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Taxifahrt zu kurz: Stimmt‘s, dass Fahrer kurze Strecken ablehnen dürfen?

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Von: Anna-Maureen Bremer

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Taxi
Es scheint allgemein bekannt, dass Taxifahrer einen Kunden für eine besonders kurze Fahrt auch ablehnen dürfen. Aber ist das wirklich so? © Jan Woitas/dpa

Ein langer Tag, schweres Gepäck oder schmerzende Glieder – es gibt durchaus Gründe für eine kurze Taxifahrt. Viele Kunden haben aber Angst, abgelehnt zu werden.

Im Straßenverkehr begegnen einem teils verwirrende Verkehrsschilder, dazu kommt häufiger als man es erwarten würde die Gefahr durch Falschfahrer. Und jetzt? Ja, jetzt überlegen sich vieler Dank horrender Spritpreise vollends, ob sie überhaupt noch selbst fahren wollen und müssen. Ist nicht vieles zu Fuß und mit dem Rad überbrückbar? Und wenn‘s doch einmal nicht anders geht, tun es auch die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi – aber um Taxifahrten ranken sich viele Mythen. Zum Beispiel, dass für kurze Strecken, die Fahrt durch das Taxi-Unternehmen abgelehnt werden kann. Aber stimmt das?

Es kann durchaus Gründe dafür geben, auch für eine vermeintlich kurze Strecken ein Taxi zu nutzen; etwa körperliche Beschwerden, Gepäck- oder Einkaufstransporte zum Beispiel. Beharrlich hält sich der Glaube, dass Taxifahrer einen Kunden auf eine nur kurze Fahrt nicht mitnehmen müssen. „Lohnt sich ja für die nicht.“ So einfach ist es nicht.

Taxifahrt zu kurz: Darf der Fahrer den Kunden einfach ablehnen?

Auf der Internetseite der Rechtsschutz-Experten von Roland heißt es zum Taxi-Mythos: „Auch wenn es für Taxifahrer nicht unbedingt das Geschäft ihres Lebens ist, müssen sie auch kurze Fahrten übernehmen. Ähnlich wie bei Bussen und Bahnen gilt die Beförderungspflicht – die Mitnahme gehört also zu deinen Rechten im Taxi.“

Übereinstimmend berichten die Stuttgarter Nachrichten: „Auch bei kurzen Fahrten von nur einigen hundert Metern greift die Beförderungspflicht, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: 5 Ss OWi 91/96).“ Achtung, das heißt nicht, dass Fahrgäste „unter allen Umständen“ im Taxi mitfahren dürfen.

Irrglaube zu Taxis: Es gibt Gründe, aus denen der Fahrgast abgelehnt werden kann

Es gibt durchaus Gründe, aus welchen ein Taxifahrer die Fahrt oder einen Gast im Speziellen ablehnen darf. Etwa wenn der Fahrgast zur Gefahr im Auto werden könnte. Beispielsweise, wenn er betrunken ist.

„Der Fahrer darf die Fahrt auch dann ablehnen, wenn er den Eindruck hat, er könnte auf seiner Rechnung sitzen bleiben“, erklären die Experten weiter. Aber auch für derartige Annahmen sollte der Fahrer gute Gründe haben. Wer nämlich ohne triftigen Grund von einem Fahrer abgelehnt wird, kann diesen bei der Zulassungsstelle oder sogar direkt bei der Polizei melden. Ihm drohen dann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro sowie der Verlust der Zulassung.

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