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Führerschein-Änderung: Diese Fahrerlaubnis erlischt bei Fahrern ab 50

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Von: Josefine Lenz

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Wer das 50. Lebensjahr überschreitet oder künftig seinen rosa Führerschein umtauschen möchte, der sollte genau aufpassen, denn möglichweise erlischt damit eine Fahrerlaubnis!

Einige haben sie noch im Geldbeutel, andere haben sie längst umgetauscht: Die rosa oder grauen Führerscheine der alten Klasse 3. Allerdings läuft für die Fahrerlaubnis in Papierform so langsam die Frist ab. Spätestens im Jahr 2033 müssen die Führerscheine mit den neuen EU-Scheckkarten ausgetauscht werden. Was viele aber nicht wissen: Mit dem Umtausch kann möglicherweise eine Fahrerlaubnis verschwinden!

Führerschein-Umtausch bis 2033: Grundsätzlich bleibt alles beim Alten — mit einer Ausnahme

Es gibt derzeit viele Reformen rund um den Führerschein, manche Änderungen betreffen Autofahrer bereits im Jahr 2023. Andere werden noch entschieden, wie eine mögliche Fahrtauglichkeitsprüfung für Personen ab 70 Jahren. Etwas länger steht aber schon fest, dass der graue oder rosa Lappen mit einem neuen Modell ausgetauscht werden muss. Tatsächlich mit der Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins im Jahr 1999 war klar, dass die Papier-Fahrerlaubnisse irgendwann komplett verschwinden werden.

Was aber einigen nicht klar ist, möglicherweise endet dann auch eine bestimmte Fahrerlaubnis. Personen, die ihren Führerschein vor 1980 gemacht haben, dürfen nach der Umstellung wie gewohnt die Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, AM und L fahren. Sie dürfen auch nach wie vor Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen nutzen. Allerdings gibt es mit dem Führerschein-Umtausch eine Änderung für die Nutzung von größeren Gespannen.

Führerschein-Umstellung: Erlischt die Erlaubnis für die Klasse CE?

Wie der ADAC erklärt, gilt für Großfahrzeuge (über zwölf und bis zu 18,75 Tonnen, wenn das Zugfahrzeug maximal 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat) eine Ausnahmeregelung. „Dieser Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse“, so der ADAC.

Konkret bedeutet das: Wer seinen Führerschein der Klasse 3 umstellt, der muss sein Kreuzchen bei der Klasse CE 79 setzen, sonst fällt die Erlaubnis weg. „Tut man dies nicht, darf man (nur noch) Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen, wobei man mit dem 7,5 Tonner auch weiter Anhänger ziehen dürfte, solange das Gespann max. zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat“, erklärt ein ADAC-Sprecher auf Nachfrage von echo24.de. Außerdem brauchen Personen über 50 Jahren eine ärztliche Bescheinigung. Die Klasse CE wird anschließend auf fünf Jahre befristet.

Fahrerlaubnis für CE erlischt ab 50 Jahren: Was Fahrer beachten müssen

Der ADAC weist darauf hin, dass die Erlaubnis der Klasse CE schon immer zeitlich begrenzt ist. Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat und das 50. Lebensjahr erreicht hat, verliert die Fahrerlaubnis — es sei denn, man kann einen aktuellen Nachweis über die Fahrpraxis vorzeigen. Wer die Klasse nach der Jahrtausendwende erhalten hat, der muss alle fünf Jahre verlängern, unabhängig vom Alter.

„Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Sie dürfen also, auch wenn Sie sich gegen eine Verlängerung entscheiden, weiterhin Pkw und 7,5 t-er fahren“, so der ADAC. Übrigens: Wer heute einen Autoführerschein der Klasse B macht, darf nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.

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