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„Völlig überhöht“: Netzagentur-Chef warnt vor Abzocke – Abschläge genau prüfen

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Von: Lisa Klein

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Die März-Abschläge sollten von Verbrauchern genau geprüft werden. Laut Verbraucherzentrale haben Haushalte bereits teils „völlig überhöhte“ Rechnungen erhalten – trotz Energiepreisbremse.

Im März soll es finanzielle Entlastungen für Verbraucher geben. Die Gas- und Wärmepreisbremse greift im März rückwirkend zum 1. Januar 2023 und soll ihre Wirkung entfalten. Dafür hat der Bundestag bereits 200 Milliarden Euro im Oktober freigemacht. Jedoch müssen Verbraucher aufpassen, Netzagentur-Präsident Klaus Müller mahnt zur Vorsicht.

Nach Hinweisen auf teilweise hohe März-Abschläge hat der Netzagentur-Chef die Haushalte aufgefordert, ihre Rechnungen für Strom, Gas und Fernwärme genau zu prüfen, wie die „Deutsche Presse-Agenur“ (dpa) berichtet. Verbraucher sollten einen genauen Blick auf die Rechnung werfen, „um zu gucken, ob das berechtigt ist“, sagte Müller der RTL/ntv-Redaktion am Dienstag.

Start der Energiepreisbremsen – Verbraucher erhalten dennoch „völlig überhöhte März-Abschläge“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte am Montag über Einzelfälle berichtete, in denen Verbraucher „völlig überhöhte März-Abschläge“ von 1000 Euro und mehr erhalten hätten. Check24 und Verivox rechnen vor, wie stark die Strom- und Gaspreise für Kunden fallen sollen.

Die Entwicklung der Gaspreise für Großabnehmer seit 2020 bis Dezember 2022.
Die Entwicklung der Gaspreise für Großabnehmer seit 2020 bis Dezember 2022. © picture alliance/dpa/dpa Grafik | dpa-infografik GmbH

Notfalls sollen Verbraucher beim eigenen Gaslieferanten noch mal nachfragen, so Müller. In den bekannt gewordenen vierstelligen Höhen könne „das eigentlich nicht sein“. Ab dem 1. März gelten die staatlichen Preisbremsen. „Dann sollten die Belastungen deutlich niedriger sein.“

Zu den möglichen Gründen für die zu hohen Rechnungen erklärte Müller: „Viele Gasversorger klagen darüber, dass jetzt alles sehr, sehr schnell für sie kam und dass sich jetzt womöglich in manche Abrechnung oder Vorauszahlung Fehler eingeschlichen haben.“

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