Rote Ampel: Autofahrer dürfen aus diesen 3 Gründen trotzdem fahren

Autofahrer dürfen laut Straßenverkehrsamt auch eine rote Ampel überfahren. Doch bei einem Grund sollte man sich den Tag und die Uhrzeit genau merken.
Für Autofahrer gibt es nicht erst seit dem Jahresbeginn 2022 viele neue Verkehrsregeln. Aber auch mit vertrauten Warn- und Hinweissignalen gibt es durchaus so manches Missverständnis. Wer zum Beispiel glaubt, er könne mal eben die Gelbphase ausnutzen, muss im Zweifel ordentlich Geld zahlen. Allerdings gibt es auch drei Gründe, warum man mit dem Auto einfach über eine rote Ampel fahren darf.
Im Allgemeinen bleibt man als Autofahrer an einer roten Ampel stehen. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, der muss nicht nur mit einem saftigen Bußgeld rechnen. So werden für den Regelverstoß laut Bußgeldkatalog mindestens 90 Euro fällig. Dazu kommt dann noch ein Punkt in Flensburg. In besonders schweren Fällen droht sogar ein Fahrverbot.
Rote Ampel: Autofahren zahlen hohe Bußgelder
Wer andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet oder gar andere Autos und Gegenstände beschädigt, bekommt zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro mit einem Monat Fahrverbot. War die Ampel länger als eine Sekunde Rot, dann steigt das Bußgeld auf 320 Euro.
Doch Ausnahmen bestätigen auch diese Regelungen. Autofahrer sollten drei Gründe für ein straffreies Überfahren einer roten Ampel kennen. Bei einer weiteren Erlaubnis für einen Rotlichtverstoß sollte man aber genau wissen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit es passiert ist.
Rote Ampel überfahren: Drei straffreie Gründe für Autofahrer
Das Überfahren einer roten Ampel bedeutet in der Regel eben immer große Gefahr. Hier aber drei straffreie Gründe für Autofahrer im Überblick:
- Laut dem Straßenverkehrsamt (STVA)ist der eindeutigste Grund eine rote Ampel zu überfahren der Grünpfeil an der Lichtzeichenanlage. Doch auch dabei gibt es durchaus eine Regel-Falle, die nicht jedem Autofahrer immer bewusst ist. Es drohen in jedem Fall Bußgelder von 70 bis 150 Euro.
- Sollte man als Autofahrer an einer roten Ampel stehen, während sich mit Blaulicht und Martinshorn Rettungs- oder Polizeiwagen nähern, dann ist man dazu verpflichtet sofort Platz zu machen. Laut dem STVA dürfen Autofahrer an einer roten Ampel „vorsichtig die Haltelinie überfahren“. Danach sollte man aber auf Grün warten. Auch ein vorsichtiges Zurückfahren hinter die Haltelinie geht auch, sobald die Einsatzfahrzeuge vorbeigefahren sind.
- Auch eine mögliche Fehlschaltung einer Ampel gilt als Grund, eine rote Ampel straffrei zu überfahren. Dazu heißt es: „Springt die Ampel nach längerer Wartezeit nicht mehr auf Gelb zurück, kann der Autofahrer davon ausgehen, dass es sich nicht um eine besondere lange Rotphase handelt, sondern die Ampel kaputt ist“. In einer solchen Situation darf ein Autofahrer bei Rot die Ampel überqueren und „vorsichtig auf die Kreuzung fahren“. Man sollte vorher allerdings zwischen drei und fünf Minuten an der Ampel warten.
Verunsicherung an der roten Ampel: Wenn Autofahrer geblendet sind
Neben den drei genannten Gründen, um eine rote Ampel straffrei überfahren zu dürfen, gibt es laut Straßenverkehrsamt eine weitere Situation, in der Autofahrer einfach losfahren können. Die Experten sprechen dabei von einer Situation, „die an Ampeln oftmals zu Verunsicherung führen kann - die tief stehende Sonne“. Eine eindeutige Ampelphase sei dann oft nicht zu erkennen.
Betroffene Autofahrer sollten sich dabei allerdings nicht von anderen hupenden Verkehrsteilnehmern zum Losfahren drängen lassen, sofern man sich selbst nicht sicher ist. Zu der Situation schreibt das STVA: „Falls die Ampel dann doch rot war, handelt es sich zwar um einen Rotlichtverstoß, allerdings wird in diesem Fall meist kein Fahrverbot ausgesprochen“. Entscheidend für den Autofahrer, der sich entschließt die rote Ampel zu überfahren, er sollte sich Tag und Uhrzeit zu merken. Damit lässt sich der Umstand der tief stehenden Sonne nachweisen.