Cannstatter Wasen: So hoch sind die Strafen für betrunkene E-Scooter-Fahrer
Wer nicht mit dem ÖPNV zum Cannstatter Wasen anreist, greift auf dem Heimweg oft zu den flinken E-Scootern. Was viele nicht wissen: Wer betrunken fährt, dem drohen extrem hohe Strafen.
Das 175. Cannstatter Volksfest ist wieder in vollem Gange. Seit dem 23. September wird in den Zelten wieder gefeiert, getrunken und gegessen. Auf dem Rummel dreht sich das Riesenrad und es ertönen Schreie aus Richtung der Fahrgeschäfte. Nach dem Wasen-Besuch treten immer mehr Betrunkene die Heimreise mit E-Scootern an, da sie denken, dass dies keine Konsequenzen hätte. Doch das ist falsch.

Betrunkene E-Scooter-Fahrer: Polizei plant mehr Kontrollen auf und um den Cannstatter Wasen
Schon vor Beginn des Cannstatter Volksfestes, kündigte die Polizei verstärkt Kontrollen an, um für eine möglichst hohe Sicherheit auf und neben dem Festgelände zu sorgen. So gibt es neben den typischen Taschenkontrollen auch Kontrollen für Verkehrsteilnehmer. Mit dem Auftakt zeigte sich die Polizei zufrieden, jetzt wirft sie vor allem ein Blick auf die E-Scooter-Fahrer.

21 E-Scooter-Fahrer müssen zur Blutentnahme
Obwohl die Preise für das Maß Bier deutlich gestiegen sind, hält das die Wasen-Besucher nicht davon ab, zu trinken. So griff die Polizei in der Nacht zum Sonntag (25. September) rund um das Gelände über zwei Dutzend alkoholisierte E-Scooter-Fahrer auf – 21 von ihnen mussten zur Blutentnahme. Was dabei viele nicht wissen: Auf den elektrischen Rollern gilt dieselbe Promillegrenze wie beim Autofahren.
Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert seinen Führerschein und auch viel Geld
Die Strafen und Bußgelder sind bei den elektrischen Rollern dieselben wie beim Autofahren. Die Strafen im Überblick:
- Bei Fahranfängern und bei Fahrern bis 21 Jahren: absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille)! Bußgeld: 250,00 € und ein Punkt in Flensburg. In der Probezeit: Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre + Aufbauseminar.
- Ab 0,5 Promille im Blut: Bußgeld: 500,00 € + ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg geahndet wird.
- Ab 0,3 Promille im Blut auf dem E-Scooter + auffälliges Fahren (Schlangenlinien, ...) droht ein Strafverfahren: Bußgeld: bis zu einem Nettomonatsgehalt, 3 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel 6-9 Monate)
- Ab 1,1 Promille: Strafverfahren wird eingeleitet: Bußgeld: bis zu einem Nettomonatsgehalt, 3 Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis (in der Regel 6-9 Monate)
- Ab 1,6 Promille: es wird zusätzlich eine MPU („Idiotentest“) angeordnet.
Die Strafen zeigen: Wer nach dem Wasen-Besuch zum E-Scooter greifen möchte, sollte sich das lieber zweimal überlegen.