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Bei Stau aussteigen? ADAC erklärt Regel für Autofahrer – und Ausnahme

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Von: Juliane Reyle

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Stau
Manche Staus können stundenlang andauern: Wann ist das Aussteigen erlaubt? © Markus Scholz/dpa

Ob Verkehrsunfall, Baustelle oder Sperrung – Staus zehren schnell an den Nerven von Autofahrern. Ist das Aussteigen aus dem Auto in dieser Situation erlaubt?

Der Magen knurrt, der Fuß schläft ein, die Blase drückt: Die Gründe, um dem Autoinneren kurz zu entfliehen sind häufig ganz simpel, dennoch bleiben die meisten Menschen in ihren Autos sitzen. Wissen diese Menschen, dass der Stau gleich vorüber ist, erwarten sie etwas oder halten sie sich etwa an eine Regel? Aktuell warnt der ADAC vor kilometerlangen Staus am Wochenende.

Auto verlassen bei Stau: Ist das Aussteigen aus dem Pkw erlaubt? ADAC gibt Auskunft

Der ADAC schreibt darüber, was erlaubt ist, wenn Autofahrer im Stau stehen und was nicht. Und die Regel ist eindeutig: Das Aussteigen ist und bleibt, auch bei längerem Stillstand, verboten. Bereits bei stockendem Verkehr muss zudem eine Rettungsgasse gebildet werden. Der Standstreifen ist ebenfalls nicht fürs Parken und aussteigen oder Füße vertreten gedacht, sondern lediglich für Pannenfahrzeuge reserviert.

Bei Stau aus dem Auto aussteigen? In diesem Fall ist es doch erlaubt den Wagen zu verlassen

Normalerweise ist die Regel einfach: Wer im Stau steht, hat in seinem Auto sitzen zu bleiben. Doch in wenigen Ausnahmen ist es tatsächlich möglich das Auto zu verlassen, allerdings wünscht man sich diese Situationen vermutlich nicht herbei. Das Verlassen des Autos ist laut ADAC erlaubt, um die Unfallstelle zu sichern. Doch nicht nur beim eigenen Unfall muss die Unfallstelle gesichert werden, sondern manchmal auch bei Unfällen anderer, wenn diese unter Schock stehen oder gar verletzt sind.

Ist ein schwerer Unfall passiert und es gibt Verletzte, so gibt es strikte Regeln, die eingehalten werden müssen. Neben dem Sichern der Unfallstelle, dem Kontaktieren der Polizei und dem Eigenschutz, gibt es sogar die Pflicht zur Leistung von Erster Hilfe. Wer bei einem Verkehrsunfall also nicht das Auto verlässt, um Erste Hilfe zu leisten, den können sogar Strafen erwarten.

Allerdings muss die ganze Situation betrachtet werden: Existiert bereits ein kilometerlanger Stau, so muss nicht bis zur Unfallstelle gejoggt werden, sondern es ist davon auszugehen, dass bereits Ersthelfer vor Ort sind. Ist der Unfall im Sichtfeld und es ist davon auszugehen, dass die Unfallbeteiligten unter Schock stehen, so ist Hilfe zu leisten.

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