Neue Hunde-Gesetze 2022: Diese Verbote gelten jetzt für Haltung und Zucht

Seit Januar gelten für die Haltung von Hunden in Deutschland strengere Regeln – zum Wohle der Tiere. Das müssen Hundehalter und Züchter jetzt beachten.
Für Tierschützer und alle, die sich schon lang wünschen, dass es gesetzlich mehr Regeln zum Wohlergehen des Hundes gibt, dürften aufatmen. Seit Januar 2022 gelten neue Regeln bei der Hundehaltung. Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt hier einige Punkte jetzt detaillierter, den Neuerungen liegen wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Hunden bei Haltung und Zucht zugrunde. Die Regeln betreffen Hundehaltung, Betreuung der Hunde, Sozialisierung von Hundewelpen und auch Hundezucht, wie echo24.de berichtet (Stand vom 14. Januar). Wer sich nicht an die neuen Gesetze hält, riskiert Bußgelder.
Neue Regeln für Hundehalter und Züchter seit Januar 2022 – zum Wohl der Tiere
Agrarheute schreibt zum Thema: „Die Änderungen halten grundsätzlich fest, dass jedem Hund ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewährend ist. Das sollte auf einem landwirtschaftlichen Betrieb kein Problem sein. Zudem müssen sich Hundehalter mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen.“
Zuständig ist für Regeln dieser Art in Deutschland das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Folgende Bereiche werden mit den Neuerungen genauer reglementiert:
- Hundehaltung
- Betreuung der Hunde
- Sozialisierung von Hundewelpen
- Hundezucht
Das BMEL schreibt in einer Pressemitteilung: „Tiere sind nicht dazu da, den fragwürdigen ästhetischen Wünschen ihrer Halter zu entsprechen. Sie sind keine Maskottchen. Wenn Züchtungen das artgerechte Leben verhindern, ist das Tierquälerei. Deshalb ist die Qualzucht bei uns bereits verboten – und dennoch findet sie weiter statt. Damit will ich Schluss machen und verbiete daher die Ausstellung von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen“, so Julia Klöckner (CDU).
Und weiter: „Das ist ein effektiver Hebel, um Anreize für derartige Züchtungen zu nehmen und die Tiere bestmöglich zu schützen. Zudem stellen wir mit den Änderungen eine tierschutzgerechtere Haltung von Hunden sicher: Die Anbindehaltung wird grundsätzlich untersagt und die Sozialisation von Hundewelpen in der Zucht verbessert.“
Neue Regeln für Hundehalter und Züchter: Anforderung an Haltung von Hunden steigt
Wer allerdings nur Gesetze beachtet, hat noch lange keine Ahnung von Tierhaltung. Der Hunde-Führerschein und ein entsprechender Sachkundenachweis sollen daher ebenfalls kommen. Hundebesitzer sind bereits gespannt, was sie für den Hundeführerschein wissen müssen.
Änderungen der Tierschutz-Hundeverordnung im Detail:
- Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
- In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
- Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter.
- Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
- Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
- Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
- Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
Für Hundebesitzer, die nicht züchten, ist vor allem das neue Gassi-Gesetz eine der wichtigsten Änderungen. Das neue Gassi-Gesetz schreibt täglich ausreichende Betreuung vor sowie regelmäßigen Kontakt mit Artgenossen und Ausgang. Hundehalter müssen ihrem ausgewachsenen Hund mindestens zweimal täglich einen Auslauf von nicht weniger als einer Stunde gewähren. Welpen müssen täglich mindestens vier Stunden betreut werden.
Wer sich nicht an die neuen Gassi-Gesetze hält, riskiert Bußgelder, wie ruhr24.de berichtet. Die Bundesländer können unabhängig von der bundesweiten Tierschutz-Hundeverordnung eigene Bußgeld-Kataloge erstellen und die Strafen bei nicht Einhalten der Gassi-Gesetze selbst festlegen.
Für Hundeliebhaber sind das sicher erfreuliche Nachrichten. Dennoch muss auch ohne Gesetze immer wieder auf das liebe Tier Acht gegeben werden. In Baden-Württemberg breitet sich eine gefährliche Tierseuche aus – nun wurde sie auch im Kreis Böblingen entdeckt. Hundebesitzer sollten Acht geben. Hinweis: Dieser Artikel wurde am 27. April aktualisiert.