Kaufland: E-Bike in Onlineshop zu kaufen – bei Fahrt droht hohe Strafe
Es fährt bis zu 45 Kilometer pro Stunde und besitzt einen Gasgriff – im Kaufland -Onlineshop steht ein illegales elektrisches Fahrrad zum Verkauf. Was hat es damit auf sich?
Eigentlich ist der Supermarktriese Kaufland mit Sitz in Neckarsulm bekannt für seinen besonderen Onlineshop. Die Plattform übernahm die Tochter der Schwarz Gruppe von Real, als der Konkurrent im Jahr 2017 Insolvenz angemeldet hatte. Seitdem läuft es eigentlich sehr gut. Der Onlineshop ist sogar bereits ausgezeichnet worden. Doch nun macht ein fragwürdiges Angebot Schlagzeilen.
Konkret geht es dabei um ein kompaktes E-Bike mit breiten Reifen und einer Klappfunktion. Wie efahrer.com berichtet, kann das Gerät 30 bis 45 km/h schnell fahren – bei einer maximalen Reichweite von bis zu 100 Kilometern. Ein Top-Fahrzeug, wenn man die reinen Zahlen betrachtet, doch das E-Bike hat gleich mehrere gewaltige Haken.
Kaufland-Onlineshop: Vorsicht beim Kauf von E-Bikes – Fahren nicht erlaubt?
Zum einen wird das E-Bike nicht direkt von Kaufland vertrieben, sondern von einem Unterhändler aus China – denn der Kaufland-Marktplatz funktioniert, wie beispielsweise auch der Handelsriese Amazon: Nicht nur Kaufland selbst bietet Waren aus seinem Sortiment an, sondern auch andere Händler können über die Plattform ihre Produkte anbieten. Das hat in diesem Fall den Haken, dass die Kommunikation mit der Firma Durab aus Chengdu möglicherweise problematisch ablaufen könnte. Sollten Ersatzteile benötigt werden oder gar Garantiefragen anstehen, muss über eine chinesische E-Mail-Adresse kommuniziert werden.
Doch das viel größere Problem ist: Dieses Rad darf im deutschen Straßenverkehr gar nicht gefahren werden. Wer in die Details des Angebots im Kaufland-Onlineshop runterscrollt, findet folgende Angabe: „Straßenverkehrsordnung zulässig: Nein“. Dennoch sprechen die Nutzerbewertungen eine andere Sprache – „Fährt super, keine Probleme“ oder „das Rad bringt mich seit einem Monat jeden Tag schnell zur Arbeit“ lauten die Urteile der Käufer. Erst auf der zweiten Bewertungsseite ein erster Hinweis: „Das Rad braucht eine Zulassung !!! das ist auch nicht sofort erkennbar beim Kauf.“
Kaufland-Onlineshop: E-Bike im Verkauf, das nicht auf Radwege darf – Strafen drohen
Auch vom ADAC gibt es für die sogenannten Pedelecs bis 45 km/h eine klare Ansage: „Schnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind tabu! Beim Fahren dieser Pedelecs muss wie beim Motorradfahren ein geeigneter Helm getragen werden.“

Wer das aber nicht weiß, und das E-Bike einfach wie ein normales Fahrrad nutzt, dem drohen laut chip.de Bußgelder, Strafen und Führerscheinverlust – außerdem droht im Fall eines Unfalls mindestens eine Teilschuld. Auch kommen im Schadensfall ohne Versicherungskennzeichen hohe Kosten auf den Inhaber des Fahrzeugs zu, denn der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung erlischt dann.