1. echo24
  2. Leben
  3. Verbraucher

Urlaub über Ostern: Diese Corona-Regeln gelten für Reisen in Europa

Erstellt:

Von: Christina Rosenberger

Kommentare

Reiseverkehr zu Ostern
Reisende ziehen ihre Koffer auf dem Flughafen in Richtung Check-In. Doch welche Regeln gelten in europäischen Urlaubsländern während der Osterferien? (Symbolbild) © Roberto Pfeil/dpa

In Baden-Württemberg starten am Mittwoch, 13. April, die Osterferien. Wer dann wegfahren will, sollte die aktuellen Corona-Bestimmungen im Urlaubsland kennen.

Jetzt könnte der große Reise-Boom kommen – in Deutschland und auch in Baden-Württemberg sind die allermeisten Corona-Beschränkungen gefallen – auch beim Einkaufen gibt es, bis auf wenige Ausnahmen, keine Maskenpflicht mehr. Doch nun steht Ostern vor der Tür und bei all den Freiheiten denken wohl auch viele Familien ans Reisen.

Wer aber nicht innerhalb der Bundesrepublik bleiben will, um beispielsweise in Bayern zu wandern oder an der Nordsee die frische Brise zu genießen, muss die Einreisebestimmungen des auserwählten Urlaubslandes kennen. Wir von echo24.de haben deshalb die wichtigsten Regeln in Spanien, Frankreich, Italien und den Niederlanden zusammengefasst.

Reisen in den Osterferien: Was gilt in Spanien?

Wer also aus Deutschland in die schönen Urlaubsorte Barcelona, Madrid oder Valencia reisen möchte, muss beachten: Alle Reisenden ab 12 Jahren müssen ein gültiges „EU-Zertifikat für digitale COVID-19-Emissionen (EUDCC)„ oder ein gleichwertiges Dokument. Für doppelt Geimpfte gilt: Die zweite Impfdosis muss zwischen 14 und 270 Tage alt sein, danach müssen Impfbescheinigungen eine Auffrischungsdosis enthalten. Für unter-18-Jährige gilt allerdings eine Ausnahme. In ihrem Fall reicht auch nach den 270 Tagen weiterhin die erste und zweite Impfdosis aus.

Alternativ sind laut der offiziellen Website der EU, reopen.europa.eu, auch ein negatives PCR-Testergebnis, das bis zu 72 Stunden alt ist, oder ein Antigen-Schnelltest, der vor weniger als 24 Stunden an einer offiziellen Teststelle gemacht wurde. Wer bereits Corona hatte, gilt ab 11 Tage nach dem ersten positiven PCR-Test bis zu 180 Tage lang als genesen und darf somit ebenfalls einreisen. Kinder unter 12 Jahren müssen keinerlei Nachweis erbringen, um nach Spanien einreisen zu dürfen*. Das berichtet auch costanachrichten.com*.

Allgemeine Corona-Maßnahmen in Spanien

In einigen Regionen ist ein EU-Zertifikat nötig, um Zugang zu bestimmten öffentlichen Räumen zu erhalten, deshalb sollten die Bescheinigungen immer mitgeführt werden.

Maskenpflicht

Bis zum 20. April ist das Tragen von Gesichtsmasken in öffentlichen Räumen im Innenbereich obligatorisch.

Das Tragen von Gesichtsmasken ist auch während der Outdoor-Veranstaltungen erforderlich, wenn die Teilnehmer nicht sitzen oder wenn ein 1,5 m Abstand nicht möglich ist.

Sie sind auch auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Privatfahrzeugen obligatorisch, wenn die Insassen nicht zusammen leben.

Außenbereiche und Strand

Grundsätzlich sind die meisten Strände öffentliche Räume mit freiem Zugang – allerdings können die Behörden vor Ort bei Überfüllung Maßnahmen ergreifen, um die nötigen Abstände zwischen einzelnen Personengruppen zu gewährleisten. In einigen Regionen sind außerdem Masken am Strand Pflicht.

Reisen in den Osterferien: Was gilt in Frankreich?

Wer ohne Quarantäne aus Deutschland nach Frankreich reisen möchte, benötigt zwingend ein sogenanntes „European Digital Passenger Locator Form“. Außerdem gibt es wieder mehrere Möglichkeiten, was Impfung oder Testnachweis angeht: Wer doppelt mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna oder AstraZeneca geimpft ist, gilt sieben Tage nach der zweiten Dosis als vollständig geimpft und darf ohne Beschränkung einreisen. Auch wer ein Mal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft wurde, darf 28 Tage nach der Injektion nach Frankreich reisen – wer von Corona genesen ist, benötigt nur eine weitere Impfdosis mit einem der zugelassenen Impfstoffe.

Allerdings können Genesene sogar ganz ohne Impfung in das beliebte Urlaubsland reisen, solange der Nachweis nicht älter als 180 Tage ist. Auch mit Coronatests können Deutsche nach Frankreich reisen. Laut Re-Open EU heißt es hier: „Akzeptierte Prüfungen: molekularer (PCR)-Test, gültig 72 Stunden und Antigen-Schnelltest, gültig 48 Stunden.“ Auch hier ist es wichtig, dass das Zertifikat von einer offiziellen Stelle ausgestellt wurde.

Allgemeine Corona-Maßnahmen in Frankreich

Geschäfte, Hotels, Gaststätten, Restaurants, Kinos, Museen, Außenbereiche und Strände sind geöffnet. Dennoch müssen weiterhin Abstände eingehalten werden.

Maskenpflicht

Masken müssen „in bestimmten Fällen“ getragen werden. Hierzu zählen beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel, Taxis und Gesundheitseinrichtungen.

Reisen in den Osterferien: Was gilt in Italien?

Für Reisen nach Italien müssen EU-Bürger, genauso wie für Frankreich, das European Digital Passenger Locator Form ausfüllen. Außerdem ist es auch hier wieder nötig, entweder eine vollständige Impfung (nicht älter als 270 Tage), eine Boosterimpfung (unbegrenzt), ein Genesenenzertifikat (180 Tage gültig) oder ein offizielles, tagesaktuelles negatives Corona-Testergebnis vorzuweisen.

Reisende, die keinen gültigen Nachweis besitzen, müssen sich 5 Tage lang selbstisolieren – und zwar an der Adresse, die im Formblatt für den Fluggast angegeben wurde. Am Ende der Selbstisolation muss entweder ein Antigen- oder PCR-Test erfolgen. Auch die meisten Kinder sind von diesen Regelungen betroffen. Lediglich Kinder unter 6 Jahren sind von allen Anforderungen befreit.

Allgemeine Corona-Maßnahmen in Italien

Hotels und Geschäfte sind wieder uneingeschränkt geöffnet. Allerdings ist für Restaurants, Kinos, Museen oder auch Outdoor-Attraktionen ein EUDCC erforderlich. Dabei gibt es zwei Stufen: Den „Super Green Pass“ für Geimpfte und Genesene und den „grünen Basisausweis“ für negativ Getestete.

„Super Green Pass“ für Geimpfte und Genesene:

Indoor Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, private Feiern, Tanzorte, Spas und Wellnesscenter, Konferenzen, Krankenhäuser und Pflegeheime können besucht werden.

„Grüner Basisausweis“ für negativ Getestete:

Sie dürfen Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien und Restaurants im Innenbereich besuchen. Außerdem können Züge, Schiffe, Fähren und interregionale Busse ohne Einschränkungen genutzt werden.

Maskenpflicht

Das Tragen einer Gesichtsmaske ist immer erforderlich. Das Tragen einer Gesichtsmaske ist in allen öffentlichen Innenräumen in Italien obligatorisch, wie Bars, Restaurants, Museen und öffentliche Verkehrsmittel sowie in überfüllten Bereichen im Freien. Im öffentlichen Verkehr, Kinos, Theatern, Konzerten und Stadien muss sogar eine FFP2-Maske getragen werden.

Reisen in den Osterferien: Was gilt in den Niederlanden?

Wer in den Osterferien in die Niederlande reisen will, hat – zumindest bei der Einreise – alle Freiheiten. Vonseiten der EU heißt es: „Reisende, die aus der EU oder dem Schengen-Raum in die Niederlande kommen, benötigen keinen Test, keinen Nachweis der Wiedereinziehung oder Impfnachweise mehr.“ Es ist lediglich ein Formblatt für die Gesundheitserklärung nötig, das vor der Einreise ausgefüllt und mitgeführt werden muss.

Allgemeine Corona-Maßnahmen in den Niederlanden

In den Niederlanden ist der Besitz eines „EU Digital COVID-Zertifikats“ (EUDCC) nicht mehr erforderlich, um Zugang zu öffentlichen Räumen zu erhalten. Beschränkungen für den Zugang zu Veranstaltungen, Bars, Clubs und anderen öffentlichen Plätzen und Dienstleistungen wurden aufgehoben.

Maskenpflicht

In allen Bereichen innerhalb von Flughäfen und in Flugzeugen muss weiterhin eine Gesichtsmaske getragen werden. An belebten Orten ist es dagegen nur noch empfohlen, sich und andere durch das Tragen einer Gesichtsmaske zu schützen.

Übrigens: Auch zu Hause in Deutschland kann es über Ostern richtig schön werden. Wie das Wetter in Baden-Württemberg zum Fest wird, haben Experten bereits vorhergesagt. Doch ob in Deutschland oder im Ausland – wer mit dem Auto verreist, sollte immer zuerst die Stauprognose des ADAC bedenken, um das beste Zeitfenster zum Losfahren zu finden. *echo24.de und costanachrichten.com sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare