● für körperlich leichte und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten: 19 Grad Celsius,
● für körperlich leichte Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen: 18 Grad,
● für mittelschwere und überwiegend im Sitzen ausgeübte Tätigkeiten: 18 Grad,
● für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen: 16 Grad UND
● für körperlich schwere Tätigkeiten: 12 Grad.
Und wann könnte das nun alles greifen? Die Bild berichtet: „In der kommenden Woche soll die Verordnung vom Kabinett beschlossen werden.“ Bis Februar 2023 könnten die Maßnahmen dann gelten.
Die aktuelle Gaskrise lässt viele Haushalte verzweifeln, denn die Gasrechnungen fallen im Vergleich zu den Vorjahren in 2022 deutlich höher aus. Umso wichtiger sind alltagsgebräuchliche und leicht umsetzbare Spartipps, um den Gasverbrauch gering zu halten und vor allem unnötige Kosten zu vermeiden.