Kaufland/Lidl: Parkplatzregeln ignoriert? Das kann hier ganz böse enden

Kaufland/Lidl: Discounter und Lebensmittelhändler setzten auf die Vernunft der Autofahrer. Spezielle Hinweise sind aber verbindlich.
Autofahrer haben im Straßenverkehr schon einiges um die Ohren. Die teilweise kuriosen Regelungen lassen die Fragezeichen immer größer werden hinterm Steuer. Und auch auf Supermarktparkplätzen, wie bei Kaufland oder Lidl lauern Regelfallen – es kann sogar Gefängnis drohen.
Auch die Parkscheibe sollte richtig eingestellt sein damit es keine böse Parküberraschung gibt. Ein großes Streit-Thema ist gerade vor Supermärkten und Discountern immer wieder die Nutzung der Behindertenparkplätze und der Eltern-Kind-Stellplätze. Die Reglungen klingen dabei kompliziert, sind es aber gar nicht.
ADAC-Experte erklärt Regelung für Parkplätze wie bei Kaufland/Lidl
Entscheidend bei der Frage nach der Regel für die Parkplätze, wie bei Kaufland und Lidl, ist die Zuständigkeit. Wer ist Verantwortlich? Auf Nachfrage von echo24.de beim ADAC Württemberg erklärt ein Sprecher dazu, dass der Hauptverantwortliche in diesen Fällen immer der Betreiber ist, da es sich um Privatgrund handelt und Supermarktparkplätze kein öffentlicher Raum sind.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Laut Definition ist die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine Rechtsverordnung in Deutschland, die Regeln für alle Teilnehmer am Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen festlegt. Nach § 1 StVO geht es dabei besonders um das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Nicht selten befindet sich auf den Parkplätzen aber ein Hinweis - „Hier gilt die StVO“! Und damit sind gerade Behindertenparkplätze ein besonderer Fall. Der ADAC-Experte erklärt: „Sie sind in der StVO verankert und werden dementsprechend auch hier so behandelt.“ Doch der Unterschied zu einem öffentlichen Parkplatz liegt in der Umsetzung der Regelung für Autofahrer. Der Betreiber ist für die Durchsetzung verantwortlich, und es gibt auch kein Bußgeld, wie durch Polizei oder Ordnungsamt, sondern eine sogenannte Vertragsstrafe.
Behindertenparkplätze: Das sagt Kaufland dazu
Kaufland möchte seinen Kunden „einen bequemen und barrierefreien Einkauf bieten“. Gegenüber echo24.de stellt das Unternehmen klar: „Daher ist es uns wichtig, dass die entsprechend ausgewiesenen Behinderten-Parkplätze ausschließlich betroffenen Kunden zur Verfügung stehen. Sobald wir Hinweise erhalten, dass diese Parkplätze von Fahrzeugen belegt sind, die keine entsprechende Berechtigung haben, machen wir eine Filialdurchsage und bitten die Fahrer, das Fahrzeug umzuparken.“
Von einer harten Umsetzung der Regelung für Autofahrer ist bei Kaufland allerdings nicht die Rede. Man setzt vielmehr auf einen vernünftigen Umgang miteinander: „Grundsätzlich appellieren wir an die Vernunft und das Verständnis unserer Kunden, diese Parkplätze für die vorgesehenen Personengruppen freizuhalten.“ Eine Handhabe, die man wohl nicht nur bei Kaufland besonders im Bezug auf die Eltern-Kind-Parkplätze anwendet. Diese sind in der StVO nämlich gar nicht vorgesehen.
Nicht in der StVO: Eltern-Kind-Parkplätze für Autofahrer
Auch bei Lidl und anderen Discountern und Lebensmittelhändlern finden sich die speziellen Parkplätze für Eltern mit Kind. Autofahrer, die nicht die Voraussetzung dafür erfüllen, sollten es sich gut überlegen, ob sie ihr Fahrzeug dennoch einfach dort abstellen wollen - auch ohne die Verankerung in der StVO.
Der ADAC erklärt hierzu: „Wer auf einen Parkplatz fährt, geht immer auch einen Vertrag mit dem Betreiber ein. Der Autofahrer muss sich dann auch an die entsprechenden Vorgaben auf dem Supermarktparkplatz halten.“ Meist stehen die entscheidenden Hinweise, zu den geltenden Bedingen, auf Schildern auf dem Supermarktparkplatz. Jeder Autofahrer ist laut ADAC selbst verantwortlich dafür, sich diese Vertragsbedingungen anzuschauen und sich danach zu richten.
Sollten diese Regelungen für Autofahrer für den Parkplatz nicht gut sichtbar sein, rät der Experte dazu nachzufragen und auch darauf hinzuweisen, dass die Regelungen nicht gut sichtbar sind. Die meisten Betreiber, wie Lidl oder auch Kaufland haben Firmen, die sich um die Kontrollen kümmern und eben auch die Vertragsstrafen aussprechen gegen die Autofahrer.