Kaufland-Rückruf: Popcorn kann zu Übelkeit führen – auf keinen Fall essen
Kaufland ruft das süße Popcorn der Eigenmarke K-Classic zurück. Der Verzehr könne zu Übelkeit, Benommenheit und Kopfschmerzen führen.
Wer sich für das Wochenende bereits mit Leckereien für einen Filmabend eingedeckt hat, sollte lieber noch einmal einen Blick auf die Verpackung werfen: Denn Kaufland ruft das Popcorn aus der Eigenmarke zurück. Es handelt sich um das „K-Classic Knuspriges Popcorn süß 120g“ GTIN 4063367147500 mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 18. September 2023 und 19. September 2023.
Kaufland erklärt, dass in dem betroffenem K-Classic Popcorn im Rahmen von Eigenkontrollen erhöhte Gehalte an Tropanalkaloiden festgestellt worden seien. Dabei handle es sich um sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die in zahlreichen Pflanzen natürlich vorkommen würden und bei der Ernte unbeabsichtigt in Lebensmittel wie Mais gelangen könnten.
Rückruf von Kaufland-Popcorn: Produkt sollte nicht verzehrt werden
Der Verzehr von dem betroffenen Kaufland-Popcorn könne zu vorübergehenden Symptomen wie Übelkeit, Benommenheit und Kopfschmerzen führen. Der Lebensmittel-Riese mit Sitz in Neckarsulm empfiehlt daher, „den Rückruf unbedingt zu beachten und das betroffene Produkt nicht zu verzehren.“
Kaufland habe sofort reagiert, so das Unternehmen, und das betroffene Popcorn aus dem Verkauf genommen. Das Produkt könne in allen Kaufland-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis werde erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbons.