Wann der Kindersitz auf den Beifahrersitz darf - das müssen Eltern unbedingt beachten

Wer sein Kind im Auto auf den Beifahrersitz setzen möchte, der muss einige Regeln beachten. Ein Detail im Fahrzeug ist dabei ganz entscheidend.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, der hat nicht nur mit Verkehrszeichen zu kämpfen die keiner kennt, sondern auch mit unterschiedlichen Regeln für das Innere des Fahrzeugs. So ist, laut echo24.de, der Zustand des Beifahrers durchaus wichtig. Und auch wer da vorne sitzt ist für die Polizei durchaus von Interesse. Bei Kindern müssen Eltern ganz genau wissen, ob der Kindersitz auf den Beifahrersitz darf oder nicht. Und welche gelten überhaupt für die Kleinen?
Bei der Entscheidung über den Sitzplatz des Kindes in einem Auto, müssen Eltern einige Faktoren unbedingt beachten. Geht‘s um ein Baby oder ein Kleinkind? Maxi-Cosi oder Kindersitz? Oder einfach eine Sitzerhöhung? Die Antwort, wer vorne auf den Beifahrersitz darf, wird viele wahrscheinlich überraschen. Klar war doch immer: „Du darfst vorne sitzen, wenn du zwölf bist“.
Kindersitz auf dem Beifahrersitz: Auch Babys dürfen vorne Platz nehmen
Nein. Wie der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) in einem entsprechenden Beitrag schreibt, können „rein rechtlich Kinder und Babys jeden Alters vorne auf dem Beifahrersitz sitzen“. Wichtig dabei ist aber, dass Kinder, die „unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm sind, mit einem passenden Kindersitz gesichert werden“.
Kindersitzpflicht
Der ADAC schreibt dazu: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt, bis zu welcher Größe und welchem Alter der Kindersitz vorgeschrieben ist. Danach gilt die Kindersitzpflicht bei Kindern bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Das heißt: Kinder dürfen ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 m sind, ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren – natürlich mit entsprechendem Sicherheitsgurt. Selbstverständlich gelten diese Regeln auch auf kurzen Fahrten. Verantwortlich für die korrekte Sicherung von Kindern im Fahrzeug ist immer die Person am Steuer.
Mit der Auswahl des Kindersitzes kommen weitere entscheidende Maßnahmen dazu. Unter Umständen muss dann der Frontairbag deaktiviert werden.
Als Beifahrer: Kindersitze brauchen besondere Maßnahmen
Wie der ADAC erläutert, dürfen in „Fahrzeugen mit aktivem Beifahrer-Airbag (Frontairbag) keine rückwärtsgerichteten Kindersitze auf dem Beifahrersitz installiert werden“. Der Sitz könnte bei einem Unfall durch den Airbag massiv angeschoben werden.
Besteht keine Möglichkeit den Frontairbag zu deaktivieren, dann darf ihr Kind unter keinen Umständen entgegen der Fahrtrichtung auf den Beifahrersitz. Wenn die Kindersitze in Fahrtrichtung gehen, darf man diese in den meisten Fällen auf dem Beifahrersitz montieren. Wichtig ist es dann, dass der Sitz nicht zu dicht am Airbag ist. „Die Füße des Kindes dürfen nicht auf dem Armaturenbrett zu liegen kommen“.
Die ADAC-Fachleute weisen darauf hin, dass Eltern unbedingt immer auch die „Gebrauchsanleitung der Fahrzeug- und Kindersitzhersteller“ beachten sollten.
Kindersitz auf dem Beifahrersitz: So wird der Airbag deaktiviert
In den allermeisten Fällen, werden in neueren Autos „serienmäßig oder gegen Aufpreis so genannte Airbag-Schlüsselschalter angeboten, mit denen der Autofahrer selbst den Beifahrerairbag deaktivieren kann“. Die Schalter finden sich meist im Bereich des Handschuhfaches.
Allerdings empfiehlt der ADAC auch bei der gängigen Regelung immer noch die hinteren Plätze für Kinder. Dazu heißt es: „Die sichersten Plätze für Kinder sind vor allem die hinten rechts oder hinten in der Mitte. Nur im Ausnahmefall sollte der Beifahrersitz für die Kinder in Betracht kommen“.
Beifahrersitz für Kindersitze als Option: Regelungen im Überblick
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club sieht den Kindersitz auf dem Beifahrersitz nur als mögliche Option und gibt dafür entscheidende Tipps für Eletern:
- Vorwärtsgerichtete Kindersitze: Diese sind auf dem vorderen Sitz gesetzlich erlaubt. Der Kindersitz sollte dabei aber soweit wie möglich nach hinten geschoben werden.
- Rückwärtsgerichtete Kindersitze: Meist Babyschalen (Maxi-Cosi) - sie dürfen nur mit deaktiviertem Frontairbag auf dem Beifahrersitz montiert werden. Lässt sich dieser nicht abschalten, dann ist der Platz vorne verboten.
Besitz das Auto zudem Seitenairbags, dann müssen Eltern grundsätzlich darauf achten, dass das Kind beim Schlafen „nicht mit dem Kopf seitlich in den Airbag-Wirkbereich fällt“.