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Führerschein-Umtausch: Tabelle zeigt, welche Autofahrer als Nächstes dran sind

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Etwa 43 Millionen Führerscheine müssen demnächst in neue Exemplare umgetauscht werden – noch bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe.

Es geht dabei um ziemlich gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine (welche bis 31. Dezember 1998 ausgestellt sind) sowie circa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden. Zuletzt waren die sehr geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe – sie mussten ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Der gesamte Prozess des Umtauschens der Führerscheine muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Führerscheine in Datenbank erfasst

Hintergrund der Umtauschaktion ist folgender: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und zudem auch einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden können, um mögliche Missbrauchsfälle zu vermeiden.

In Deutschland gibt es ein Gesetz dazu, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer genau wann an der Reihe ist, das regelt ein zeitlicher Stufenplan. So soll einer Überlastung der Behörden und langen, möglichen Wartezeiten entgegengewirkt werden.

Beim Führerschein-Umtausch keine Prüfung notwendig

Und so funktioniert es im Idealfall: Ihr geht zur jeweiligen Führerscheinstelle im Wohnort und stellt dort einen Antrag auf den Umtausch eurer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Dies läuft alles ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung ab.

Der Umtausch ist wohlgemerkt verpflichtend: Denn wer weiterhin mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist einfach verstreichen lässt, ohne etwas zu unternehmen, der riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von etwa 10 Euro. Man begeht deshalb also noch keine Straftat - anders ist das allerdings bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Im Ausland warten hingegen einige Probleme auf euch, wenn ihr nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit eurem alten Führerschein unterwegs seid.

Umtausch von Führerscheinen - „alte Lappen“ haben ausgedient
Die alten Führerscheine werden nach und nach getauscht. Wichtig ist für Autofahrer, dass sie sich an die Fristen halten. © Oliver Berg/dpa

Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Wann ihr jetzt genau umtauschen müsst, das hat der ADAC in zwei Fristen-Tabellen für euch zusammengestellt. Entscheidend ist dabei das Ausstellungsdatum eures Führerscheindokuments (nicht das Erteilungsdatum). Die dazugehörigen Angaben findet ihr in eurem aktuellen Führerscheindokument. 

Alle Führerscheindokumente mit dem Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen somit entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Die Leute, deren Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, können sich an der Tabelle 1 orientieren.

Tabelle 1 - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Tabelle 2 - Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Unabhängig davon, wann ihr eure Fahrprüfung abgelegt habt, gilt: Ihr dürft Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit eures Führerscheindokuments wird auf genau 15 Jahre befristet - danach bekommt ihr direkt einen neuen Scheckkartenführerschein, auch hier wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Nach dem Umtausch steht ihr nicht schlechter da als vorher, im Gegenteil: Mit der Umstellung eurer Fahrerlaubnisklasse alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, welche der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen.

Wie viel kostet ein Führerschein-Umtausch?

Der Umtausch in eurer örtlichen Führerscheinstelle kostet um die 25 Euro. Dazu kommen zusätzlich noch die Kosten für das biometrische Passfoto. Der Umtausch ist für jeden von euch verpflichtend. Das genaue Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerschein-Dokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Pkw und Motorräder können weiterhin unbefristet gefahren werden. Dies gilt trotzdem noch, auch wenn die Umtauschfrist verstrichen ist.

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