Verwirrung wegen Genesenen-Zertifikat: Jetzt wieder 6 Monate gültig – nicht für alle
Das RKI hat die Vorgaben zum Genesenenstatus geändert. Aber es bleiben Fragen offen bei der Umsetzung im digitalen Zertifikat.
Mitte Januar 2022 hatten Bundestag und Bundesrat eine Änderung der sogenannten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung beschlossen. Mit ihr wurde ein neues Verfahren eingeführt: Genesenen-Nachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) auf einer Internetseite bekannt macht – sie gelten dann unmittelbar.
Auf Basis dieser Neuregelung war der Genesenenstatus überraschend auf eine Zeitspanne von 28 bis 90 Tagen nach einem positiven PCR-Test verkürzt worden, wie echo24.de* berichtet. Dieses Vorgehen wurde stark kritisiert – unter anderem, weil die erfolgte Änderung durch das RKI vorher nicht angekündigt wurde. Doch anscheinend waren die Vorgaben des KRI nur nicht eindeutig genug formuliert gewesen. Denn nun hat das Institut die Angaben erneut geändert, beziehungsweise präzisiert. Wie lange gilt der Genesenenstatus nun und für welche Personen?
Genesenenstatus in Deutschland: Genesenen-Zertifikat wieder 6 Monate gültig – aber nicht nur alle
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat seine Details zum Genesenenstatus geändert. Erst kürzlich wurde die Dauer des Status von sechs auf drei Monate herabgestuft. Nun hat das RKI diese Angabe auf seiner Website relativiert. Laut den neuen RKI-Vorgaben, soll der Genesenenstatus von drei Monaten nur für Personen gelten, die weder vor noch nach der Corona-Infektion geimpft wurden.
Bei Geimpften soll der Status weiterhin sechs Monate gültig sein. Werden die Vorgaben möglicherweise bald erneut geändert? Denn: Bund und Länder erwägen einen Stufenplan für den weitgehenden Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen* bis zum Frühlingsanfang am 20. März. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, soll es einen Vorschlag für die Runde gegeben, bei dem die Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus nicht mehr alleine von RKI und PEI getroffen werden. Wie wird sich aber die aktuelle Änderung nun auf das digitale Genesenen-Zertifikat, welchen zum Beispiel in Apotheken ausgestellt wird, auswirken?
Digitales Genesenen-Zertifikat: Wird Geltungsdauer im Zertifikat angezeigt?
Laut pharmazeutische-zeitung.de wurden die technischen Vorgaben im DAV-Portal (Deutschen Apothekerverbands (DAV)) wieder auf die Gültigkeitsdauer von 180 Tage angepasst. Die technische Änderung, die auch eine Eintragung auf 90 Tage ermöglichen sollte, wurde „vorerst wieder zurückgenommen“, teilte der DAV mit.
Im Klartext: Mit der Anpassung erhalten somit künftig alle Genesene ein Genesenen-Zertifikat, das mit einer Gültigkeit von 180 Tagen angelegt ist. Nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung wird die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene nicht über das Zertifikat abgebildet. Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.