltungsortes nicht mit. Die Grenze von 99 Gästen gilt unabhängig vom Alter oder Verwandtschaftsgrad.
Baden-Württemberg: Hochzeiten und Geburtstage - das müssen Gäste und Veranstalter beachten
Gäste, Beschäftigte oder sonstige Personen auf der Feier, die innerhalb der letzten 14 Tage in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person standen oder aktuell stehen, müssen der Feier fernbleiben. Dasselbe gilt für Menschen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
- Auch beim Feiern sind die Abstandsregelungen wichtig. Überall wo es möglich ist, gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern. Davon ausgenommen sind Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Händeschütteln oder das Umarmen sollte ansonsten vermieden werden.
- Alles, wobei vermehrt Tröpfchen ausgestoßen werden, muss unterbleiben. Insbesondere also singen oder tanzen. Wenn etwas bezahlt werden muss, dann möglichst ohne Bargeld.
- Veranstalter und Vermieter der Räumlichkeiten müssen gemeinsam ein Hygienekonzept festlegen. Das Konzept muss den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzeigt werden. Daraus muss hervorgehen, wie die Personenzahl in Relation zur Raumgröße begrenzt werden kann, wie die geschlossenen Räumlichkeiten bestmöglich gelüftet und wie die Möglichkeiten zur Händehygiene umgesetzt werden können sowie wie Kontaktpersonennachverfolgung konkret umgesetzt wird.
Hochzeiten und Geburtstage ab heute wieder erlaubt - Kontaktnachverfolgung
Wie in der Gastronomie müssen auch Veranstalter privater Feiern Namen und Kontaktdaten der Gäste notieren, um Infektionsketten im Zweifel nachverfolgen zu können. Gäste dürfen die Veranstaltung nur besuchen, wenn sie die Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese müssen vom Party-Veranstalter vier Wochen nach Erhebung gelöscht werden. Alles in allem doch ein erheblicher Aufwand. Viele Paare wollen sich das nicht antun - und haben ihre Hochzeit eben verschoben.
Kontaktverbot Baden-Württemberg: Was gilt für kleinere Feiern im eigenen Garten?
Und was gilt für private Feiern, die nicht in einer gemieteten Location stattfinden, sondern beispielsweise im eigenen Garten? echo24.de gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Kontaktverbots für Baden-Württemberg.
Lockerungen kommen - das gilt ab 9. Juni bei privaten Feiern, Geburtstagen und Hochzeiten!
Update 29. Mai: Da ist eine der Lockerungen der Corona-Verordnung, die wir wohl am meisten erhofft haben: Private Feiern dürfen bald wieder mit mehreren Menschen stattfinden! Denn die Maßgaben für private Feste werden sogar stärker gelockert als ursprünglich geplant. Konkret heißt das, dass zu Hause Feiern mit bis zu 20 Menschen erlaubt sein sollen - wenn diese aus verschiedenen Wohnungen kommen. Und bei Familienmitgliedern? Da wird es keine Begrenzung mehr geben.
Bei privaten Feiern in öffentlich angemieteten Räumen sollen bis zu 99 Menschen zusammenkommen dürfen. Die neue Regelung soll zum 9. Juni gelten. Und es gibt eine weitere Neuerung, die aber erst in naher Zukunft umgesetzt werden soll: Die Corona-Verordnung soll verständlicher für die Bürger werden - endlich!
Widersprüche und Dopplungen sollen entfernt werden - die Regelungen sollen so schlank wie möglich werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann: "Jetzt ist es an der Zeit, die Verordnung redaktionell und in der Sache zu entschlacken und an die neue Lage anzupassen." Die Überarbeitung soll am 23. Juni vom Kabinett beschlossen werden.
Baden-Württemberg: Dürfen wir bald wieder Hochzeit und Geburtstag feiern?
Schritt für Schritt geht es nach dem Lockdown in Baden-Württemberg wieder zurück in Richtung Normalität. Während einige Maßnahmen wie die Maskenpflicht noch weiter gelten, wurden andere bereits wieder gelockert. Ebenfalls weiterhin untersagt bleiben Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern wie Konzerte. Daran wird sich vor dem 31. August auch nichts ändern.
Ausgenommen hier von sind derzeit Demonstrationen, wie die Grundrechts-Demonstration in Stuttgart zu der rund 10.000 Menschen zusammen kamen. Kleinere künstlerische Veranstaltungen sollen indes laut einem Fahrplan zur Wiederaufnahme des öffentlichen Kulturlebens des Kultusministeriums bereits nach Pfingsten wieder möglich sein.
Coronavirus Baden-Württemberg: Bald wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen erlaubt?
Ab dem 1. Juni sollen in Baden-Württemberg dann auch wieder private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten mit bis zu 100 Personen erlaubt werden. Wie swp.de berichtet, werden außerdem öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen wie Vereinsversammlungen oder Theateraufführungen erlaubt.
Das gehe aus einem Stufenkonzept hervor, dass die von der Landesregierung gegründete interministerielle Arbeitsgruppe am Donnerstag beschlossen hatte. Dieses sei in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden entwickelt worden und müsse nur noch vomKabinett abgesegnet werden.