Hunde auf dem Fahrrad mitnehmen: Langsam herantasten – so gelingt‘s
Viele Menschen in Deutschland haben einen Hund und sind außerdem begeisterte Fahrradfahrer. Wer seinen Hund aber mitnehmen möchte, sollte einige Regeln beachten.
Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Deswegen wollen viele Besitzer so selten von ihrem Liebling getrennt sein wie möglich – das gilt auch für Fahrradtouren. Bei großen Hunden ist es oft kein Problem, denn sie können vor allem kurze Strecken in der Regel einfach laufen. Anders verhält es sich mit kleinen Hunden. Doch auch da gibt es Mittel und Wege, seinen kleinen Vierbeiner mitzunehmen – zum Beispiel in einem Körbchen. Dabei müssen die Besitzer allerdings einige Regeln beachten.
Hundebesitzer aufgepasst: Langsam herantasten – wenn der Hund auf dem Rad mitfährt
Wer seinen Hund für die Radtour zum ersten Mal ins Körbchen oder den Anhänger setzt, sollte ihn das Transportmittel vorher gründlich erkunden lassen. Darauf weist der Pressedienst Fahrrad hin, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet. Außerdem sollte man den kleinen Vierbeinern nicht gleich eine lange Stecke zumuten.
Vor der richtigen Fahrt sollten daher erstmal vorsichtige und kurze Probefahrten anstehen. So können sich Tier und Mensch gemeinsam langsam an den Straßenverkehr und längere Strecken herantasten. Aber wie soll man seinen Hund am besten transportieren? Für kleine Tiere eignen sich spezielle Hundekörbchen für Lenkrad oder Gepäckträger. Für größere Hunde gibt es Anhänger. Und auch in den Boxen von Lastenrädern kann man seinen Freund mit der kalten Nase mitnehmen.
Hund mit auf Radtour: Geduld und viele kleine Pausen einplanen
Hundehalter sollten viel Geduld und auf der Fahrt außerdem immer Leckerlis dabeihaben. Es ist obendrein damit zu rechnen, dass der Vierbeiner öfter zum „Geschäft machen“ an den Straßenrand gesetzt werden muss, weil er aufgeregt ist. Doch nicht nur bei Fahrradtouren brauchen die Hunde genügend Auslauf und Aufmerksamkeit – sondern allgemein.
Um gewisse Missstände in Zukunft zu verringern, hat die Bundesregierung die Tierschutz-Hundeverordnung angepasst. Die neuen Regeln betreffen Hundehalter und auch Züchter. Sie ziehen sich von der Hundehaltung über die Betreuung der Hunde bis hin zur Hundezucht im Einklang mit der Sozialisierung von Hundewelpen.