Doch keine Homeoffice- und Test-Angebotspflicht für Unternehmen

Die Corona-Pandemie ist vielen mit Lockdowns und Arbeit im Homeoffice im Gedächtnis geblieben. Nun plant das Bundesarbeitsministerium doch keine erneute Rückkehr der Homeoffice-Pflicht.
Update vom 31. August: Unternehmen sollen ab Herbst nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten erneut Homeoffice und Corona-Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (31. August) im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Homeoffice-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur noch „prüfen“. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.
Doch keine Homeoffice- und Test-Angebotspflicht für Unternehmen
Wie die dpa weiter berichtet, hieß es in einem früheren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) noch: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen. In dem neuen Entwurf sind diese Maßnahmen nicht mehr vorgesehen.
Grund für die neue Verordnung: Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Homeoffice waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren dann mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe ausgelaufen. Nun soll die Verordnung reaktiviert werden. Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen nochmals deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Homeoffice-Pflicht kehrt wohl ab dem 1. Oktober zurück
Erstmeldung vom 25. August: Bis zum 19. März waren die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten die Arbeit von zuhause anzubieten. Nun plant das Bundesarbeitsministerium eine erneute Rückkehr zur Homeoffice-Pflicht. Das berichtete das Nachrichtenportal The Pioneer am Mittwoch.
Homeoffice-Pflicht gilt seit März nicht mehr
Im Herbst werden steigende Infektionszahlen erwartet, heißt es im Entwurf des Arbeitsministeriums. Bis zum März gab es bereits eine Pflicht für Arbeitgeber, dass Beschäftigte im Homeoffice arbeiten müssen, sofern dies betrieblich möglich war. Diese Pflicht wurde im Frühjahr nicht verlängert. Seitdem steht es den Arbeitgebern offen, ob sie das Arbeiten im Homeoffice anbieten oder nicht. Doch diese Regelung könnte jetzt wiederkommen.
Diese Regelungen könnten ab Oktober gelten
Aufgrund der angespannten Corona-Lage sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, ein Hygienekonzept mit bewährten Schutzmaßnahmen zu erstellen. Dazu gehören unter anderem die „Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten“, so ein Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Für diejenigen, die in Präsenz weiterarbeiten, sollen außerdem mindestens zwei Corona-Tests pro Woche angeboten werden. Die Regelung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.