Verwechslungsgefahr bei Reisepässen: „0“ und „O“ leicht unterscheiden
Reisepass und Personalausweis gehören zu den wichtigsten Dokumenten. Die Nummer darauf dient der eindeutigen Identifikation. Doch was bedeuten die Zeichen? Und wie kann ich „0“ und „O“ unterscheiden?
Wer seinen Personalausweis oder Reisepass schon einmal etwas genauer unter die Lupe genommen hat, musste sich vielleicht die Frage stellen: Ist das eine „0“ (null) oder der Buchstabe „O“, was dort in der Dokumentennummer steht? Immerhin sehen sich die beiden Zeichen zum Verwechseln ähnlich und die Reihenfolge der unterschiedlichen Ziffern und Buchstaben ergibt in der Seriennummer ohnehin keinen Sinn – oder etwa doch?
Spätestens dann, wenn die nächste große Reise ansteht und der Langstreckenflug online gebucht werden soll, könnte das Zeichen also vielen ein Rätsel aufgeben. Denn beim Antrag des Visums könnte eine Verwechslung ziemlich üble Folgen haben: Allein eine falsche Angabe sorgt für massive Problemen bei der Einreisekontrolle. Ein simpler Tipp kann jedoch helfen, das Zeichen eindeutig zu erkennen.
Verwechslungsgefahr beim Personalausweis: Regelung seit November 2021 soll das Problem lösen
Erst vor kurzem hatte es eine Änderung gegeben, die das Leben der Besitzer eines deutschen Reisepasses und Personalausweises vereinfachen sollte: Seit September 2023 werden zum Beispiel bereits einige Maßnahmen ergriffen, die eine Beantragung der sogenannten hoheitlichen Dokumente deutlich vereinfachen sollen. Bis 2025 könnten noch weitere Neuerungen auf die Deutschen zukommen, wie echo24.de bereits berichtet.
Vereinfachen sollte auch eine Regelung, die schon am 1. November 2021 in Kraft getreten ist. Denn: Sie besagt, dass in der Dokumentennummer von Personalausweis oder Reisepass keine „0“ (null) auftauchen darf. Bei Pässen, die jedoch vor diesem Tag ausgestellt wurden, kann die Ziffer allerdings noch immer in der Seriennummer zu finden sein. Wie kann man sie also vom Buchstaben „O“ unterscheiden?
Die Ziffern in der Personalausweis-Nummer: Nur bestimmte Buchstaben und Zahlen dürfen vorkommen
Die Lösung ist mehr als simpel. Denn: Den Buchstaben „O“ gibt es in der Dokumentennummer schlichtweg nicht. Generell werden nämlich insgesamt nur 26 Buchstaben und Zahlen verwendet. Diese können sein: C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y und Z sowie die Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9.
Wo ist die Dokumentennummer zu finden?
Die neunstellige Dokumentennummer, auch Personalausweisnummer oder Seriennummer genannt, befindet sich auf der Vorderseite des Ausweises oder Reisepasses rechts oben neben dem Schriftzug „Bundesrepublik Deutschland“.
Vokale wie A, E, I, O und U gibt es also grundsätzlich nicht – ebenso wie die Umlaute Ä, Ö und Ü und einige Konsonanten (B, S, Q und D). Damit soll vermieden werden, dass bei der zufälligen Anordnung von Buchstaben und Zahlen sinnvolle Wörter entstehen.
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Dokumentennummer im Personalausweis: Vier Ziffern liefern wichtige Informationen über den Besitzer
Übrigens: Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat muss die einzigartige Dokumentennummer von deutschen Pässen und Ausweisen immer mit einem Buchstaben beginnen. In Ausnahmefällen kann sie auch ausschließlich aus Buchstaben bestehen.
Wie also ist eine Dokumentennummer eines Personalausweises oder Reisepasses überhaupt aufgebaut? In der Regel gibt es dafür eine festgelegte Reihenfolge: Insgesamt muss sie neun Ziffern und Buchstaben enthalten. Die ersten vier Ziffern bilden immer die Behördenkennziffer. Bei deutschen Staatsbürgern beginnen sie deshalb häufig mit einem Buchstaben von C bis K, wie „reisepass.org“ schreibt. Die darauffolgenden Ziffern sind jedoch zufällig ausgewählt und haben keine tiefere Bedeutung.