Neuerungen im Jahr 2023 – was sich alles für Verbraucher ändert
Im Jahr 2023 kommen auf Verbraucher einige Veränderungen zu. Neue Regelungen und Maßnahmen beim Einkaufen, für die Heizkosten oder bei Versicherungen wurden beschlossen.
Der Jahreswechsel kommt mit großen Schritten auf uns zu. Im neuen Jahr gibt es wieder zahlreiche Veränderungen. So gibt es für Autofahrer ab 2023 neue Regeln - es drohen Punkte und Bußgelder, wie echo24.de berichtet. Beim Führerschein-Umtausch laufen zudem die nächsten Fristen ab. Und auch auf Verbraucher kommen Änderungen im Alltag zu.
Die „Verbraucherzentrale“ (VZ) schreibt in ihrem Bericht zum Jahreswechsel, dass nicht nur die Energiekrise für Neuerungen sorgen wird. Im Jahr 2023 treten wieder eine ganze Reihe Gesetzesänderungen in Kraft.
Verbraucher müssen sich 2023 auf viele Neuerungen einstellen
Ein besonders wichtiger Bereich bei den Neuerungen im neuen Jahr sind Entlastungen in der Energiekrise. Hierbei sollen private Haushalte durch neue Gesetze unterstützt werden. Dazu kommen Themen wie Lieferketten-Gesetz, Tierwohllabel und der Umgang mit dem Verpackungsmüll.
Organisation: | Verbraucherzentrale |
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Gründung: | 1. November 2000 |
Rechtsform: | eingetragener Verein |
Zweck: | Verbraucherschutz; Dachorganisation |
Mitglieder: | 51 Verbraucherorganisationen: 16 Verbraucherzentralen; 26 weitere Verbände; 9 Fördermitglieder |
Die Veränderungen für das Jahr 2023 haben die Experten der „Verbraucherzentrale“ zusammengefasst. Wir haben zehn der wichtigsten Neuerungen für einen schnellen Überblick zusammengefasst.
Hilfe in der Energiekrise: Im Jahr 2023 sollen Preisbremsen Haushalte finanziell entlasten
Was die Menschen derzeit wohl mit am meisten beschäftigt, sind die Kosten fürs Heizen. Die Politik hilft mit Preisbremsen bei Gas, Strom und Fernwärme. Sie sorgen ab dem Jahr 2023 für finanzielle Entlastung. Zwar werden sie, laut VZ nach aktuellem Stand „ab März 2023 formal in Kraft treten. Sie sollen dann aber rückwirkend schon ab 1. Januar 2023 ihre Wirkung entfalten“.
Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten:
- Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
- Ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde.
- Bei Fernwärme sollen 9,5 Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten.
Die Renten sollen im neuen Jahr erhöht werden
Verändern sollen sich in Deutschland mit dem neuen Jahr auch die Renten in Ost und West. Demnach sollen ab dem 1. Juli 2023 die Renten im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Die Entwürfe dafür sind Rentenversicherungsbericht 2022 der Bundesregierung zu finden. Die Anpassung gilt demzufolge für:
- Alle Altersrenten
- Hinterbliebenenrenten
- Erwerbsminderungsrenten
- Gesetzliche Unfallrenten
- Für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse
Wie die VZ dazu schreibt, soll des Weiteren ab 1. Juli 2023 der nächste Schritt gemacht werden, um den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert anzugleichen. Dazu heißt es: „Von derzeit 98,6 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 99,3 Prozent des Westwerts“.
Mehr Wohngeld ab 2023: Zuschuss nur auf Antrag
Über mehr Unterstützung dürfen sich die Menschen auch beim Wohnungsgeld freuen. In der Energiekrise soll es ab dem 1. Januar 2023 deutlich erhöht werden. Es soll um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat mehr geben. Zu den Maßnahmen gehört auch, dass es deutlich mehr Menschen als bisher zur Verfügung stehen soll. Das neue Wohngeld kann etwa zwei Millionen Menschen zugutekommen. Bisher waren es nur rund 600.000.
Wer Wohnungsgeld bekommt, hängt nur davon ab, wie hoch das Einkommen ist. Entscheidende Faktoren sind dazu die Miete und der Wohnort. Den Zuschuss bekommt man außerdem nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei der jeweiligen Kommune.
Aus für Hartz IV im neuen Jahr: Bürgergeld soll 2023 kommen
Mit dem Jahr 2023 wird auch die Grundsicherung Hartz IV verschwinden. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, wird es dann das Bürgergeld geben. Neuer Name, mehr Leistungen und höhere Freibeträge. Wichtige Hinweise dafür*:
- Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen, um den Anreiz, eine Tätigkeit aufzunehmen, zu erhöhen.
- Beim Bürgergeld soll der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene monatlich 502 Euro betragen (statt bisher 449 Euro). Auch Lebenspartner und Kinder sollen dann mehr Geld erhalten.
- Ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt soll im ersten Jahr gelten.
- In Höhe von 150 Euro soll ein Weiterbildungsgeld bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden.
*Angaben laut Verbraucherzentrale
Von den Maßnahmen bei Hartz IV sollen allerdings die Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten schon ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs beibehalten werden.
49-Euro-Ticket folgt auf 9-Euro-Ticket
Freuen dürfen sich die Menschen in Deutschland auch auf den Nachfolger des beliebten 9-Euro-Ticket aus dem Sommer. Wie echo24.de bereits berichtet hatte, kommt das 49-Euro-Ticket. Im Frühjahr 2023 soll das bundesweite Deutschlandticket eingeführt werden. Alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs nutzen – egal wo im Land.
Experten gehen davon aus, dass bei diesem Preis besonders Berufspendler oder Reisende Interesse haben werden, die auf längeren Strecken unterwegs sind. Das Ticket soll als monatlich kündbares Abo angeboten werden.
Ab 2023: Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie
Im Jahr 2023 soll auch der Verpackungsmüll weiter verringert werden. Es wird eine Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie für Essen to go geben. Dazu schreibt die Verbraucherzentrale: „Restaurants, aber auch Lieferdienste und Caterer werden dann verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten“.
Für kleinere Betriebe soll es demnach aber eine Ausnahme geben. Bäckereien oder Imbisse – mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche fallen dann nicht unter die Mehrweg-Pflicht. Sie müssen jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den „to go“-Verzehr auf Wunsch abfüllen.
Tierwohllabel für Schweinefleisch wird eingeführt
Für Kunden von Supermärkten und Discountern, wie Kaufland, Lidl oder Aldi, verändert sich die Auszeichnung bestimmter Fleisch- und Wurstprodukte. Es wird ein Tierwohllabel für Schweinefleisch eingeführt. Die Kennzeichnung von Haltungsbedingungen soll ab dann für erste Produkte Pflicht werden. Ab Sommer 2023 tritt das entsprechende Gesetz in Kraft und regelt es zunächst für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch aus deutscher Herstellung.
Gerade die beiden Unternehmensschwestern aus der Schwarz-Gruppe, Kaufland und Lidl, hatten bereits zu Beginn des Jahres 2022 die Einführung des 5xD-Logos bekannt gegeben für ihre Filialen.
Problem: Importierte Schweinefleischprodukte fallen nicht darunter. Fünf Haltungskategorien sind geplant:
- Stall
- Stall + Platz
- Frischluftstall
- Auslauf/Freiland
- Bio.
Die Regierung plant später auch die Kennzeichnungspflicht für Geflügel und Rindfleisch. Ebenso eine Erweiterung auf in der Gastronomie verwendetes Fleisch sowie verarbeitete Produkte soll noch kommen. Die Maßnahmen werden kritisch gesehen, da zunächst nur unverarbeitetes Fleisch im Handel gekennzeichnet wird. Der deutlich größere Teil des deutschen Schweinefleischabsatzes bleibt damit erst einmal außen vor.
Deutlich höhere Beiträge für Wohngebäudeversicherungen
Deutlich tiefer in die Tasche greifen muss man im Jahr 2023 bei Wohngebäudeversicherungen. Die Beiträge werden wohl spürbar ansteigen. Bei der VZ heißt es dazu: „Hintergründe sind zum einen die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Rund 91.000 versicherte Wohngebäude wurden beschädigt oder zerstört. Zum anderen belastet die Rekordinflation auch die Versicherer, da bei Reparaturen die Handwerks-, Material- und Baukosten steigen“.
Betroffene sollten laut VZ-Artikel ihren Beitrag für die Gebäudeversicherung im Blick halten. Man könne - nach einem Bedingungs- und Beitragsvergleich – auch den Anbieter wechseln, schreiben die Fachleute zu den anstehenden Veränderungen.
Das neue Lieferkettengesetzt für 2023 bleibt ein großes Thema
Ein richtig großes Theme sind und bleiben mit dem Jahreswechsel die Lieferketten im Handel. Deutsche Unternehmen sind dann ab 2023 für die Einhaltung von Menschenrechten und ökologischen Standards entlang ihrer Lieferketten verantwortlich. Am 1. Januar tritt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ in Kraft.
Hintergründe: Bei der Herstellung von Kleidung, Elektronik oder Kaffee werden in vielen fernen Produktionsländern immer wieder grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt belastet. Dazu kommen noch Lohndumping, Kinderarbeit, illegale Abholzungen sowie Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser mit Giftstoffen als negative Begleiterscheinungen.

Zu den neuen Regelungen heißt es: „Das Lieferkettengesetz verpflichtet jetzt viele Unternehmen, bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung zu ermitteln, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu dokumentieren. Außerdem müssen sie Beschwerdemöglichkeiten einrichten. Eine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz ist allerdings nicht vorgesehen“.
Neue Klage-Möglichkeit für Verbraucher ab 2023
Verbraucher und Verbraucherverbände bekommen eine neue Möglichkeit, vor Gericht zu klagen, nachdem im Jahr 2018 in Deutschland die Musterfeststellungsklage eingeführt wurde. Nach einem solchen Musterverfahren müssen Betroffene dem VZ-Bericht nach ihre konkreten Ansprüche jedoch weiterhin selbst vor Gericht einklagen – solange kein Vergleich erzielt wurde.
Mit der neuen EU-Verbandsklage ab 2023 wird das anders: Mit dieser neuen Sammelklage können Verbraucherverbände auch direkt Schadensersatz oder zum Beispiel Rückzahlungsansprüche an Verbrauchern einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen. Beispiele für Verbandsklagen könnten zum Beispiel laut Artikel unzulässige Preiserhöhungen eines Energieanbieters oder falsch erhobene Sparzinsen bei einer Bank sein. Die neue Regelung soll am 25. Juni 2023 in Kraft treten.