Führerschein-Umtausch: Frist für weitere Jahrgänge endet im Januar 2023
Führerscheine haben ein Ablaufdatum. Die Frist für einen weiteren Jahrgang endet im Januar 2023. Wer von der Umtausch-Frist betroffen ist, im Überblick.
Kassel – Ob Auto, Lkw oder Motorrad: Für nahezu alle Fahrzeuge braucht man in Deutschland einen Führerschein. Unter der Ziffer 4b findet sich aber auf vielen Ausweisen ein Ablaufdatum. Bisher waren alte Führerscheine davon allerdings ausgenommen – lediglich die, die nach 2013 ausgestellt wurden, waren davon betroffen.
Aufgrund einer EU-Verordnung sind jetzt aber auch Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden, nur noch 15 Jahre gültig. Ab dem Jahr 2022 müssen diese gestaffelt umgetauscht werden. Aufgrund der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie hatten sich die Innenminister der Länder bei der ersten Frist auf eine Verlängerung bis zum 19. Juli 2022 verständigt, die nächste Frist endet im Januar 2023. Bei Nichtbefolgung sollte ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden. Wann Sie Ihren Führerschein neu beantragen müssen, erfahren Sie hier.
Führerscheinklassen im Überblick | |
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AM, A1, A2, A | Zweirädrige Fahrzeuge (Roller, Moped, Motorrad begrenzt, Motorrad) |
B | Autoführerschein bis 3,5 Tonnen |
C1, C | Lkw-Klassen |
D1, D | Bus-Klassen |
X+E | Die jeweilige Klasse mit Anhänger (außer bei A-Klassen) |
L und T | Traktoren-Klassen |
Neues Gesetz ab 2022: Auto- und Motorrad-Führerscheine laufen ab
Mit dem Ablaufdatum endet lediglich die Gültigkeit des Dokuments. Die Fahrerlaubnis bleibt weiterhin bestehen. Betroffen von der Neuregelung sind alle Führerscheindokumente, die vor dem Stichtag 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Bekannt ist die Änderung seit dem Jahr 2016.
In Deutschland wurde die Anordnung zum Führerscheinumtausch am 18. März 2019 im Bundesgesetzblatt in Kraft gesetzt. Betroffen sind nicht nur Auto-Führerscheine, sondern die Führerscheine aller Klassen.

Führerschein-Umtausch: Millionen Menschen in Deutschland betroffen
In Deutschland sind ganze 43 Millionen Menschen von dem Führerschein-Umtausch betroffen. Um einer Überlastung der Ämter vorzubeugen, haben sich sowohl Länder als auch der Bund darauf verständigt, Führerscheine zeitlich gestaffelt umzutauschen. Von dem Pflichtumtausch waren allein in Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Menschen betroffen, hieß es in einer Mitteilung der Landesregierung.
Doch nicht alle Führerscheine werden gleich behandelt. Bei einigen kommt es auf das Ausstellungsdatum an, bei anderen auf das Geburtsdatum des Besitzers. So wird unterschieden:
Viele Führerscheine ungültig: Diese Ausnahmen gelten für Autofahrer
Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde und im Besitz eines Führerscheins ist, hat erstmal keine Pflicht diesen umzutauschen. Der Ausschuss begründet es damit, dass unklar sei, ob die Führerscheinbesitzer im Jahr 2033 überhaupt noch Gebrauch von diesem machen werden. Ab dann ist der umgetauschte Führerschein für alle Pflicht.
Ausstellung vor/an dem 31. Dezember 1998 | Hier wird nach dem Geburtsjahr gestaffelt |
Ausstellung nach/an dem 01. Januar 1999 | Hier wird nach dem Ausstellungsjahr gestaffelt |
Führerschein bald ungültig – Nächste Frist endet im Januar 2023
Die Einführung des neuen EU-Führerscheins soll zwar erst im Jahr 2033 abgeschlossen sein, dennoch müssen sich ältere Autofahrer mit dem Umtausch bereits jetzt sputen. Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 (Frist: 19. Januar 2023) könnte die Zeit knapp werden. Viele Straßenverkehrsämter waren bereits bei der letzten Frist im Juli 2022 auf den Ansturm nicht vorbereitet, berichtete damals die Fachzeitschrift auto motor und sport. Betroffene Inhaber eines Pkw-Führerscheins können auch auf der Website des ADAC nachschauen, welche Frist für sie gilt. Zudem sind ab Juli 2022 noch weitere Änderungen für Verbraucher in Kraft getreten.
Stichtage für den Führerschein-Umtausch: Ausstelldatum bis 31. Dezember 1998
Jahr der Geburt des Besitzers | Bis zu diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht sein |
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vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 - 1958 | abgelaufen im Juli 2022 |
1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Stichtage für den Führerschein-Umtausch: Ausstelldatum nach dem 1. Januar 1999
Ausstellungsjahr | Bis zu diesem Datum muss der Führerschein umgetauscht sein |
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1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Führerschein umtauschen: Diese Dokumente werden benötigt
Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, braucht neben einem Termin im Führerscheinamt seiner Stadt auch verschiedene Dokumente.
- Den alten Führerschein.
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass; bei Vorlage des Reisepasses oder des ausländischen Passes, zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung die nicht älter als 6 Monate alt sein darf.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde – bei Umzug erforderlich.
Der neue Bußgeldkatalog trat am 9. November 2021 in Kraft. Für Falschparken und Rasen müssen Autofahrer künftig tiefer in die Tasche greifen. (Lucas Maier, Luisa Weckesser und Helena Gries)