Autowaschen auf dem Grundstück verboten – bis zu 50.000 Euro Strafe drohen
Ein Auto muss regelmäßig gewaschen werden, aber: Das ist zu Hause nicht immer erlaubt. Teilweise ist es rechtlich sogar verboten. Doch worauf muss man achten?
Der Sommer rückt näher. Freibad, Grillen, gemütliche Abende im Freien – es gibt viele Vorteile, aber je nachdem wie der Sommer ausfällt, gibt es auch Nachteile. So soll das Wetter in Baden-Württemberg rekordverdächtig werden. Neue Wetterprognosen geben die klare Tendenz: Dürre und Hitze im Sommer! Wer ein Auto besitzt, könnte bei der Autowäsche vor Problemen stehen. Waschanlagen mit langen Schlangen oder dicht – und zu Hause zu waschen, ist meist sogar verboten!
Autowäsche auf eigenem Grundstück: Rechtlich meist verboten
Im Sommer kommt immer mal wieder Saharastaub in Baden-Württemberg an. Auch die Fahrten auf der Autobahn und das trockene Wetter generell sorgen dafür, dass das Auto regelmäßig gewaschen werden sollte. Viele nutzen dafür das eigene Grundstück. Ein Eimer Wasser, ein Schwamm, bisschen Putzmittel und eventuell noch der Gartenschlauch und das Auto blinkt blitzeblank. Dabei ist das rechtlich gar nicht zulässig – ebenso wie manch ein Sonnenbrillen-Modell beim Autofahren verboten ist.
Der „ADAC“ schreibt dazu: „Das private Waschen von Fahrzeugen auf dem eigenen Grundstück ist meist nicht zulässig.“ Der Grund: Es besteht die Gefahr, „das Grundwasser zu verunreinigen“. Besonders, wenn das Auto auf dem Rasen, Kies oder Schotter in der Einfahrt gewaschen wird, kann das passieren. Aber es gibt auch Ausnahmen, so dass die Autowäsche auf eigenem Grund und Boden erlaubt ist, wenn die Waschanlage mal wieder zu voll ist.
ADAC gibt Tipp zur Autowäsche: Waschanlage und -plätze nutzen
So können die Kommunen eine Ausnahme machen, wenn beispielsweise das „Abfließen des Waschwassers in die kommunale Kanalisation gewährleistet ist und dort eine Reinigung des Abwassers erfolgt“, heißt es beim „ADAC“. Wer also sein Auto zu Hause waschen will, sollte zunächst in den Bestimmungen der Kommune nachforschen, ob es erlaubt ist.
Zumal das richtig teuer werden kann. Laut „bussgeldkatalog.org“ drohen in Baden-Württemberg zwischen 500 und 50.000 Euro Strafe. Dabei ist nicht die Autowäsche das Problem, sondern die Verschmutzung des Grundwasser, die dann auch bestraft werden kann.
Ein klares Nein zur Autowäsche besteht auf öffentlichem Grund, also beispielsweise der Straße. Zumal in der Verkehrsordnung auch steht, dass Straßen nicht „beschmutzt oder benetzt“ werden dürfen, wenn der Verkehr erschwert oder sogar gefährdet wird. Der „ADAC“ gibt aber auch einen Tipp: Waschanlagen und Waschplätze nutzen, die zugelassen sind.