Teure Gasrechnung? Was Verbraucher gegen hohe Abschlagszahlungen tun können

Die Energiepreise explodieren – nicht zuletzt auch durch die Einführung der Gasumlage. Fest steht daher: Es wird ein teurer Winter. Doch was können Verbraucher dagegen tun?
Die ersten Gasanbieter haben bereits die Preise angehoben. Für viele Kunden heißt das: Der gefürchtete Brief mit den erhöhten Abschlagszahlen flattert ins Haus. Bei einigen könnte darauf sogar die zehnfache Summe an Energiekosten zu finden sein. echo24.de verrät, was Verbraucher tun können, wenn die Rechnung explodiert.
Um überhaupt mal einen Überblick zu bekommen, lohnt es sich auf jeden Fall, den eigenen Verbrauch selbst zu berechnen. Dazu wird der Jahresverbrauch vom Vorjahr mit dem aktuellen Bruttogaspreis multipliziert und das ganze durch zwölf Monate geteilt. Wichtig ist dabei, noch mal 20 Prozent auf das Ergebnis aufzuschlagen. Aber Achtung: Die tatsächliche Höhe der Rechnung ist abhängig von Anbieter, Wohnort und vom eigenen Tarif.
Was tun bei steigenden Gaspreisen? Erster Schritt: Ein Blick ins Kleingedruckte
Als Allererstes sollten Kunden daher prüfen, ob die angekündigte Abschlagserhöhung denn überhaupt rechtens ist. Da hilft oftmals schon ein Blick ins Kleingedruckte des Vertrages: Dort können unter Umständen nämliche eingeschränkte Preisgarantien vermerkt sein. Diese sichern den Abnehmer dann zum Beispiel gegen die steigenden Beschaffungskosten ab, nicht aber gegen steigende Umlagen, wie etwa die Gasumlage.
Schwierig wird es auch, wenn der Anbieter zuerst die Preise erhöht und dann eine Erhöhung des Abschlags ankündigt. Jetzt sollten sich Kunden vor allem die Frage stellen: Kann ich in der kommenden Heizperiode wirklich weniger Strom und Gas verbrauchen und vorbildlich Energie sparen? Falls ja, könnte hier ein Widerspruch helfen.
Wichtig: Kunden können bei steigender Gasrechnung Widerspruch einlegen
Wichtig ist dabei, möglichst genau vorzugehen: Auf die Formulierung kommt es an. Am besten schicken Kunden ihren Widerspruch per Einschreiben an ihren Gasanbieter. Darin sollte das Unternehmen aufgefordert werden, das Gas zu den vertraglich vereinbarten Konditionen zu liefern. Im Widerspruch sollte außerdem klargestellt werden, dass dieser keiner Sonderkündigung entspricht. Eine hilfreiche Beispielformulierung dazu gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
In diesem Zuge lohnt es sich, dem Unternehmen mitzuteilen, dass der eigene Gasverbrauch im vergangenen Winter aufgrund diverser Gründe höher war und dies in diesem Jahr nicht der Fall sein wird. Zulässige Gründe könnten zum Beispiel seien: der Austausch der Heizung, ein Kind ist ausgezogen oder Angehörige mussten im letzten Winter gepflegt werden. Auch die eigenen Energiesparmaßnahmen zählen dazu.
In vielen Fällen hilft bei steigender Gasrechnung ein Anruf beim Anbieter
Nun ist der Gasanbieter in der Pflicht. Laut der Verbraucherzentrale sind nämlich keine einseitigen Preiserhöhungen zulässig, weshalb dieser Stellung dazu beziehen muss. Außerdem muss sich die Gas-Abschlagszahlung aus rechtlicher Sicht am eigenen Vorjahresverbrauch orientieren.
Sollte der Widerspruch dennoch als Sonderkündigung gewertet werden und folgt eine Einstellung der Belieferung durch den Gasanbieter, rutschen die Kunden automatisch in den günstigsten Tarif einer Ersatzversorgung. Diese wird nach spätestens drei Monaten dann auf die gesetzliche Grundversorgung umgestellt. In vielen Fällen hilft dann ein Anruf beim Anbieter. Oftmals lassen sich telefonisch günstigere Konditionen herausschlagen.
Was tun, wenn das eigene Geld für die steigenden Gaspreise nicht ausreicht?
Wenn das Geld wirklich nicht mehr ausreicht, um Miete und Nebenkosten zu finanzieren, kann es helfen, sich finanzielle Unterstützung zu suchen. Betroffene können sich dafür an die für sie zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung wenden. Über die Wohngeldbehörde können Entlastungsmaßnahmen wie Wohngeld, Mietzuschuss oder (für Eigentümer) der Lastenzuschuss beantragt werden. Diese sind zum Beispiel auch online auf Website der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Kreises zu finden. Innerhalb von acht Wochen wird die jeweilige Behörde dann auf den gestellten Antrag reagieren.
Und wenn es am Ende doch am zu hohen Verbrauch liegt? Dann hilft vor allem eins: Auf die Energiebremse treten! Schon auf Kleinigkeiten im Alltag zu achten, wie zum Beispiel die richtige Bedienung des Geschirrspülers, kann richtig viel Geld sparen. Für einige lohnt es sich eventuell auch, Rohre im Keller zu dämmen oder sich eine neue Heizung anzuschaffen.