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Halteverbot: Autofahrer sollten unbedingt auf ein wichtiges Detail achten

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Von: Dominik Jahn

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Halteverbotsschilder in Reihe
Autofahrer sollten auf die Position der weißen Pfeile achten. Halteverbot ist nicht immer gleich Halteverbot. © Sebastian Kahnert/dpa

Verkehrsschild „Halteverbot“: Autofahrer dürfen unter Umständen auch im absoluten Halteverbot parken.

Für Autofahrer halten die Gesetze im Straßenverkehr nicht selten viele offene Fragen bereit. So gibt es unterschiedliche Regelungen für Radwege. Und auch beim Schild „Anlieger frei“ ist nicht immer klar, wer hier alles reinfahren darf. Ähnlich sieht‘s dann auch mit dem Verkehrsschild zum Halteverbot aus. Die Position der weißen Pfeile ist nicht ganz unwichtig.

Wichtig ist laut Allgemeinen Deutsche Automobil-Club (ADAC) auch die rechtliche Definition zwischen Halten und Parken. Unter §12 Absatz 2 der StVO heißt es dazu: „Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt“. Zum Halten heißt es, es sei „eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist“.

Eingeschränktes und absolutes Halteverbot: Die Schilder

Laut Gesetz ist damit auch definiert, dass immer da, wo nicht gehalten werden darf, auch das Parken grundsätzlich verboten ist. Jetzt wird dann noch zwischen eingeschränkten und dem absoluten Halteverbot unterschieden. Eingeschränktes Halteverbot lässt bis zu einem gewissen Umfang das Halten noch zu - nicht länger als drei Minuten. Autofahrer dürfen dabei ihr Fahrzeug aber nicht verlassen.

Rundes Schild mit blauem Hintergrund, einem roten Rand und einer roten, diagonal von links oben nach rechts unten verlaufenden Linie steht für das eingeschränkte Halteverbot. Sind es zwei sich kreuzende Linien ist es ein absolutes Halteverbot - Halten ist verboten. Und dann sind da noch immer wieder kleine weiße Pfeile.

Autofahrer sollten genau hinschauen bei den Halteverbotsschildern

Halteverbotsschilder gelten laut ADAC „immer nur auf der Straßenseite, auf der die Beschilderung angebracht ist“. Das Verbot beginnt da, wo das Schild steht und „zieht sich bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung“. Doch Autofahrer sollten immer auch darauf achten, ob weiße Pfeile auf dem Verkehrsschild zu finden sind.

Damit gibt es nämlich immer auch eine Begrenzung für das Halteverbot. Und die weißen Pfeile finden sich auf den Schild mit blauem Hintergrund und einem roten Rand entweder am oberen oder unteren Rand.

Halteverbotsschilder: Weiße Pfeile am oberen oder unteren Rand

Sehen Autofahrer den weißen Pfeil auf einem Halteverbotsschild am oberen Rand, der in Richtung Fahrbahn zeigt, dann zeigt dieser laut ADAC „den Beginn der Halteverbotszone“. Weiter heißt es: „Ist der Pfeil am unteren Rand des Verkehrszeichens angebracht und zeigt von der Fahrbahn weg, markiert dies das Ende der Halteverbotszone“

Absolutes Halteverbot mit Pfielen
Zwei Pfeile auf dem Schild: Ein Folgezeichen - weder vor noch hinter dem Zeichen darf gehalten oder geparkt werden. © bast/Bundesanstalt für Straßenwesen

Für den gesamten Bereich zwischen diesen Schildern gilt für Autofahrer das Halteverbot. Handelt es bei den Verkehrsschildern um ein eingeschränktes Halteverbot, dann ist kurzes Halten erlaubt. Besonderheit: Sind zwei Pfeile auf dem Schild, dann ist‘s laut den Experten ein Folgezeichen. Damit darf weder hinter noch vor dem Zeichen gehalten oder geparkt werden.

Halten im absoluten Halteverbot: Autofahrer müssen auf Zusatzschilder achten

Nicht selten gibt es die Halteverbotsschilder auch immer mit Zusatzschildern. Meist handelt es sich dabei um Uhrzeiten, in denen diese Anordnung Gültigkeit hat. Außerhalb dieser Zeiträume ist das Parken dann sogar im absoluten Halteverbot erlaubt. Einige Parkverstöße und die Bußgelder im Überblick*:

VerstößeBußgeld (Euro) und Punkte
Parkverbot missachtet\t25
- über eine Stunde40
- über eine Stunde mit Behinderung50
in zweiter Reihe geparkt55
- mit Behinderung80 und ein Punkt
- mit Gefährdung90 und ein Punkt
- mit Sachbeschädigung110 und ein Punkt
- länger als 15 Minuten85
in Feuerwehrzufahrt geparkt \t55
– und ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert100 und ein Punkt
unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt\t55
– mit Behinderung70 und ein Punkt
– mit Gefährdung80 und ein Punkt

*Angaben durch den ADAC

Die Strafen fürs Halten und Parken in Halteverbotszonen ist inzwischen für Autofahrer richtig teuer geworden. Diese Bußgelder sollte man sich definitiv sparen. Da das Missachten von Halteverboten dem ADAC-Bericht zufolge „einer der am häufigsten vorkommenden Verkehrsverstöße“ ist, wurden die Bußgeldregelsätze erst kürzlich erhöht.

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