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Mittelspur-Schleicher nerven andere Autofahrer – dabei drohen sogar Strafen

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Von: Anna-Maureen Bremer

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Autofahrer ärgern sich auf der Autobahn oft über andere Verkehrsteilnehmer. Besonders Mittelspur-Schleicher sorgen für Wut. Doch es drohen sogar Strafen.

Kaum jemandem wird dieses Bild neu sein: Die Autobahn ist nahezu frei. Auf der rechten Spur: einige Lkw. Selbst kommt man von hinten auf der mittleren Spur zügig heran und da ist er! Der, der vom Rechtsfahrgebot noch nichts gehört zu haben scheint. Denn obwohl er kaum schneller als die Laster fährt, bleibt er beharrlich auf der mittleren Spur. Der Schleicher! Viele Autofahrer nervt dieses Fahrverhalten. Aber ist es erlaubt, dieses Mittelspur-Schleichen?

Geschimpft wird natürlich schnell über die Autofahrer, die sich eine gefühlte Ewigkeit auf der mittleren Spur aufhalten. Es gilt ja schließlich das Rechtsfahrgebot – oder doch nicht? Und darf ich, wenn einer einfach keinen Platz macht, auch rechts überholen? Ganz einfach ist es nicht.

Die mittlere Spur auf der Autobahn dürfen Autofahrer nicht absichtlich blockieren – es können sogar Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen. Aber: Längere Zeit auf der mittleren Spur zu fahren, ist durchaus erlaubt. Ja, was denn jetzt?

Autofahrer: Mittelspur-Schleicher auf der Autobahn – saftige Strafe droht

Die Seite bussgeldkatalog.org gibt Aufschluss: „Mit Blick auf die möglichen Konsequenzen stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit besteht, Mittelspurschleicher zu sanktionieren. Prinzipiell schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter § 2 Abs. 2 das sogenannte Rechtsfahrgebot vor. Verkehrsteilnehmer müssen demnach möglichst weit rechts fahren. Allerdings sieht der Gesetzgeber von dieser Vorschrift auch Ausnahmen vor:“

Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.

 § 7 Abs. 3c StVO

Demnach soll diese Regelung gefährliche und zu häufige Spurwechsel auf der Autobahn verhindern. Sieht auf den ersten Blick aus, als würde dieses Gesetz die Autofahrer auf der Mittelspur schützen. Aber: „Wer die mittlere Spur absichtlich blockiert, muss mit Sanktionen für den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot rechnen.“ Der Bußgeldkatalg definiert hier laut bussgeld.org:

Tatbestand\tSanktion
Zu langsam gefahren mit Behinderung20 Euro Bußgeld
Verstoß gegen Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit Behinderung80 Euro Bußgeld + 1 Punkt
… mit Unfallfolge100 Euro Bußgeld + 1 Punkt
Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe5 Euro Bußgeld
Außerorts unerlaubt rechts überholen100 Euro Bußgeld + 1 Punkt
… mit Gefährdung120 Euro Bußgeld + 1 Punkt
… mit Unfallfolge145 Euro Bußgeld + Punkt

Bei „Nötigung im Straßenverkehr“ drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot.

Wie sollten sich Autofahrer bei Mittelspurschleichern verhalten?

Wichtig ist: Wer die Nerven verliert, weil vor ihm jemand auf der mittleren Spur langsamer unterwegs ist, der kann am Ende deftige Strafen kassieren. Rechts überholen? Verboten. Als hinterherfahrender Autofahrer mal eben die Lichthupe betätigen, damit der Vorausfahrende weiß, dass er Platz machen soll? Nicht erlaubt.

Daher am besten ordnungsgemäß den Überholvorgang einleiten und den Ärger ganz wörtlich hinter sich lassen. Für Autofahrer gibt es vieles zu beachten, um sicher unterwegs zu sein. Doch manche Verbote sind so verrückt, dass man meinen könnte, sie seien erfunden. Ein Tipp des ADAC ist vielen nicht bekannt, kann aber im Fall eines Unfalls lebenswichtig sein.

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