Verwirrung bei Mietern: Warum das Abstellen der Heizung bald teuer werden könnte

Wer vorhat, in Zukunft seine Heizung ausgeschaltet zu lassen, um Geld zu sparen, für den könnte es im schlimmsten Fall sogar noch teurer werden. Warum das Ausschalten der Heizung nicht immer die beste Lösung ist.
Der russische Angriffskrieg macht sich nicht nur in der Ukraine bemerkbar. Weltweit sind von Tag zu Tag die Auswirkungen mehr zu spüren. Gas- und Energiepreise sind höher denn je, das Leben wird immer teurer. Wer daher Kosten einsparen möchte, greift gerne zum Heizthermostat und dreht die Heizung ab. Auf Dauer ist das aber keine gute Idee.
In vielen Mietverträgen ist von der Mindesttemperatur die Rede
In vielen Mietverträgen haben Mieter für die Einhaltung der Mindesttemperatur in der Wohnung unterschrieben. Meistens sind das zwischen 16 und 18 Grad. Zwar gibt es kein Gesetz, dass einem Vermieter erlaubt, seinen Mieter zum Heizen zu zwingen. Bei Schäden, die durch die kühle Raumtemperatur entstehen, muss der Mieter dann aber selbst haften.
„Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Verbrauch gewährleisten“, erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund dem ZDF. Das betrifft auch die Heizung: Fallen die Zimmertemperaturen an zwei bis drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 18 Grad, so seien Vermieter verpflichtet, die Heizung einzuschalten.
Bundesregierung setzt Mindesttemperatur-Klausel für sechs Monate außer Kraft
Die Ampel-Koalition hat Ende August beschlossen, dass die Mindesttemperaturklausel für sechs Monate, vom 1. September bis zum 28. Februar ausgesetzt wird. So können Mieter Heizkosten sparen, ohne die im Mietvertrag festgelegte Mindesttemperatur einhalten zu müssen. Wenn durch die kühle Zimmertemperatur allerdings Schäden an der Wohnung entstehen, haften Mieter dafür grundsätzlich selbst.
Denn Mieter sind trotzdem weiterhin verpflichtet, Schäden an der Mietwohnung durch Heizen und Lüften zu verhindern.
Was passiert, wenn es in der Wohnung zu kühl ist?
Je kälter die Raumtemperatur ist, desto eher kann sich Feuchtigkeit an den Wänden festsetzen und das führt zu Schimmel. Je nach Alter und Zustand des Hauses kann Schimmel in kalten Ecken schon bei 19 Grad entstehen. Besonders Stellen, an denen Schränke oder Kommoden platziert sind, sind vor Schimmelbefall besonders gefährdet. Für die Bekämpfung des Befalls kann der Vermieter dann seinen Mieter zur Kasse beten.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, die Wohnung nicht weiter als 16 Grad runterkühlen zu lassen. Außerdem ist es wichtig, die richtige Technik beim Lüften zu verwenden: Mehrmals am Tag Stoßlüften, statt das Fenster den ganzen Tag auf Kipp zu lassen. So vermeidet man eine zu hohe Luftfeuchtigkeit.
Gewisser Anteil der Heizkosten richten sich nach Größe und Standort der Wohnung aus
Ja richtig: selbst, wenn ihr nicht heizt und die Heizung ausgeschaltet bleibt, müsst ihr Heizkosten zahlen. Ein gewisser Anteil der Heizkosten wird nämlich nicht nach dem Verbrauch abgerechnet, sondern auf die Flächen der Wohnungen verteilt. Dadurch sollen Standortnachteile anderer Wohnungen ausgeglichen werden. Beispielsweise Kellerwohnungen erleiden so keinen Nachteil, weil sie eben deutlich kälter sind, als Wohnungen im Dachgeschoss.
Der Anteil der Heizkostenabrechnung, der für den Flächenausgleich anfällt, liegt meistens zwischen 30 und 50 Prozent, sodass der Anteil des eigentlichen Verbrauchs zwischen 50 und 70 Prozent liegt.