Führerschein nicht umgetauscht? Diese Strafe droht Autofahrern bei Kontrolle
In den nächsten Jahren müssen Millionen Deutsche ihren Führerschein umtauschen. Wer das nicht macht und kontrolliert wird, der muss künftig ein Verwarnungsgeld zahlen.
Bis 2033 müssen die alten rosa oder grauen Führerscheine mit den neuen Führerscheinscheckkarten umgetauscht werden. Das ist verpflichtend und darf nicht einfach ignoriert werden. Wer das aber macht, der muss mit Konsequenzen rechnen. Übrigens: Autofahrer, die über 50 Jahren sind und ihren alten Lappen austauschen, sollten besonders aufpassen. Denn unter Umständen kann bei dem Führerschein-Umtausch eine Fahrerlaubnis verschwinden!
Führerschein umtauschen: Diese Strafe droht, wenn ihr das nicht macht
Es gibt viele Änderungen in Sachen Führerschein, teilweise gelten diese bereits ab dem Jahr 2023. So müssen beispielsweise Jahrgänge zwischen 1959 und 1965 in diesem Jahr ihr rosa Fahrzeugnis umtauschen. Ab 2024 sind dann die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran, ab 2025 alle späteren.
Der ADAC weist darauf hin, dass der Umtausch des Führerscheins für alle verpflichtend ist. Allerdings: Wer zu spät dran ist, verliert nicht seine Fahrberechtigung. Die Frist gilt lediglich für das Dokument, man darf also auch ohne neuen Führerschein weiterhin Auto oder Motorrad fahren. Wer seinen alten Lappen jedoch behält und kontrolliert wird, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit zehn Euro geahndet. Wer seinen Führerschein verliert, muss mit ähnlichen Kosten rechnen.
Führerschein nicht umgetauscht: Probleme im Ausland drohen
Wer also ohne neuen Führerschein erwischt wird, macht sich nicht direkt wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar. Der ADAC weist allerdings daraufhin: „Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.“
Auch wenn es zunächst „nur“ zehn Euro Verwarnungsgeld sind, auf Dauer können auch kleine Beträge ganz schön ins Geld gehen. Der Umtausch des Führerscheins kostet übrigens 25 Euro. Nach dem Wechsel darf die alte Fahrerlaubnis behalten werden, sie wird jedoch entwertet.