Kaufland/Lidl: Maskentragen als Hausfriedensbruch? Was an dem Mythos dran ist

Die meisten Corona-Maßnahmen in Deutschland sind gefallen und mit ihnen auch vielerorts die Maskenpflicht. Doch was, wenn ich weiterhin den Mund-Nase-Schutz tragen will?
1.045,9 – so hoch liegt in Baden-Württemberg aktuell (Dienstag, 12. April 2022) die Corona-Inzidenz. Trotz dieser abnorm hohen Zahl sind vor wenigen Tagen beinahe alle Corona-Regeln abgeschafft worden. Eine der größten Umstellungen für die Deutschen dürfte dabei der Wegfall der Maskenpflicht in vielen Bereichen sein – und es scheint, als hätten sich auch noch längst nicht alle an die fehlende Maskenpflicht gewöhnt.
Denn immer noch sieht man in Supermärkten, die gar keinen Mund-Nasen-Schutz mehr vorschreiben, Menschen mit medizinischer oder gar FFP2-Maske. Das scheint einigen Twitter-Nutzern nicht zu passen. Hartnäckig verbreitet sich das Gerücht, wer weiterhin seine Maske trage, verstoße gegen das Gesetz.
Kaufland/Lidl: Einkaufen mit Maske – ist das jetzt verboten?
Wie auch ntv berichtet, behaupten einige Nutzer sozialer Medien: „Wer jetzt noch eine Maske in Geschäften aufsetzt, macht sich grundsätzlich wegen Hausfriedensbruchs strafbar“. Doch diese Behauptung ist schlicht falsch. Denn laut Strafgesetzbuch bedeutet Hausfriedensbruch, dass eine Person in die Wohnung oder Geschäftsräume eines anderen eintritt, obwohl das verboten ist.
Gegenüber ntv erklärte der Leipziger Strafrechtsanwalt Tommy Kujus, grundsätzlich dürfe „erstmal jeder den Laden straflos betreten“, da beispielsweise in Supermärkten normalerweise nicht jeder Besucher einzeln überprüft wird. Konkret erläutert Kujus: Ein Hausfriedensbruch liegt erst dann vor, wenn die Zutrittsregeln oder ein Hausverbot missachtet wurden.
Kaufland/Lidl: Nach Ende der Maskenpflicht – begehe ich mit Maske Hausfriedensbruch?
Bedeutet: Nur wenn ein Laden ein striktes Maskenverbot ausgesprochen hat, kann auch bei Zuwiderhandlung ein Hausfriedensbruch gegeben sein. Tatsächlich sieht es aber bei deutschen Supermärkten und Discountern oft sogar gegenteilig aus.
Die beiden Lebensmitteleinzelhändler Lidl und Kaufland mit Sitz in Neckarsulm beispielsweise äußerten sich auf Anfrage von echo24.de bereits zu dem Thema. Ihr Statement: Man orientiere sich grundsätzlich „an den Corona-Regeln der einzelnen Bundesländer“. Das Unternehmen aus Neckarsulm plane demnach nicht, Maßnahmen für Kunden in Eigenregie in den Filialen von Kaufland und Lidl umzusetzen – weder in die eine, noch in die andere Richtung.
Kaufland/Lidl: Klares Statement zu Masken beim Einkaufen
Das klare Statement, das Kaufland und Lidl somit an ihre Kunden richten: Vonseiten der Konzernleitung soll es keine Vorgaben zum Tragen einer Maske geben und auch für die Mitarbeiter, die täglich Kontakt zu hunderten Kunden haben, soll es weder eine Maskenpflicht, noch ein Maskenverbot geben.
Ebenso äußerte sich Lidl-Konkurrent Aldi wenige Tage nach dem Ende der Maskenpflicht. Man habe bisher beobachtet, dass sich „zahlreiche Kunden in unseren Filialen freiwillig mit einer Mund-Nasen-Bedeckung schützen“. Von einem Maskenverbot ist zu keiner Zeit die Rede.