Die neuen Bußgelder: Diese Verstöße sind ab jetzt so richtig teuer
Neuer Bußgeldkatalog: Für Raser und Falschparker wird‘s ab 9. November richtig teuer. Mit den neuen Regelungen bekommen E-Autofahrer Unterstützung.
Der Bußgeldkatalog ist im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Mit der neuen Änderung kommen erneut Vergehen hinzu – und manche Sanktionen werden empfindlich erhöht. Demnach müssen Autofahrer für Vergehen wie Falschparken oder bei Tempoverstößen innerorts und außerorts tiefer in die Tasche greifen. Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote soll aber vom Tisch sein, wie echo24.de* berichtet.
Neuer Bußgeldkatalog 2021: Für diese Verstöße werden Bußgelder erhöht
Jetzt wird‘s teuer! Ab Dienstag, 9. November, werden diese Vergehen laut Bußgeldkatalog deutlich teurer - alle Infos:
Rettungsgasse bei Stau
Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Parken im Halte- oder Parkverbot
Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
Parken bei Feuerwehrzufahrten
Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.
Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.
Lkw
Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.
Lärmbelästigung durch Auto-Poser
Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
Fahren auf dem Gehweg
Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt bisher 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.
NEU: Parken auf E-Auto-Ladeplatz
Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder für Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
Neuer Bußgeldkatalog 2021: Die Tempoverstöße - hier wird‘s richtig teuer
Auch für Temposünder wird es laut ADAC künftig deutlich teurer. Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt. So werden bei einer Tempoüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h 30 Euro statt 15 fällig, bei einer Tempoüberschreitung von 11 bis 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und von 16 bis 20 km/h 70 Euro statt 35 Euro. Auch HEIDELBERG24* berichtet, wie teuer es für Raser durch den neuen Bußgelkatalog* jetzt wird.
Richtig heftig erwischt es die Vollblut-Raser. Wer mit 91 km/h statt den erlaubten 50 km/h in der Stadt über den Asphalt donnert, der zahlt ab jetzt statt 200 Euro gleich 400 Euro. Unverändert bleiben allerdings die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen: bei 31 km/h zu schnell innerorts und 41 km/h außerorts oder wer wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell war muss mit einem Fahrverbot rechnen. Ein ertragreiches Geschäft für die Bundesländer: Wie BW24* berichtet, hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2021 rund 34,85 Millionen Euro durch Blitzer und Abstandsmesser eingenommen*.
Bußgeldtatbestand | Euro, Punkte, Fahrverbot |
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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 31-40 km/h | 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41-50 km/h\t | 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze\t | 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat |
Fahren unter Drogeneinfluss\t | 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat |
Die Gründe für den neuen Bußgeldkatalog
Aber wozu werden die Bußgelder eigentlich so empfindlich angehoben? Will der Staat einfach mehr kassieren? Laut RTL sollen die neuen Regeln und die erhöhten Bußgelder ein deutliches Warnsignal an Autofahrer sein, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. „Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich Verkehrs-erzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme“, erklärte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Maike Schaefer (Grüne).
Bund und Länder mit langen Verhandlungen über Bußgeldkatalog
Lange blieb offen, ab wann die drakonischen Strafen gelten sollten? Grund war ein Streit zwischen Bund und Ländern. Am 8. Oktober hatte der Bundesrat dann über Änderungen am Bußgeldkatalog entschieden. Hintergrund war ein Formfehler bei der Verschärfung der Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr. *echo24.de , HEIDELBERG24 und BW24 sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.