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Verlängerung der Gaspreisbremse geplant: Womit Verbraucher ab Januar rechnen können

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Von: Melissa Sperber

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Die Gaspreisbremse soll rückwirkend nun auch für Januar und Februar 2023 wirken. Damit reagiert die Regierung auf die häufig kritisierte „Winterlücke“.

Für viele Verbraucher dürfte diese Nachricht bei stark gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen zumindest für eine kleine Erleichterung sorgen: Die Gaspreisbremse soll auch für Januar und Februar 2023 rückwirkend wirken. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Bislang war nur eine Entlastung ab März 2023 bis Frühjahr 2024 vorgesehen.

Damit soll die kritisierte „Winterlücke“ geschlossen werden. Wie aus einem der dpa am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar „gleichsam rückwirkend“ erstreckt werden. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet.

Gaspreisbremse soll Haushalte und Unternehmen entlasten

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse geplant, und zwar bereits ab Januar. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten.

Geplant ist dieses Vorgehen auch bei der Strompreisbremse. Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Energiepreisbremen auf stark gestiegene Energiepreise und will Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abfedern. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen.

Energiepreisbremse für Industrie nur unter bestimmten Bedingungen

Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf. Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine habe die Situation an den Energiemärkten in Deutschland und Europa im Verlauf des Jahres 2022 immer weiter verschärft, heißt es im Entwurf. Insbesondere die zuletzt sehr großen Preissteigerungen bei Erdgas und Wärme stellten eine „erhebliche, teilweise existenzbedrohende Belastung“ für die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland dar. „Sie sind eine enorme gesellschafts- und wirtschaftspolitische Herausforderung.“

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