• Eine der Regeln besagt, dass pro 20 Meter Verkaufsfläche im Einzelhandel sich nur eine Person aufhalten darf.
• Diese Verordnung wurde nun von Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgehoben.
Update 8. Juni: Das ist mal ein Hammer - und der kommt dem in Coronavirus-Zeiten sehr gebeutelten Einzelhandel entgegen: Die Coronavirus-Regelung, wonach auf 20 Quadratmetern Verkaufsfläche im Handel nur eine Person kommen darf, ist nun offiziell für unwirksam erklärt worden. Das hat heute der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mitgeteilt. Das Gericht gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die Bestimmung in der Coronavirus-Verordnung des Landes Baden-Württemberg statt und setzte die Zutrittsbegrenzung außer Vollzug. Wirtschafts- und Sozialministerium wollen die Corona-Verordnung in dem Bereich nun schnell ändern. Es solle eine deutlich kleinere Mindestfläche pro Person festgelegt werden, hieß es.
"Das war längst fällig", erklärte Sabine Hagmann, Chefin des Handelsverbands Baden-Württemberg. "Wir fordern das schon wochenlang, und man fragt sich, weshalb solche offensichtlich längst überholten und unverhältnismäßigen Regelungen erst auf Weisung des Gerichts angepasst werden können". Zudem könnte der Einzelhandel in kleinen Städten unterm Strich weniger heftig von der Coronavirus-Krise betroffen sein als die Konkurrenz in Metropolen.
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hatte vor Gericht argumentiert, dass die Richtgröße keine fest verbindliche Vorgabe zur Beschränkung der Kundenzahl im Einzelhandel sei, sondern lediglich ein Orientierungswert. Die Richter sahen darin jedoch einen Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen: Rechtsvorschriften müssten so gefasst sein, dass die Betroffenen die Rechtslage konkret erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können. Die 20-Quadratmeter-Coronavirus-Regelung sei in diesem Zusammenhang nicht hinreichend bestimmt und deshalb unwirksam.
Das Kaffeeunternehmen Tchibo hatte auf erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund der Coronavirus-Zutrittsbeschränkung verwiesen. Als Beispiel nannte es einen Laden mit einer Verkaufsfläche von 39 Quadratmetern. In solch einem Fall dürften Kunden die Verkaufsstelle gar nicht erst betreten, weil sich ja schon mindestens ein Beschäftigter darin aufhalte. Angesichts der derzeit erfreulichen Entwicklungen der Coronavirus-Zahlen in Baden-Württemberg ist die anstehende Lockerung nur folgerichtig.
Update vom 30. April: Das ging fix! In Baden-Württemberg wird die umstrittene 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel aufgehoben. Nach den kleineren Lockerungen wie der Öffnung von Spielplätzen und Zoos, die beim Corona-Gipfel mit Bund und Ländern beschlossen wurden, ist das auch für die Wirtschaft eine kleine, wichtige Änderung. Wie die Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag mitteilte, wird die Regelung durch entsprechende Hygiene- und Sicherheitsregeln ausgeglichen.
Den Schritt begründete Kretschmann mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim, wonach die Regelung dem Gleichheitsgebot widerspreche. Schon bei der Pressekonferenz der Regierung, deuteten Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Bundeskanzlerin Angela Merkel an, dass die Gerichtsbeschlüsse keinesfalls gegen die Entscheidungen der Regierung gehen, sondern es eher ein Zusammenspiel sei.
Kretschmann kündigte zudem an, dass kommende Woche unter anderem Friseure und Fußpfleger unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen. Auch wolle man die Ausgangsbeschränkungen für Bewohner von Pflegeheimen lockern und die Beschränkungen von Zahnärzten aufheben. Dennoch betonte Kretschmann wie zuvor auch Merkel und Söder, dass weiterhin große Vorsicht geboten sei, um eine mögliche zweite Welle zu vermeiden. Wie nun eine Umfrage ergeben hat, gehen etwa jedem zweiten Bürger in Baden-Württemberg die Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu schnell.
Update vom 22. April: Die seit Montag geltende neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg hat für Irritationen und Verärgerung bei einigen Einzelhändlern gesorgt. DENN: Warum sollen kleinere Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 800 Quadratmetern jetzt öffnen dürfen, größere jedoch nicht? Und das noch nicht einmal dann, wenn sie durch Absperrung ihre Fläche auf die vorgeschriebene Größe verkleinern!?
Ein Modegeschäft aus Ulm hat sich gegen diese Ungleichbehandlung durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gewehrt. Und vom Verwaltungsgericht Sigmaringen Recht erhalten. Begründung der Richter: "Es gibt in der Corona-Verordnung keine Grundlage für ein solches Verbot!"
Nun muss das Land Baden-Württemberg reagieren - und zwar ruckzuck. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut teilte der Deutschen Presse-Agentur bereits mit, dass "die entsprechende Regelung so schnell wie möglich geändert wird". Heißt für die Region Heilbronn: Media-Markt, Saturn, Galeria Kaufhof und Co. dürfen wieder öffnen - mit Maskenpflicht und begrenzter Fläche...
Erstmeldung vom 20. April: Das Coronavirus hat Baden-Württemberg und Deutschland noch fest im Griff. Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigen täglich (hier geht's zu den aktuellen Corona-Zahlen), aber es gibt auch Hoffnung. Mehrere tausend Menschen sind inzwischen von der Corona-Infektion genesen. Dennoch: Um die Pandemie einzudämmen, gelten weiterhin strenge Regeln und Auflagen - die Corona-Verordnung. Und genau da gibt es inzwischen einige Lockerungen. Die Schulen öffnen wohl Anfang Mai schrittweise wieder, auch Geschäfte dürfen ab einer gewissen Größe wieder öffnen.
Am Freitagabend kam sie endlich: Die neue Coronavirus-Verordnung, die Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann tags zuvor in seiner Pressekonferenz ankündigte.
Alle Geschäfte, die bisher schon geöffnet waren, dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Die neue Coronavirus-Verordnung bietet eine zusätzliche Öffnungsmöglichkeit für alle Geschäfte, die bis jetzt aufgrund alter Reglungen geschlossen bleiben mussten. Die Voraussetzung für die Öffnung sind allerdings streng geregelt. Es dürfen Geschäfte öffnen deren Verkaufsfläche die 800 m² nicht übersteigt. Der Sinn dieser Flächenbegrenzung ist es, den Kundenfluss in Geschäften in Baden-Württemberg auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.
Laut der neuenCoronavirus-Verordnung in Baden-Württemberg dürfen größere Geschäfte trotzdem nicht öffnen, auch wenn einzelne Verkaufsbereiche abgetrennt sind, um auf die notwendige Verkaufsfläche zu kommen. Die Landesregierung Baden-Württemberg veröffentlicht dazu eine genaue Definition was als Verkaufsfläche gezählt werden darf.
Zudem wird in der Richtlinien der baden-württembergischen Verordnung geregelt, welche Hygienevorschriften konkret von den Geschäften des Einzelhandels erfüllt werden müssen um die Geschäfte öffnen zu können. Die Geschäfte bekommen eine Checkliste an die Hand.
So sind etwa zur Sicherung des Mindestabstands Markierungen auf dem Boden vor den Kassen anzubringen. Außerdem muss die Anzahl der Kunden im Geschäft beachtet werden. Die Zahl hängt von der Verkaufsfläche des Ladens ab, heißt es in der neuen Coronavirus-Verordnung. Hinzu kommen konkrete Vorgaben zur Reinigung von Kassenarbeitsplätzen und Pausenräumen, sowie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichenden Waschgelegenheiten für die Beschäftigten.
Die Ministerin Hoffmeister-Kraut findet dazu klare Worte: "Wir werden alles tun, damit die jetzt noch beschränkten Branchen und Bereiche nicht länger als nötig ihre Geschäfte und Einrichtungen geschlossen halten müssen. Umso wichtiger ist es jetzt, dass alle die Hygiene- und Abstandsregeln konsequent und sorgfältig befolgen, damit es zu keinem erneuten Anstieg der Infektionszahlen in Baden-Württemberg kommt. Wenn uns dies erfolgreich gelingt, können wir hoffentlich schon bald über weitergehende Öffnungen nachdenken."
Neben den kleinen und mittleren Geschäften dürfen Buchhandel, Fahrrad- und Autohandel in Baden-Württemberg öffnen, und zwar unabhängig davon wie groß die Läden sind. Eisdielen und Cafés dürfen ab Montag zumindest wieder außer Haus verkaufen. Frisöre müssen sich allerdings noch etwas gedulden. Sie dürfen voraussichtlich erst ab Anfang Mai wieder öffnen, heißt es in der Coronavirus-Verordnung.
Kindertageseinrichtungen und Kindergärten sollen vorerst geschlossen bleiben. Die Einschränkungen bei der Religionsausübung in Baden-Württemberg bleiben laut der neuen Corona-Verordnung weiterhin in Kraft. Kretschmann wolle aber mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften ins Gespräch gehen, um eine Lösung zu finden. Außerdem bleiben die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen bestehen.