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Kaufland/Lidl: Mitarbeiter weiter mit Maskenpflicht? So planen die Unternehmen

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Von: Dominik Jahn

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Kaufland und Lidl: Unternehmen positionieren sich nach Ende der Maskenpflicht. Auch Discounter-König Aldi äußert sich zu Mitarbeiter-Regelung.

Mit dem Ende der Maskenpflicht am 3. April müssen die Menschen in Deutschland nun selbst entscheiden, ob sich weiter einen Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen tragen möchten. Konkrete Ausnahmen für Kunden gibt es aber auch. Unternehmen können durchaus ihr Hausrecht dafür einsetzten. Doch wie gehen Markt-Giganten wie Kaufland und Lidl aus der Schwarz-Gruppe in Neckarsulm oder auch Discounter-König Aldi in der Frage mit ihren Mitarbeitern um?

Im Bezug auf eine Weiterverpflichtung zur Maske für Kunden, haben sich Kaufland und Lidl bereits klar zu ihren Plänen geäußert. Jetzt gibt es auch mit Blick auf die eigenen Mitarbeiter eine klare Aussage der Unternehmenstöchter der Schwarz-Gruppe. Kritik zur aktuellen Situation mit dem Ende der Maskenpflicht kommt derweil von Handelsverband Deutschland (HDE).

Kaufland, Lidl und Co. unter Druck: Handelsverband kritisiert Regierung

In einer Stellungnahme, die echo24.de vorliegt, äußert sich HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth deutlich zu den Schritten der Regierung. Er spricht dabei von einer klaren Positionierung des Bundesgesundheitsministers nach der Vorlage des Gesetzentwurfs und wirft ihm indirekt Inkonsequenz vor.

Stefan Genth: „Wenn nun die Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Einzelhandel aufgrund der neuen Rechtslage ausläuft, dann ist es schon sehr verwunderlich, wenn der Minister kurz nach Verabschiedung der gesetzlichen Änderung an die Handelsunternehmen appelliert, mithilfe ihres Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchzusetzen.“ Der Druck liegt demnach bei Unternehmen wie Kaufland, Lidl oder Aldi. Sie würden damit „mutwillig in die Rolle eines Ersatz-Gesetzgeber gedrängt“.

Kaufland/Lidl: Bleibt Maskenpflicht für Mitarbeiter? Klare Aussage

Und nicht nur gegenüber den Kunden müssen die Markt-Riesen Kaufland und Lidl Entscheidungen rund um eine mögliche Maskenpflicht in den Filialen treffen. Auch für die Mitarbeiter gilt es nach dem Ende der Maskenpflicht Konzepte zu planen. Sie stehen immer hin inmitten der höchsten Inzidenzen, die es in der Pandemie bisher gab, weiter ganz vorne. Täglicher Kontakt zu Hunderten Kunden. Dazu aktuell die hochansteckende Omikron-Variante des Coronavirus.

Auf Nachfrage von echo24.de gibt die Schwarz-Gruppe für ihre beiden Lebensmittelriesen Kaufland und Lidl an, dass man den Filialmitarbeitern, wie auch den Kunden, „ebenfalls keine Vorgaben zum Tragen einer Maske“ macht. Weiter heißt es dazu: „Zur Gesundheitsprävention realisieren wir in den Filialen, Logistiklagern und Verwaltungsstandorten weiterhin ein umfängliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept auf Basis der gültigen Verordnungen und Allgemeinverfügungen.“

Nach Kaufland und Lidl: Auch Aldi äußert sich zu Mitarbeitern

Auch vom Discounter-König Aldi gibt es dazu eine Aussage. Eine Sprecherin der Unternehmensgruppe Aldi Süd erklärte echo24.de, dass man sich an die „Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer“ halten werde. Und weiter: „Wird keine Maskenpflicht vorgeschrieben, behalten wir uns eine Empfehlung an Mitarbeiter und Kunden vor, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen“.

Bei den Kunden stellt Aldi nach den ersten Tagen nach Ende der Maskenpflicht zudem fest, dass sich bisher „zahlreiche Kunden in unseren Filialen freiwillig mit einer Mund-Nasen-Bedeckung schützen“.

Handelsverband nennt Voraussetzung für Maskenpflicht für Mitarbeitern

Auch beim Handelsverband Deutschland geht man davon aus, dass viele Kunden „freiwillig weiterhin die Maske beim Einkaufen tragen werden“. Mit Blick auf eine weite Maskenpflicht bei Mitarbeitern, nennt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth wesentliche Voraussetzungen.

Genth: „Für den Fortbestand einer Maskenpflicht für das Personal im Einzelhandel ist im Einzelfall von wesentlicher Bedeutung, ob andere vorgegebene konkrete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor Ort zum Schutze des Personals nicht umsetzbar oder nicht ausreichend sind.“ Dazu kommen die landesrechtlichen Vorgaben, wie zum Beispiel in den möglichen Hotspot-Gebieten.

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