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Neues Gassi-Gesetz 2022: Das müssen Hundehalter jetzt beachten

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Von: Christina Rosenberger

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Viele Deutsche haben einen Hund – doch einige Tiere bekommen nicht genügend Auslauf oder Aufmerksamkeit. Ein neues Gesetz verpflichtet Hundehalter dazu. 

Der Hund ist eins der beliebtesten Haustiere Deutschlands – nicht umsonst wird er der „beste Freund des Menschen“ genannt. Doch während die einen ihren geliebten Vierbeiner zur absoluten Priorität machen und dem Haustier am Tag mehrere Stunden Aufmerksamkeit schenken, kommt der Hund bei anderen Haltern eindeutig zu kurz. Um solche Missstände in Zukunft zu verringern, hat die Bundesregierung die Tierschutz-Hundeverordnung angepasst.

Die neuen Regeln betreffen Hundehalter und auch Züchter. Sie ziehen sich von der Hundehaltung über die Betreuung der Hunde bis hin zur Hundezucht im Einklang mit der Sozialisierung von Hundewelpen. Eine kompakte Zusammenfassung zu den Neuerungen in der sogenannten Tierschutz-Hundeverordnung hat echo24.de in einem separaten Artikel zusammengefasst.

Gassi-Regel für Hundebesitzer: Das steht in der Tierschutz-Hundeverordnung 2022

Eine Regeländerung, die tatsächlich jeden Hundehalter betrifft, ist die „Allgemeine Anforderung an das Halten“ in Paragraf zwei der Verordnung. Diese besagt, dass jeder Hund in Deutschland ausreichend Auslauf im Freien „außerhalb eines Zwingers“ haben muss, und dass sich Hundehalter auch täglich aktiv mit ihrem Tier beschäftigen müssen.

Baden-Württemberg: Soziale Kontakte sollen wegen des Coronavirus eingeschränkt werden.
Wer einen Hund hat, muss ihm künftig zwingend mehr Aufmerksamkeit schenken. (Symbolbild) © dpa / Symbolbild

Wörtlich heißt es: „Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes drei mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson) zu gewähren“, eine genaue Zeitangabe ist allerdings nicht vermerkt.

Gassi-Regel für Hundebesitzer: Regelmäßiger Kontakt zu Artgenossen vorgeschrieben

Zusätzlich müssen Hunde künftig regelmäßigen Kontakt zu anderen Hunden genießen, „es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.“

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3

1. ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,

2. mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren und

3. regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.

(Quelle: gesetze-im-internet.de)

Die neuen Regelungen in der Tierschutz-Hundeverordnung des Bundes geht auf die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zurück. Im August hatte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa gesagt: „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.“

Doch die neue Schutzverordnung für Hunde ist noch lange nicht die einzige Lösung, um Hunden in deutschen Haushalten ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Baden-Württemberg zum Beispiel will bald einen Hundeführerschein einführen.

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