Weihnachtsgeschenke umtauschen: Welche Rechte Kunden haben – auf Ausnahmen achten
Schlimm genug, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht das gewünschte war. Aber was müssen Beschenkte wissen, wenn sie Produkte umtauschen wollen?
Und immer wieder passiert es doch, pünktlich zum Weihnachtsfest – unter Freunden zum Beispiel. Es passiert aber auch Paaren, die sich schon seit Jahren kennen. Manchmal passiert es sogar Eltern und ihren Kindern. Ahnen Sie’s schon? Die Rede ist vom Drama unterm Weihnachtsbaum, wenn die Geschenke einfach nicht die Richtigen waren. Schlimmer noch womöglich, ein totaler Griff daneben. Und dann? echo24.de fasst zusammen, wie’s mit dem Umtausch der Weihnachtsgeschenke am besten klappt.
Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das müssen Kunden wissen
Zunächst mal muss zum Umtausch von Geschenken ein Mythos aus der Welt geschafft werden: Es stimmt nämlich nicht, dass Verbraucher darauf ganz generell ein Recht haben. Unterschieden werden muss zum einen, um welche Waren es handelt und teils auch, wie sie erworben wurden.
Folgende Punkte gilt es im ersten Schritt zu beachten:
- Ein Geschäft muss eine verkaufte Ware nicht zurücknehmen, wenn Kunden die Artikel vor dem Kauf persönlich in Augenschein nehmen konnten. Davon ausgenommen sind berechtigte Beanstandungen.
- Online-Shopping bildet eine Ausnahme: Da Sie den Artikel nicht direkt in Augenschein nehmen konnten, haben Sie ein gesetzliches vierzehntägiges Rückgaberecht. Einige Online-Shops gehen sogar noch weiter und räumen ihren Kunden noch längere Fristen ein.
- Der Haken n der Sache: Das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht von 14 Tagen beginnt genau in dem Moment, in dem der Käufer das Paket entgegengenommen hat. Weihnachtsgeschenke werden oft früher bestellt. Zu Weihnachten kann die Frist also bereits verstrichen sein.
- Rein rechtlich haben viele Kunden eigentlich schlechte Chancen, beim Versuch Geschenke nach der eingeräumten Frist zurückzugeben oder umzutauschen. Aber: Vor allem die großen Handelsketten zeigen sich meist kulant. Außerdem gibt es für Weihnachten oft Sonderumtauschregeln. Wichtig: Ware ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückgegeben.
- Kassenbon: Auch wenn‘s unangenehm ist, um diesen sollten Sie denjenigen, der Sie beschenkt hat bitten, da viele Ebenso wird es Ihnen nicht erspart bleiben, den Käufer um den Kassenbon zu bitten, da Sie diesen fast immer für den Umtausch benötigen.
- Ein Sonderkündigungsrecht vereinbaren kann eine Möglichkeit sein, funktioniert aber meist nur in kleinen Geschäften, in denen direkter Kontakt um Inahber besteht. Auf jeden Fall sollten Sie die Vereinbarung schriftlich fixieren.
- Wer zu Weihnachten Geschenkgutscheine einpacken möchte, der sollte einfach darauf achten, dass dieser an so vielen Stellen einlösbar ist, dass der Beschenkte auf jeden Fall etwas für sich finden kann. Denn: Geschenkgutscheine haben eine Mindestgültigkeit von drei Jahren und werden in der Regel nicht umgetauscht.
Die Grundvoraussetzungen für den Umtausch von Weihnachtsgeschenken haben wir somit bereits geklärt. Aber natürlich gibt es auch hier Ausnahmen und Waren, die dennoch nicht zurückgenommen werden. Sat1 hat einige zusammengefasst:
- Maßangefertigte Ware. Den Kauf von Produkten, die auf Verbraucherwunsch angefertigt wurden, etwa Vorhänge oder Anzüge nach Maß, können Sie nicht widerrufen. Aber nicht jede Fertigung nach Kundenwunsch ist eine Maßanfertigung. Wer sich zum Beispiel online einen PC aus Standardbausteinen zusammenstellt, kann dennoch widerrufen
- Versiegelte Hygieneartikel. Artikel, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, können nicht per Widerruf zurückgegeben werden, wenn sie versiegelt waren und der Kunde die Versiegelung aufgebrochen hat. Zu den Hygieneartikeln zählt auch Spielzeug fürs Schlafzimmer. Ein WC-Sitz ist kein Hygieneartikel. Unterwäsche und Badebekleidung zählen rechtlich nicht als Hygieneartikel, ebenso wenig Matratzen. Der Kauf solcher Artikel kann also widerrufen werden – DICKES ABER: Der Widerruf einer online bestellten Matratze kann teuer werden, wenn der Händler in den Geschäftsbedingungen dem Käufer die Kosten für den Rückversand auferlegt hat.
- Veranstaltungstickets. Tickets für Kultur- oder Sportevents können nicht widerrufen werden, wenn es einen festen Termin für die Veranstaltung gibt.
- CDs, DVDs und Konsolenspiele. Versiegelte Datenträger sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sobald der Kunde die Versiegelung aufgebrochen hat.
- E-Books. Der Kauf eines E-Books ist zwar grundsätzlich widerrufbar. Vor dem Herunterladen des Artikels informieren die Buchverkäufer aber in der Regel darüber, dass mit dem Download des Buches das Widerrufsrecht erlischt. Der Käufer kann den Kauf des E-Books bei vielen Händlern nach dem Herunterladen nicht mehr rückgängig machen – auch nicht, wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Wer sich aufmacht, um ein Geschenk im Laden umzutauschen, sollte bei wechselhaftem Wetter bedenken, dass das Fahren im Winter besondere Gefahren birgt. Und wer etwas sucht, womit man wenig falsch machen kann: Über liebevolle Whatsapp-Wünsche zum Fest freut sich sicherlich jeder.