1. echo24
  2. Leben
  3. Verbraucher

Autofahrer: Wisst ihr von diesen Park-Regeln? Bußgelder drohen

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Anna-Maureen Bremer

Kommentare

Autofahrer müssen auf diese Park-Regeln achten. Gerade im Kreuzungsbereich gibt es besondere Bestimmungen.

Falsches Verhalten beim Parken des Autos kann vieles sein: nervig, wenn ein anderer dadurch kaum noch Platz hat, um selbst auszuparken. Gefährlich, wenn es die Sicht auf den Verkehr versperrt. Vor allem aber ist es oft illegal und bringt gerne saftige Geldstrafen mit sich. Wer zum Beispiel im Kreuzungsbereich parkt, kann zur Kasse gebeten werden.

Als Autofahrer sollte man tatsächlich etwas mehr drauf haben, als das Gaspedal zu finden. Es gibt zum Beispiel Gegenstände, die nicht im Auto gelassen werden sollten. Denn dann können Probleme drohen. Ein Verkehrsschild könnte zudem für Verwirrung sorgen. Und wer dann in Eile das Fahrzeug einfach im Kreuzungsbereich abstellt, der darf unter Umständen tief in die Tasche greifen. „Seit dem 9. November ist Falschparken ist mit der Änderung der Bußgeldkatalogverordnung deutlich teurer geworden“, schreibt der ADAC.

Auto falsch geparkt? Das kann ganz schön teuer werden

Autofahrer, die vor oder hinter Kreuzungen und Einmündungen parken, müssen einen Abstand bis zu je fünf Metern einhalten. Das ist vielen vielleicht noch aus der Fahrschule geläufig. Aber hättet ihr auch auf dem Schirm gehabt, was der ADAC außerdem schreibt?

„Soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss der Abstand acht Meter betragen. Hierdurch sollen die Sichtbeziehungen zwischen Abbiegern und Radfahrern verbessert werden.“
Und das ist ja noch nicht alles: „Bei abgerundeten Ecken bestimmen Sie den Schnittpunkt der Fahrbahnkanten, indem Sie die Kanten an ihren letzten geraden Stellen jeweils gedacht verlängern und einen – gedachten – Schnittpunkt bilden.

So dürfen Autofahrer nicht parken – Bußgelder drohen

Das Verbot gilt auch bei Einmündungen von Straßen, bei denen mit keinem oder wenig Verkehr zu rechnen ist (z.B. wegen einer Sperrung), oder bei Einbahnstraßen. Das Parkverbot betrifft die rechte Fahrbahnseite, bei Einbahnstraßen auch die linke. Nicht betroffen ist das Parken gegenüber von Straßeneinmündungen.“

VerstoßBußgeld in Euro
weniger als 5 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt\t10
… mit Behinderung\t15
… länger als 3 Stunden\t20
… länger als 3 Stunden mit Behinderung\t30
weniger als 5 m hinter einer Kreuzung/Einmündung geparkt\t10
… mit Behinderung15
… länger als 3 Stunden\t20
… länger als 3 Stunden mit Behinderung\t30
weniger als 8 m vor einer Kreuzung/Einmündung geparkt, obwohl rechts neben der Fahrbahn ein Radweg angelegt war\t10
… mit Behinderung\t15
… länger als 3 Stunden\t20
… länger als 3 Stunden mit Behinderung\t20

Jetzt ist das natürlich ein bisschen verwirrend erklärt – das Einfachste ist daher, es zu vermeiden, nahe an Kreuzungen zu parken. Denn wann immer zwar der nötige Abstand gehalten, aber die Sicht immer noch beeinflusst wird, ist auch keinem geholfen. Wer mit zu wenig Abstand parkt, zahlt. Wer dabei jemanden behindert, auch. Und wer eins davon oder beides auch noch länger als drei Stunden macht, der zahlt am meisten. Auch die Parkplätze vor Supermärkten und Discountern können schnell zur Regel-Falle werden. Und da kann Missachtung sogar ins Gefängnis führen.

Auch interessant

Kommentare