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Neues Gesetz für Hunde: Gewalt und Schmerz verboten - aber nicht für Polizei?

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Von: Christina Rosenberger

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Der Hund ist nicht nur des Menschen bester Freund, er wird häufig auch zum Arbeitshund ausgebildet - beispielsweise zur Therapie oder auch als Schutzhund der Polizei.

Es ist ein umstrittenes Thema und Experten sind sich oft nicht einig - in der Hundeerziehung gab es seit jeher verschiedene Methoden. Für Polizei-Schutzhunde setzten die Ausbilder in Deutschland bisher häufig auf Gewalt. Stachelhalsbänder und Schmerz-Impulse gehörten zum regulären Training. Doch genau diese Trainingsmethoden sind seit dem 1. Januar 2022 verboten. Das verschärfte Tierschutzgesetz verbietet es, Hunde mit Gewalt zu erziehen - theoretisch zumindest.

Denn die Polizei wehrt sich in vielen Bundesländern gegen diesen Teil der Tierschutz-Hundeverordnung. Obwohl der mediale Aufschrei groß ist, sind sich die Innenministerien einiger Länder sicher: Die schmerzhaften Impulse sind nötig, um Schutzhunde ausbilden zu können. Besonders beliebt unter den Hundeführern bei Polizei, Bundeswehr und Zoll sind Halsbänder mit nach innen gerichteten, abgerundeten Stacheln, die in den Hals des Tiers „pieksen“ oder sogenannte „Zughalsbänder“, die den Hunden die Luft abschnüren können, wenn sie ohne einen Stopp eingesetzt werden.

Hunde mit Gewalt ausbilden: Polizei mit Ausnahmegenehmigung?

Doch wieso sind die Behörden der Meinung, ihre Methode zur Hundeerziehung sei die einzig wirkungsvolle? Diese Frage hat echo24.de auch dem Innenministerium Baden-Württemberg gestellt und folgende Antwort erhalten: „Hunde, die im Polizeidienst eingesetzt werden, bedürfen bestimmter Eigenschaften, die für den Einsatz unabdingbar sind. Sie müssen insbesondere sehr widerstandsfähig sein und über eine hohe intrinsische Motivation im Beute-/Jagdverhalten verfügen.“

Diensthund des SEK
Die neue Tierschutz-Hundeverordnung soll die Bedingungen für Hunde in Deutschland verbessern - doch die Polizei will eine Ausnahme. (Symbolbild) © Boris Roessler/dpa/Archivbild

Gleichzeitig sei es „elementar, dass Diensthundeführende stets die Kontrolle über ihre Diensthunde behalten.“ Hier sei es besonders wichtig, das „Triebverhalten“ der Tiere im Zaum zu halten. Denn Schutzhunde sollen beispielsweise bei Demonstrationen oder in aufgeheizten Stadien nicht nur abschrecken und einschüchtern, sondern im Ernstfall auch zubeißen. Um in einem solchen Szenario den Trieb des Tiers jederzeit unterbrechen zu können, setzen die Beamten die Schmerzimpulse ein.

Tierschutz-Hundegesetz verbietet Stachelhalsbänder - Polizei mit Ausnahme

Wie ein Pressesprecher des Innenministeriums Baden-Württemberg erklärt, könne das Team „Hund-Mensch“ der Hundestaffel so eine Einheit bilden, die Kriminalität bekämpft und teilweise „etwaig notwendigen polizeilichen Schusswaffengebrauch überflüssig machen“ kann. Weiter heißt es: „In vielen Fällen wird sogar allein durch die Präsenz von Polizeihunden eine Eskalation verhindert.“ Doch Tierschützer stellen sich klar gegen diese Sichtweise.

In einer Mitteilung Mitte Dezember 2021 forderte PETA den Bundesrat bereits auf, „sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Hunden als Waffe auszusprechen“. Peter Höffken, Fachreferent bei PETA, erklärte in dem Zuge: „Eine gesetzliche Genehmigung für Hundequälerei wäre ein deutlicher Rückschritt für den Tierschutz in Deutschland und ist inakzeptabel.“ Besonders für den Polizeidienst dürfe es hier keine Ausnahme geben, weil die Polizei „eigentlich eine Vorbildfunktion für alle Bürgerinnen und Bürger haben sollte.“

Stachelhalsbänder bei Hunden: „Schmerz-Impuls“ bei Polizeihunden weiter erlaubt?

Dennoch berät der Bundesrat derzeit über die Schaffung einer „Ausnahmeregelung vom Verbot von Stachelhalsbändern und sonstiger schmerzhafter Trainingsmethoden für Behörden.“ Eine Entscheidung gibt es hier derzeit noch nicht. Doch eine Ausnahme ist auch jetzt schon unter aktueller Tierschutz-Hundeverordnung weiterhin erlaubt: Die „schmerzhaften Impulse“ im akuten Polizeieinsatz einzusetzen, um die Schutzhunde im Ernstfall unter Kontrolle zu halten. Nur in der Erziehung ist der Einsatz von Stachelhalsband und Co. verboten.

Eine spannende Frage bleibt zudem, ob der als Polizeihund „Rex“ so bekannte Deutsche Schäferhund auch in Zukunft noch häufig an der Seite von Polizisten, Zöllnern oder Soldaten auftritt. Denn in der Tierschutz-Hundeverordnung ist auch eine Klausel zu sogenannten „Qualzuchten“ vermerkt, zu der neben Mops, französischer Bulldogge oder gar Dackel eben auch der Deutsche Schäferhund zählt.

Generell soll es Hunden in Deutschland durch das neue Tierschutz-Gesetz besser gehen. Beispielsweise müssen sich Hundehalter „mehrmals täglich in ausreichender Dauer mit ihrem Vierbeiner beschäftigen“, wie agrarheute berichtet. Außerdem gibt es eine neue Gassi-Regelung für Hundebesitzer und auch die Anbindehaltung ist seit dem 1. Januar 2022 „grundsätzlich untersagt“.

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