Auto-Regel: Darf ich rückwärts in die Einbahnstraße fahren?

Für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ist es zu jeder Zeit wichtig, alle Regeln im Straßenverkehr zu kennen. Die Einbahnstraßenregeln scheinen eindeutig...
Eine Einbahnstraße ist eigentlich eine recht eindeutige Verkehrsregel. Wo das Schild „Einbahnstraße“ steht, da darf ausschließlich in die Richtung gefahren werden, in die der Pfeil zeigt. Doch anscheinend ist diese Regel doch nicht ganz eindeutig, denn es gibt tatsächlich Ausnahmen. Darf man in bestimmten Fällen auch in der Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung fahren?
Immer wieder ändern sich in Deutschland die Verkehrsregeln - auch zum Jahreswechsel 2022 mussten Autofahrer sich einige Änderungen merken. Mit dabei: Ablaufdaten für Führerscheine, neue Materialien für den Verbandskasten oder auch Gültigkeit von TÜV-Plaketten. Außerdem tauchen hin und wieder neue Verkehrszeichen auf. So sorgte ein Straßenschild in Stuttgart kürzlich für Verwirrung.
Regeln in der Einbahnstraße: Wann darf ich rückwärts einfahren?
Allerdings sind auch eigentlich uralte Regeln im Straßenverkehr manchmal tückisch. Nicht jeder Autofahrer ist sich immer zu einhundert Prozent sicher, was wann zu tun ist. So herrscht beispielsweise nicht immer Einigkeit über die Vorschriften innerhalb einer Einbahnstraße. Eines ist allerdings schonmal klar: Für Fußgänger gilt ein Einbahnstraßen-Schild nicht. Sie dürfen die Gehwege selbstverständlich in beide Richtungen betreten.
Etwas anders ist es da schon mit Fahrradfahrern. Denn sie müssen sich, wie alle Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeugen, an die Verkehrsregeln der Einbahnstraße halten. Es gibt aber tatsächlich eine Ausnahme. Ist eine Einbahnstraße durch ein kleines Schild ergänzt, das ein Fahrrad und zwei Pfeile zeigt, dann gilt die Einbahnstraße für Radfahrer nicht. Sie dürfen auch entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung unterwegs sein. Mit Strafen müssen sie dann nicht rechnen.
Einbahnstraße rückwärts befahren: Diese Ausnahme gilt - Bußgelder drohen
Für Autofahrer gibt es nur eine winzige Ausnahme von der Regel - und die ist der Rückwärtsgang beim Einparken. Wie Stiftung Warentest berichtet, ist es in der Einbahnstraße nur dann erlaubt, rückwärts zu fahren, wenn eine Parklücke gefunden wurde. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine weite Strecke im Rückwärtsgang zurückgelegt werden darf. Lediglich der Einpark-Vorgang selbst darf genutzt werden. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Fall urteilte, können schon zwei bis drei Fahrzeuglängen Rückwärtsfahrt zu viel sein.
zum Parken wenden oder rückwärts fahren\t | 25 €\t |
in Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung parken\t | 15 €\t |
Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung befahren | 25 € |
Einbahnstraße als Radfahrer verkehrt herum befahren | 20 € |
Ebenso ist es grundsätzlich verboten, in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung zu parken, da so andere Verkehrsteilnehmer irritiert sein könnten. Das Wenden ist nur dann erlaubt, wenn die Einbahnstraße versehentlich falsch herum befahren wurde, wie bussgeldkatalog.org berichtet. In jedem Fall wird beim Falschfahren in der Einbahnstraße ein Bußgeld fällig.