Mythen um Elektroautos: Diese Sonderrechte haben E-Autofahrer wirklich

In die Fußgängerzone hinein fahren, gratis parken, keine Tempolimits: Mythen darüber, was Elektroautos dürfen und was nicht, sind zahlreich vorhanden. Doch welche stimmen wirklich?
Die Fahrt mit einem E-Auto kann entspannend und vor allem Sprit sparend sein. Doch besonders für Städter kann das Parken ein wichtiges Argument für die Anschaffung eines Elektroautos sein, denn viele Kommunen erleichtern tatsächlich die Parkplatzsuche. Wer das Ziehen und Zahlen eines Parktickets satt hat, der kann beispielsweise mit einem E-Auto in Münchens Innenstadt bereits jeden beliebigen Parkplatz, bei dem eigentlich ein Ticket gezogen werden müsste, mit einer normalen Parkscheibe bis zu zwei Stunden gratis nutzen.
Doch nicht nur die zweistünde kostenlose Parkdauer in manchen Kommunen, sondern auch das Parken für den Ladenvorgang des E-Autos kann geschickt sein. Befindet sich das E-Auto an einer Ladesäule, so darf es auf dem Parkplatz sogar vier Stunden verweilen, sofern es dort Strom „tankt“. Wird jedoch nicht geladen, so droht dem Fahrer des Elektroautos ein Strafzettel. Parkt ein Elektroauto jedoch auf einem ganz normalen Parkplatz, so gelten für den Fahrer die gleichen Regeln wie für den Fahrer eines normalen Autos.
E-Autos dürfen kostenlos parken: Laden berechtigt stundenlanges gratis Parken
Alle Pkw, die einen Stecker beziehungsweise einen Akku besitzen, gelten als E-Auto. Dabei spielt es keine Rolle, ob es reine Strom-Autos sind, oder ob es sich um Plug-in-Hybriden handelt. Der Grund dafür ist einfach: Parkraum-Überwacher oder die Polizei können auf die Schnelle gar nicht erkennen, um welche Art von Elektroauto es sich handelt.
Auch für Autoprofis kann die Identifikation schwierig ausfallen, denn manche Modelle gibt es inzwischen sowohl in einer reinen Elektro-Ausführung, als auch als Plug-in Hybrid. Das heißt: Plug-in-Hybride können tricksen und nicht nur die Vorteile beider Antriebsarten ausschöpfen, sondern auch die Sonderrechte für E-Autos.
Sonderrechte für E-Autos: Das E am Kennzeichen entscheidet
Doch all die Sonderrechte sind nur gültig, wenn das Auto auch eine rechtlich anerkannte Kennzeichnung am Kennzeichen hat. Der Buchstabe E sollte hinten am Kennzeichen von Elektrofahrzeugen vorhanden sein. Denn ausschließlich Autos mit diesem E können als Elektroautos sicher identifiziert werden und ihnen somit die Sonderrechte zugesprochen werden.
Ob Stromtanken jedoch wirklich günstiger ist, als Benzin und Diesel, kann in Studien nachgelesen werden.Manche Discounter, wie zum Beispiel Aldi, bieten inzwischen jedoch kein kostenfreies Stromtanken mehr an.