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Aus für Homeoffice-Pflicht: Diese Corona-Regeln müssen Arbeitnehmer kennen

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Von: Dominik Jahn

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Keine Homeoffice-Pflicht mehr: Vom Deutschen Gewerkschaftsbund gibt‘s deutliche Kritik und mahnende Worte.

Nicht nur in Baden-Württemberg wird es ab 20. März eine neue Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen geben. Bundesweit wird ab Sonntag die Homeoffice-Pflicht beendet. Für viele nach über zwei Jahren Pandemie eine große Umstellung. Arbeitnehmer sollten daher die neuen Corona-Regeln für den Arbeitsplatz genau kennen.

Aktuell sind Arbeitgeber laut Reglungen dazu verpflichtet, mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Wie unter anderem das Handelsblatt schreibt, gilt zum derzeitigen Zeitpunkt überall dort, „wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht“. Dazu kommen noch „betriebliche 3G-Regelungen“.

Ende der Homeoffice-Pflicht: Jetzt kommen Basisschutzmaßnahmen

Bereits im Juli 2021 wurde das Ende der Homeoffice-Pflicht zum ersten Mal bekanntgegeben. Wenig später, im August, folgte mit der vierten Corona-Welle erneut eine Debatte über die Rückkehr zu Arbeit aus dem Wohnzimmer. Mit dem Auslaufen der noch gültigen Corona-Maßnahmen am 19. März, sollen ab dem 20. März dann jetzt also Basisschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz gelten. Das Ende der Homeoffice-Pflicht soll damit entsprechend aufgefangen werden.

Einem entsprechenden Antrag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde dazu im Bundeskabinett zugestimmt. Die Neuerungen sollen bis 25. Mai 2022 gültig sein. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) heißt es zur Verlängerung und Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung: „Die Verordnung sieht vor, dass Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehen sowie besonderer tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren festgelegt werden sowie Beschäftigte bei der Wahrnehmung von Impfangeboten zu unterstützen“.

Bundesminister hält Homeoffice weiter für sinnvoll

Bundesminister Hubertus Heil sieht eine dringliche Notwendigkeit in den jetzt beschlossenen Folgemaßnahmen zur auslaufenden Homeoffice-Pflicht in Deutschland: „Wir haben den Höhepunkt der fünften Welle noch nicht hinter uns und auch danach wird das Ansteckungsrisiko nur langsam abklingen. Die Betriebe und ihre Beschäftigten müssen daher für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern.“

Für Heil sind Abstand, Maske tragen und regelmäßiges Lüften in den Räumen am Arbeitsplatz dabei weiter zentrale Punkte. Die „Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch Homeoffice und regelmäßige Testangebote“, sind für den Minister dabei auch weiterhin „sinnvolle Maßnahmen“.

Neue Regelungen nach Homeoffice-Ende: Unternehmen in der Pflicht

Ein ganz wesentlicher Punkt bei der Umsetzung der neuen Regelungen nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht wird sein, dass die Basisschutzmaßnahmen nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben sind. Laut BMAS werden die Maßnahmen „durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt“

Die Verantwortlichen müssen hierfür immer sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren im Blick behalten. Arbeitgeber müssen auch weiter über „die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen“

Ende der Homeoffice-Pflicht: Diese Regeln müssen Arbeitnehmer jetzt kennen

Mit den neuen Corona-Regeln, die ab 20. März in Kraft treten sollen, ist das Homeoffice-Angebot lediglich noch als eine Möglichkeit zu verstehen. Dazu heißt es laut dem Portal t-online: „Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt“. Gerade für Großraumbüros soll diese Möglichkeit gelten. Mit Blick auf die hohen Spritzpreise könnten zudem einige Arbeitnehmer auf die Idee kommen, jetzt beim Chef Homeoffice einzufordern.

Bei allen Änderungen rund um das Ende der Homeoffice-Pflicht appelliert Bundesminister Hubertus Heil eindringlich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auch in Zukunft mit Vorsicht miteinander umzugehen: „Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln.“

Ende der Homeoffice-Pflicht: Scharfe Kritik vom Gewerkschaftsbund

Während auf Seiten der Unternehmen der Wegfall zahlreicher Einschränkungen begrüßt wurde, gab es von Seiten des Deutsche Gewerkschaftsbundes scharfe Kritik. Laut der Tagesschau warnten die Verantwortlichen eindringlich davor den „Infektionsschutz am Arbeitsplatz zu vernachlässigen“.

Vorstandsmitglied Anja Piel: „Die Pandemie ist eben noch nicht vorbei, und deshalb bleibt Homeoffice - da wo es möglich ist - auch weiterhin nützliches Instrument, um Kontakte und damit Infektionsgefahren einzuschränken.“ Der Schutz der Arbeitnehmer dürfe demnach „keinesfalls zur Privatsache der Beschäftigten werden“.

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