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Fahrrad-Leasing über Arbeitgeber – diese Folgen hat Brutto-Abzug für die Rente

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Das Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber hat viele Vorteile. Es hat aber auch Auswirkungen auf die spätere Rente. Wie gravierend diese sind, verrät echo24.de.

Immer mehr Arbeitnehmer verzichten lieber auf das Auto und fahren stattdessen mit dem Fahrrad zur Arbeit. Da vielen das nötige Kleingeld fehlt, um sich gleich ein gutes Fahrrad oder E-Bike zu kaufen, entscheiden sie sich für ein sogenanntes Jobbike. Damit bekommt man das gewünschte Fahrrad zu einem günstigen Preis. Was auf den ersten Blick ganz gut klingt, hat aber auch einen Nachteil. Denn das Jobrad kann sich auch auf die Rente auswirken.

Weniger Geld im Alter? Diese Auswirkungen hat Fahrrad-Leasing über Arbeitgeber auf die Rente

In vielen Fällen wird das Fahrrad als Gehaltsumwandlung oder geldwerter Vorteil angerechnet, heißt es bei „efahrer.chip.de“. Dadurch kann sich die zu erwartende Rente verändern. Schließlich hängt die Rente von der persönlichen Beitragsdauer und der Höhe der gezahlten Rentenversicherungsbeiträge ab. Heißt also: Wird das Dienstrad als Leasing über die Gehaltsumwandlung abgerechnet, verringert sich das monatliche Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, berichtet auch „mainpost.de“.

Gleichzeitig sinken die Sozialabgaben und damit die Beiträge zur Rentenversicherung. Und wer etwas weniger in die Rentenversicherung einzahlt, verringert damit auch seinen Rentenanspruch. Wer wie viel Rente bekommt, lässt sich übrigens mit einer einfachen Rentenformel berechnen. Aber sind die Auswirkungen des Fahrrad-Leasings über den Arbeitgeber wirklich so gravierend?

Folgen für Rente durch Jobrad – insgesamt 468 Euro weniger Geld

Zu einem gesunden Lebensstil gehört regelmäßige Bewegung. Wer beispielsweise täglich mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, hat gute Chancen, auch im Alter fit zu bleiben. Die gesundheitlichen Vorteile sollten aber nicht zu Lasten einer niedrigen Rente gehen. Schließlich bekommen die Menschen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern ohnehin eine eher niedrige Rente.

Aber keine Panik: Die Auswirkungen des Fahrrad-Leasings über den Arbeitgeber auf die spätere Rente sind nicht so gravierend, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn bei einem E-Bike für 3.000 Euro und einer Leasinglaufzeit von 36 Monaten sinkt die Rente nur um rund zwei Euro pro Monat. Bei einer durchschnittlichen Rentenbezugsdauer von 19,5 Jahren sind das insgesamt 468 Euro weniger, heißt es auf „efahrer.cip.de“ weiter.

Fahrrad-Leasing über Arbeitgeber als Gehaltsextra – keine Auswirkungen auf Rente

Wer später nicht auf das Geld verzichten möchte, hat auch die Möglichkeit, das Dienstrad als Gehaltsextras zu erhalten. In diesem Fall erfolgt keine Entgeltumwandlung und damit keine Reduzierung der Sozialabgaben, die Rente bleibt gleich.

In vielen Fällen wird das Fahrrad als Gehaltsumwandlung oder geldwerter Vorteil angerechnet. Dadurch kann sich die zu erwartende Rente verändern.
In vielen Fällen wird das Fahrrad als Gehaltsumwandlung oder geldwerter Vorteil angerechnet. Dadurch kann sich die zu erwartende Rente verändern. © IMAGO/Joseffson

Außerdem besteht für Menschen, die Kinder haben, die Möglichkeit das Rentenkonto etwas aufzubessern. Man kann sich nämlich die Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Davon können vor allem Frauen profitieren, denn sie erhalten im Durchschnitt mehrere hundert Euro weniger Rente als Männer.

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